Was fahrt ihr ?
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Re: Was fahrt ihr ?
Üblicherweise Citaro 530 und S-DT 8 ... und das standesgemäß mit Schoför ...
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Re: Was fahrt ihr ?
Kitaro ist ein guter Komponist und Musiker.Versingled hat geschrieben: ↑31 Dez 2017 22:16 Üblicherweise Citaro 530 und S-DT 8 ... und das standesgemäß mit Schoför ...
Hatte mal das Glück, ihn auch live zu erleben (1990 oder 91 in Oberhausen).
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Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
Antoine de Saint-Exupéry
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Re: Was fahrt ihr ?
Neid. Neid.
Im Grunde sind es doch die Verbindungen mit Menschen, die dem Leben seinen Wert geben.
Wilhelm von Humboldt
Deutscher Staatsmann und Mitbegründer der Humboldt-Universität zu Berlin
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Re: Was fahrt ihr ?
Ich muss mich korrigieren. Es war in Offenbach bei Frankfurt. Er hatte zwar bei der Kojiki World Tour auch in Oberhausen gespielt, aber ich war in der Stadthalle Offenbach. Bitte um Nachsicht - das macht die Kombination aus Sekt und meinem fortgeschrittenen Alter.
War jedenfalls unvergesslich, diesen Multiinstrumentalisten mal in Aktion zu erleben, und ein Konzert, bei dem man (im Gegensatz zu denen von z. B. Jean Michel Jarre) keinen Gehörschutz braucht.
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Re: Was fahrt ihr ?
Typisches Pierre-Wischiwaschi......Pierre hat geschrieben: ↑31 Dez 2017 14:29Frag den Anwalt deines Vertrauens. Zumindest den ersten Punkt wird der bestätigen. Was den zweiten Punkt betrifft, so ist das etwas schwieriger - aber die herrschende Kaste hat nunmal ein Interesse am Machterhalt, und da es nicht ganz einfach ist, Leute wegen Hochverrat zu verurteilen, braucht es andere Druckmittel gegen allfällige Subversivität.Mit müden Augen hat geschrieben: ↑31 Dez 2017 14:17 Auch wenn es jetzt OT wird:Hast du dafür eine belastbare Quelle? Und wie bereits gefragt, wurde dir selber konkret der Führerschein verweigert?Pierre hat geschrieben: ↑31 Dez 2017 14:11Da irrst Du dich gewaltig. Es genügt zB bereits, nachts betrunken zu Fuß(!) auf dem Nachhauseweg angetroffen zu werden, um die Eignung zu bezweifeln. Genauso wie jegliche Aktivität genügt, die die staatliche Autorität in frage stellt (interessanterweise jedoch nicht Gewaltverbrechen oder Eigentumsdelikte).
Aufgrund extremistischer Einstellung in den Fokus der zuständigen Behörden gerutscht? Dann könnte ich mir vorstellen, daß es u. U. schwierig wird. Sicherlich geht man auch davon aus, Terroristen schneller dingfest zu machen, wenn sie keinen Führerschein haben.
Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden.
Hermann Hesse
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Re: Was fahrt ihr ?
Ich fahre einen kleinen, süßen Nissan. Und die Marke gehört eindeutig noch in die Umfrage, immerhin bin ich jetzt die zweite Person hier im Forum!
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Re: Was fahrt ihr ?
Da Gilbert nochmals auf das Thema eingegangen ist, von mir OT - hoffe, das trägt zur Klärung bei:
Der Unterschied zwischen dir und dem von Pierre geschilderten Fällen ist, dass deine Ordnungswidrigkeit nicht die grundsätzliche Geeignetheit zum Führen eines Fahrzeugs betrifft, der Konsum von Drogen (Alkohol, Cannabis, etc) oder eine psychische Störung (interessant für den 2. Fall) schon. In einer MPU (sog. "Idiotentest") muss dann die Geeignetheit (z.B. die Abstinenz von mehr als einem Jahr) zum Führen eines Fahrzeugs aktiv nachgewiesen werden. Verweigert man die MPU, gibt es keinen Führerschein.
