Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen:
Ich habe vor kurzem eine Zusage bekommen, dass ich an einer Uni ein Studium beginnen kann. Nun möchte ich ein Bafög-Antrag stellen, doch gibt es einige Unklarheiten.
Ich habe nach meinem Schulabschluss 9 Monate Zivildienst geleistet, sowie eine 2,5-jährige Ausbildung abgeschlossen. Dazwischen war ich 4 Monate arbeitslos und nach meiner Ausbildung ebenso 7 Monate arbeitslos und habe dann wieder Übergangsweise 6 Wochen gearbeitet. Nun meine Frage: Kann ich elternunabhängigs Bafög beantragen?
Wenn ich nur ein elternabhängiges Bafög beantragen kann, was wird dann von mir und meinen Eltern benötigt?
Wird von meinen Eltern nur das Einkommen der letzten zwei Jahre (wie es auf dem Antrag steht) benötigt, oder das vollständige Vermögen (wie z.B. Sparguthaben, Eigentumswohnung, Lebensversicherung...?)
Und was ist wenn, wie bei mir der Fall, meine Mutter "nur" Hausfrau ist, also erwerbslos, und nur mein Vater ein geregeltes Einkommen?
Und was wird von mir, also dem Antragssteller, alles benötigt?
Und bis zu welchem Einkommen der Eltern hat man Anspruch auf Bafög?
Ich frage mich gerade wie das mit dem Bafög funktioniert?
ERSTER BEITRAG DES THEMAS
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Re: Ich frage mich gerade wie das mit dem Bafög funktioniert
Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung.
http://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__11.html
Elternunabhängiges BAföG gibt es, wenn Du über 30 Jahre alt bist (§11 Abs. 3 Nr. 2 BAföG) oder bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre erwerbstätig wastr oder (§11 Abs. 3 Nr. 3 BAföG) oder bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Abschluss einer vorhergehenden, zumindest dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung drei Jahre oder im Falle einer kürzeren Ausbildung entsprechend länger erwerbstätig warst (§3 Abs. 3 Nr. 4 BAföG).
Von den Eltern wird das Einkommen angerechnet, jedoch nicht das Vermögen. Allerdings wird das Vermögen vom Auszubildenden angerechnet, sofern es gewisse Freibeträge übersteigt.
http://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__11.html
Elternunabhängiges BAföG gibt es, wenn Du über 30 Jahre alt bist (§11 Abs. 3 Nr. 2 BAföG) oder bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre erwerbstätig wastr oder (§11 Abs. 3 Nr. 3 BAföG) oder bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Abschluss einer vorhergehenden, zumindest dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung drei Jahre oder im Falle einer kürzeren Ausbildung entsprechend länger erwerbstätig warst (§3 Abs. 3 Nr. 4 BAföG).
Von den Eltern wird das Einkommen angerechnet, jedoch nicht das Vermögen. Allerdings wird das Vermögen vom Auszubildenden angerechnet, sofern es gewisse Freibeträge übersteigt.
Was der Gierige sucht ohne zu finden, findet der Liebende ohne zu suchen. (Unbekannt)