Doch, klar.Hoppala hat geschrieben:Die Annahmen, dir deiner Empfehlung zugrunde liegen, entsprechen leider nicht meiner Beispielsituation.randomguy hat geschrieben:Auch wenn es etwas spät ist kann ich als ein wenig Vorbelasteter folgendes empfehlen:Hoppala hat geschrieben:Jemand, der mich für seinen Feind hält, liegt auf der Straße und läuft Gefahr zu verbluten. Er schreit "hau ab! Deine Hilfe will ich nicht!" Soll ich nun den Unfallwagen rufen oder nicht? Sollte ich gegen seinen Widerstand versuchen, die Blutung zu stoppen?
1. Eigenschutz: Solange er noch schreit lebt er noch, also Abstand halten!
2. Hilfe holen: Bei Verletzten den Unfallwagen, bei Selbstmördern zusätzlich noch die Polizei.
3. Wenn er "genug" geblutet hat klappt er zusammen und wird Bewustlos.
Dann kann ich gefahrlos helfen und den Verbinden falls das Fachpersonal noch nicht da ist.
Das Vorgehen wurde mir damals von meinem Ausbilder so empfohlen
Trifft auf Deine Situation zu.
Deine Situation ist: er schreit noch. Also fasst Du ihn nicht an, und bleibst auf Abstand.
Du holst stattdessen Hilfe, die mehr Befugnisse hat als Du: Feuerwehr/Sanis/Notarzt.
Sobald er nicht mehr schreit, weil er bewusstlos wird, kannst Du das Risiko eingehen, weil dann die Lebensgefahr gross genug wird, und sein geaesserter Wille zuruecksteht. Ab diesem Zeitpunkt darfst Du mit der Hilfe beginnen, auch gegen seinen vorher geaeusserten Willen handeln.
Wo liest Du da raus, dass sie zustimmt?Also stimmst du doch zu.Tania hat geschrieben:Und dass es bei einem kleinen Anteil dieser Ausnahmefälle - wo eine gerichtliche oder medizinische Entscheidung oder wenigstens ein ruhiges klärendes Gespräch nicht abgewartet werden kann - gerechtfertigt sein kann, sofort einzugreifen und den geäußerten Willen zu ignorieren.
Ich liebe ja diese Argumentationen, bei denen die Ausführungen der scheinbar eindeutigen Anfangsaussage widersprechen ...
Sie sagte, das es Situationen gibt, aber sie sagte nicht, dass es auf Deine Situation zutrifft.
Und genau das meinen sicherlich auch viele andere hier.
Niemand bezweifelt, dass es grundsaetzlich keinen Grund geben koennte, gegen die Aeusserung eines Menschen zu handeln.
Wir sagen lediglich, dass diese Hintergruende dermassen ungewoehnlich sind, dass es nicht Deine Handlungsweise legitimiert.
Dein Beispiel ist da relativ eindeutig:
"Finger weg, bis er bewusstlos wird!
Bis er bewusstlos wird, darfst Du nur Hilfe rufen (und bist dazu sogar verpflichtet).
Erst danach darfst Du selbst aktiv werden."
Die Beispiele, in denen der Wille des Menschen ignoriert werden darf, sind noch deutlich ungewoehnlicher als in Deinem Beispiel.
Dass er Dich fuer Deinen Feind haelt ist kein ausreichender Hintergrund, seinen Willen zu uebergehen.
Du propagierst hier, die Grenzen anders zu legen, ab wann man anderer Menschen Willen ignorieren darf.
Anhand der anderen Beispiele aus dem Leben der Leute gab es diverse Beispiele, wie Menschen damit missbraeuchlich umgehen, weil sie falsch einschaetzen, was fuer andere gut ist.
Und auch bei Dir und den hier Dir entgegenstehenden Beitraegen sehe ich viele an der Zahl, die bei Deinem Empfinden der Grenze ziemlich erschrocken reagieren.
Die Leute hier empfinden das als uebergriffig, die Gesetzeslage empfindet das als uebergriffig.
In dem kurzen Mailwechsel, den ich mal mit Dir initiiert habe, da habe ich Dir auch schon versucht klarzumachen, dass ich Deine Vorgehensweise kritisch empfinde, weil es zu weit geht.
Die Ausnahmen, nach denen Du suchst, die findest Du eher unter der Formulierung:
"Gegen den Willen einer Person so drastisch zu verstossen ist nur dann legitim, wenn Du aufgrund der besonderen Hintergruende einen polizeilichen oder Gerichtsbeschluss vorlegen kannst."
CU, Kief