Ob man einen alkoholisierten Fußgänger die Erteilung eines Führerscheins heute noch verweigern kann, bezweifle ich. Ich weiß von Fällen, in denen man alkoholisierten Radfahrern (die ein erlaubnisfreies Fahrzeug, aber immerhin ein Fahrzeug führten) die Erlaubnis zur Erteilung eines Führerscheins verweigert hat. Umgekehrt wurde auch schon das Führen von erlaubnisfreien Fahrzeugen (Fahrrad,Mofa) wurde nach Alkoholfahrten mit dem Auto untersagt. Aber es gibt eine relativ neue Entscheidung des BVerwGH aus dem Jahr 2017, dass bei Ersttätern zur Anordnung einer MPU ein Blutalkohol von mindestens 1,6 Promille bei einer Trunkenheitsfahrt vorliegen muss. Damit will ich sagen, dass sich in dem Bereich in letzter Zeit einiges tut und ich aufgrund dieser Lockerung nicht mehr davon ausgehe, dass man so einfach einem betrunkenen Fußgänger den Führerschein versagen kann, es sei denn, man könnte ihm die Alkoholabhängigkeit nachweisen (z.B. wenn er öfter von der Polizei oder vom Ordnungsamt alkoholisiert aufgegriffen wird).
Was den zweiten Fall angeht, nehme ich stark an, dass sich Pierre auf ein recht neues Urteil aus Sachsen bezieht, wonach einem Reichsbürger der Führerschein entzogen wurde ( link für die, die das Urteil lesen möchten )
In der Führerscheinakte in Flensburg werden solche Sachen gespeichert.Arikari hat geschrieben: ↑31 Dez 2017 15:18Ich wüsste nicht, in welchem Register das gespeichert werden sollte. Ich wurde auch schon mal angehalten, weil ich mit dem Rad durch die Fußgängerzone gefahren bin. Dann zahlt man seine 15€ oder was das war, bekommt ne Quittung und fertig. Da kräht später kein Hahn danach, wenn man einen Führerschein beantragt.Pierre hat geschrieben: ↑31 Dez 2017 14:11Da irrst Du dich gewaltig. Es genügt zB bereits, nachts betrunken zu Fuß(!) auf dem Nachhauseweg angetroffen zu werden, um die Eignung zu bezweifeln. Genauso wie jegliche Aktivität genügt, die die staatliche Autorität in frage stellt (interessanterweise jedoch nicht Gewaltverbrechen oder Eigentumsdelikte).
Der Unterschied zwischen dir und dem von Pierre geschilderten Fällen ist, dass deine Ordnungswidrigkeit nicht die grundsätzliche Geeignetheit zum Führen eines Fahrzeugs betrifft, der Konsum von Drogen (Alkohol, Cannabis, etc) oder eine psychische Störung (interessant für den 2. Fall) schon. In einer MPU (sog. "Idiotentest") muss dann die Geeignetheit (z.B. die Abstinenz von mehr als einem Jahr) zum Führen eines Fahrzeugs aktiv nachgewiesen werden. Verweigert man die MPU, gibt es keinen Führerschein.
Ob man einen alkoholisierten Fußgänger die Erteilung eines Führerscheins heute noch verweigern kann, bezweifle ich. Ich weiß von Fällen, in denen man alkoholisierten Radfahrern (die ein erlaubnisfreies Fahrzeug, aber immerhin ein Fahrzeug führten) die Erlaubnis zur Erteilung eines Führerscheins verweigert hat. Umgekehrt wurde auch schon das Führen von erlaubnisfreien Fahrzeugen (Fahrrad,Mofa) wurde nach Alkoholfahrten mit dem Auto untersagt. Aber es gibt eine relativ neue Entscheidung des BVerwGH aus dem Jahr 2017, dass bei Ersttätern zur Anordnung einer MPU ein Blutalkohol von mindestens 1,6 Promille bei einer Trunkenheitsfahrt vorliegen muss. Damit will ich sagen, dass sich in dem Bereich in letzter Zeit einiges tut und ich aufgrund dieser Lockerung nicht mehr davon ausgehe, dass man so einfach einem betrunkenen Fußgänger den Führerschein versagen kann, es sei denn, man könnte ihm die Alkoholabhängigkeit nachweisen (z.B. wenn er öfter von der Polizei oder vom Ordnungsamt alkoholisiert aufgegriffen wird).
Was den zweiten Fall angeht, nehme ich stark an, dass sich Pierre auf ein recht neues Urteil aus Sachsen bezieht, wonach einem Reichsbürger der Führerschein entzogen wurde ( link für die, die das Urteil lesen möchten )
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Re: Was fahrt ihr ?
Wieso kann man nur ein Auto auswählen?
Zur Arbeit fahre ich einen VW Passat, zum Spaß haben steht noch ein BMW 635 in der Garage oder ein Landrover Defender als Hobbyauto
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Re: Was fahrt ihr ?
Jupp.
Und für Landwirte fehlen eh noch Fendt und John Deere in der Auswahl.
Make love not war!
