Die Idee finde ich super. Mehr noch - man könnte den Entzug der öffentlichen Schreibrechte bei Beibehaltung der PN-Funktion auch als "Eskalationsstufe" vor der kompletten Sperre einbauen. Also so ungefährMit müden Augen hat geschrieben: ↑09 Apr 2018 10:47 Vielleicht könnte man ja eine Frist einführen, sagen wir 4 Wochen, in denen sich der User noch anmelden kann aber nur noch PNs schreiben kann, das lässt ihm die Möglichkeit bestehende Kontakte auf Mail umzuschalten. Wenn er diese Möglichkeit natürlich nutzt um andere per PN zu belästigen wird die Frist für ihn vorzeitig deaktiviert und gut ist.
1 dezente Ermahnung
2 offizielle Verwarnung
3 befristeter Entzug der Schreibrechte, aber weiterhin PN-Nutzung
4 befristete Komplettsperre
5 unbefristeter Entzug der Schreibrechte, aber weiterhin PN-Nutzung
6 unbefristete Komplettsperre
Wobei ich nicht sicher bin, ob 4 oder 5 nun "schlimmer" ist ... könnte man auch vertauschen.
Zum Thema: ich bin generell gegen "lebenslänglich". Aber wie LCZ schon schrieb ... eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung auf Antrag müsste erst nach ziemlich la nger Zeit erfolgen. Wobei die Frage offen bleibt: wie prüft man die "gute Führung"? Vielleicht über "Bürgen" aus der aktiven Nutzerschaft?