Re: Was fahrt ihr ?
Mit der der bescheidenen Präsentation deines Fuhrparkes solltest du hier auf der Liste einiger Damen gelandet sein.
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Re: Was fahrt ihr ?
Vielen Dank für deine gut recherchierte und ausführliche Antwort, Lilia. Damit beleuchtest du einige mir vorher unbekannte Aspekte. Man lernt ja nie aus!Lilia hat geschrieben: ↑01 Jan 2018 08:56 Da Gilbert nochmals auf das Thema eingegangen ist, von mir OT - hoffe, das trägt zur Klärung bei:
In der Führerscheinakte in Flensburg werden solche Sachen gespeichert.Arikari hat geschrieben: ↑31 Dez 2017 15:18Ich wüsste nicht, in welchem Register das gespeichert werden sollte. Ich wurde auch schon mal angehalten, weil ich mit dem Rad durch die Fußgängerzone gefahren bin. Dann zahlt man seine 15€ oder was das war, bekommt ne Quittung und fertig. Da kräht später kein Hahn danach, wenn man einen Führerschein beantragt.Pierre hat geschrieben: ↑31 Dez 2017 14:11
Da irrst Du dich gewaltig. Es genügt zB bereits, nachts betrunken zu Fuß(!) auf dem Nachhauseweg angetroffen zu werden, um die Eignung zu bezweifeln. Genauso wie jegliche Aktivität genügt, die die staatliche Autorität in frage stellt (interessanterweise jedoch nicht Gewaltverbrechen oder Eigentumsdelikte).
Der Unterschied zwischen dir und dem von Pierre geschilderten Fällen ist, dass deine Ordnungswidrigkeit nicht die grundsätzliche Geeignetheit zum Führen eines Fahrzeugs betrifft, der Konsum von Drogen (Alkohol, Cannabis, etc) oder eine psychische Störung (interessant für den 2. Fall) schon. In einer MPU (sog. "Idiotentest") muss dann die Geeignetheit (z.B. die Abstinenz von mehr als einem Jahr) zum Führen eines Fahrzeugs aktiv nachgewiesen werden. Verweigert man die MPU, gibt es keinen Führerschein.
Ob man einen alkoholisierten Fußgänger die Erteilung eines Führerscheins heute noch verweigern kann, bezweifle ich. Ich weiß von Fällen, in denen man alkoholisierten Radfahrern (die ein erlaubnisfreies Fahrzeug, aber immerhin ein Fahrzeug führten) die Erlaubnis zur Erteilung eines Führerscheins verweigert hat. Umgekehrt wurde auch schon das Führen von erlaubnisfreien Fahrzeugen (Fahrrad,Mofa) wurde nach Alkoholfahrten mit dem Auto untersagt. Aber es gibt eine relativ neue Entscheidung des BVerwGH aus dem Jahr 2017, dass bei Ersttätern zur Anordnung einer MPU ein Blutalkohol von mindestens 1,6 Promille bei einer Trunkenheitsfahrt vorliegen muss. Damit will ich sagen, dass sich in dem Bereich in letzter Zeit einiges tut und ich aufgrund dieser Lockerung nicht mehr davon ausgehe, dass man so einfach einem betrunkenen Fußgänger den Führerschein versagen kann, es sei denn, man könnte ihm die Alkoholabhängigkeit nachweisen (z.B. wenn er öfter von der Polizei oder vom Ordnungsamt alkoholisiert aufgegriffen wird).
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Pssst! Ruft da ein Schokokeks?
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Re: Was fahrt ihr ?
Oh ja, die ganzen Geldgeilheits-Abinen scharren schon mit den Hufen!
Pssst! Ruft da ein Schokokeks?
Re: Was fahrt ihr ?
Jetzt geht mir ein Licht auf... Du meinst, so geht das?
Re: Was fahrt ihr ?
Aktuell fahre ich einen VW Golf VII (Jahreswagen; quasi mein erstes "komplett" eigenes Auto), bei meinem letzten Arbeitgeber hatte ich nen Audi A4 als Firmenwagen.
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Re: Was fahrt ihr ?
Wir haben seit reichlich einem Jahr einen Honda Civic Tourer (Kombi) in der Farbe "sporty blue". Ist ein schönes Gefährt, sieht ziemlich space-ig aus.
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Re: Was fahrt ihr ?
Dito. Kein Auto, kein Geld für Anschaffung und/oder Unterhalt eines Autos, kein Führerschein, kein Geld für einen Führerschein und ein Autogeschmack, den ich mit absolut niemandem hier auch nur annähernd teile (auch wenn der es mir ermöglicht, ein „Vernunftsfahrzeug“ nach meinem Geschmack für ca. 4.000 € zu erstehen – das allerdings höchstwahrscheinlich überhaupt nicht in der Liste der wählbaren Marken aufgeführt ist). Ist außerdem unnötig. Es ist für mich um Größenordnungen einfacher, mit öffentlichen Verkehrsmitteln irgendwohin zu gelangen, als einen Parkplatz für einen hypothetischen Pkw zu finden.
Wenn erst der Winter ausbricht, würde ein Käfer für dich zum Alptraum werden, und du würdest dir einen Kadett oder besser einen Lada wünschen. Die haben nämlich eine Heizung, die den Namen verdient.
Clio = älter?
Als ich „älter“ las, dachte ich an R21, Fuego und vorher – in deiner Klasse also R5. Oder wenn du Nutzwert willst, R4. Wenn man lieb zu dem ist, hält sich der Rost in Grenzen. Man sollte bloß nicht gerade hinten sitzen wollen, und man sollte sich an die eigenwillige Schaltung gewöhnen (ist einfacher als an die Bediensatelliten eines Citroën GS). Und in alten Franzosen existieren die im ländlichen Deutschland miserablen Straßenverhältnisse nicht – bei Renaults Drehstabfederung nicht und bei Citroëns Hydropneumatik erst recht nicht.
Ich hoffe doch schwer, ihr redet vom Original von British Leyland und nicht vom aufgeplusterten Remake von BMW.
Den Schweden?
Die Schweden hatten zwei Großserienhersteller, einen in Torslanda bei Göteborg und einen in Trollhättan. Nur leider hat irgendwann ersterer nur noch Ford Mondeos und letzterer nur noch Opel Vectras gebaut.
Weil der Threadersteller davon ausgegangen ist, daß ausnahmslos jeder hier genau 1 Pkw hat, nicht mehr und nicht weniger – wahrscheinlich Baujahr nicht vor 2010.
Was erwartest du? Daß Pierre hier seine ganz individuelle Begründung nebst Link preisgibt, warum ganz konkret er keinen Führerschein machen darf?
Schon einmal etwas von „Datenschutz“ und „Privatsphäre“ gehört? Denn wenn er das tut, wird er hier identifizierbar.
Nissan dürfte deshalb nicht drin sein, weil diese Marke hierzulande über viele Jahre weder einen Kleinwagen (nach Einstellung des Micra) noch einen Kompaktwagen (nach Einstellung des Almera) noch ein Fahrzeug der Mittelklasse (nach Einstellung des Primera) im Sortiment hatte, sondern nur Nischenmodelle. Und daß hier jemand einen Patrol, einen Z, einen GT-R oder gar eines der vielen Modelle aus dem 20. Jahrhundert fährt, davon wurde höchstwahrscheinlich nicht ausgegangen.
Ein bajuwarisches Sportcoupé aus den 70er oder 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts (vom mit dem MJ 2004 eingeführten E63 gab es nie einen 635 – vom 1976 eingeführten E24 gab es sehr wohl einen 635CSi) und ein knorriger angelsächsischer Eiltraktor mit genieteter Karosserie und zwei Starrachsen (der Land Rover war ursprünglich nämlich als genau das konzipiert worden, und es wurde auch schon mit einem 2016er Defender ein Acker gepflügt) machen einen Mann attraktiver?
← Das da sind keine Klaviertasten. Es sind Synthesizertasten. Doch, da gibt es Unterschiede.
Ich kann es euch erklären. Ich kann es aber nicht für euch verstehen. Das müßt ihr schon selbst tun.
INTJ nach Myers-Briggs
Ich kann es euch erklären. Ich kann es aber nicht für euch verstehen. Das müßt ihr schon selbst tun.
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Re: Was fahrt ihr ?
Die Frage nach der Quelle bezog sich auf eine allgemeine Aussage. Außerdem habe ich vorher nur gefragt ob ihm ganz konkret der Führerschein verweigert wurde oder nicht, ich habe nirgendwo Details warum verlangt. Dein Post verwundert mich.Le Chiffre Zéro hat geschrieben: ↑01 Jan 2018 22:43Was erwartest du? Daß Pierre hier seine ganz individuelle Begründung nebst Link preisgibt, warum ganz konkret er keinen Führerschein machen darf?
Schon einmal etwas von „Datenschutz“ und „Privatsphäre“ gehört? Denn wenn er das tut, wird er hier identifizierbar.
der Himmel brennt, die Engel fliehen