Neue Datenschutzbestimmungen
ERSTER BEITRAG DES THEMAS
Neue Datenschutzbestimmungen
In vielen Foren gilt ab heute ein strengerer Datenschutz.
Hat das hier auch Auswirkungen?
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Re: Neue Datenschutzbestimmungen
Man müsste sich erstmal damit befassen, ob die DSGVO überhaupt Anwendung findet:
Art. 2 DSGVO Sachlicher Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.
(2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
a) im Rahmen einer Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt,
b)durch die Mitgliedstaaten im Rahmen von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich von Titel V Kapitel 2 EUV fallen,
c)durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,
d)durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der e)Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.
Unzweifelhaft dürfte eine Speicherung von personenbezogenen Daten vorliegen, da teilweise Angaben zum Geburtstag, dem Wohnort, E-Mail Adresse etc. gemacht werden.
Daher muss ein Ausschlussgrund greifen.
In Betracht kommt hier nur Abs. 2 c)
Hierzu Erwägungsgrund
(18) Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und OnlineTätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten. Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.
Das müsste man zunächst erstmal durch diskutieren um sich dann mit der notwendigen Einwilligungserklärung, den technischen Schutzmaßnahmen, den Dokumentationspflichten, Löschmöglichkeiten, Datenschutzerklärung etc. zu befassen.
Art. 2 DSGVO Sachlicher Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.
(2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
a) im Rahmen einer Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt,
b)durch die Mitgliedstaaten im Rahmen von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich von Titel V Kapitel 2 EUV fallen,
c)durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,
d)durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der e)Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.
Unzweifelhaft dürfte eine Speicherung von personenbezogenen Daten vorliegen, da teilweise Angaben zum Geburtstag, dem Wohnort, E-Mail Adresse etc. gemacht werden.
Daher muss ein Ausschlussgrund greifen.
In Betracht kommt hier nur Abs. 2 c)
Hierzu Erwägungsgrund
(18) Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und OnlineTätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten. Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.
Das müsste man zunächst erstmal durch diskutieren um sich dann mit der notwendigen Einwilligungserklärung, den technischen Schutzmaßnahmen, den Dokumentationspflichten, Löschmöglichkeiten, Datenschutzerklärung etc. zu befassen.
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Re: Neue Datenschutzbestimmungen
Und genau deswegen überlege ich mir ernsthaft sämtliche Hobby-Aktivitäten einzustellen ... diesen Juristenscheiß versteht kein Mensch. Ich selber verarbeite keine Daten, habe aber auch nicht die Kohle dafür mir eine Rechtsabteilung leisten zu können. Und die Abmahnmafia dürfte schon eine Weile mit den Hufen gescharrt haben ... was man im Zusammenhang mit Sammelklage und Dieselgate ja unbedingt behindern will wird in dem Bereich eigenartigerweise geduldet (wenn nicht sogar gefördert). Und diejenigen, die man treffen wollte werden die sein, die am wenigsten Probleme haben werden ... go figure, für WEN die Sache in die Welt gesetzt wurde.Sittenhaft hat geschrieben: ↑25 Mai 2018 20:18 Man müsste sich erstmal damit befassen, ob die DSGVO überhaupt Anwendung findet:
Art. 2 DSGVO Sachlicher Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.
(2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
a) im Rahmen einer Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt,
b)durch die Mitgliedstaaten im Rahmen von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich von Titel V Kapitel 2 EUV fallen,
c)durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,
d)durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der e)Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.
Unzweifelhaft dürfte eine Speicherung von personenbezogenen Daten vorliegen, da teilweise Angaben zum Geburtstag, dem Wohnort, E-Mail Adresse etc. gemacht werden.
Daher muss ein Ausschlussgrund greifen.
In Betracht kommt hier nur Abs. 2 c)
Hierzu Erwägungsgrund
(18) Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und OnlineTätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten. Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.
Das müsste man zunächst erstmal durch diskutieren um sich dann mit der notwendigen Einwilligungserklärung, den technischen Schutzmaßnahmen, den Dokumentationspflichten, Löschmöglichkeiten, Datenschutzerklärung etc. zu befassen.
Zukünftig hauptsächlich im https://www.ab-forum.de zu finden.
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Re: Neue Datenschutzbestimmungen
Ich gebe Dir vollkommen Recht.
Aber die Entscheidung, ob wir uns damit befassen wollen, die treffen andere. Wer die Sache auf die leichte Schulter nimmt, wird mit den Aufsichtsbehörden in Berührung kommen.
Art. 83 DSGVO:
(1) Jede Aufsichtsbehörde stellt sicher, dass die Verhängung von Geldbußen gemäß diesem Artikel für Verstöße gegen diese Verordnung gemäß den Absätzen 4, 5 und 6 in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist.
Für große Unternehmen geht die Haftung bis 20.000.000 € oder 4 % des gesamten weltweiten Jahresumsatz ... wtf....
Daneben besteht natürlich noch das zivile Haftungsrisiko. Das dürfte gerade auch für Forenbetreiber interessant sein, da diese regelmäßig einen Auftragsdatenverarbeiter haben, wegen dessen Konformität mit der DSGVO sich die Verantwortlichen auch versichern müssen. Hier werden ja durchaus creapy stories verbreitet, die, würden sie in Verbindung mit einem Namen leaken und öffentlich verbreitet werden, äußerst unangenehme Folgen für die Betroffenen hätten, wegen derer durchaus Schadensersatz in Betracht kommen kann.
Artikel 82 DSGVO:
(1) Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.
(3) Der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter wird von der Haftung gemäß Absatz 2 befreit, wenn er nachweist, dass er in keinerlei Hinsicht für den Umstand, durch den der Schaden eingetreten ist, verantwortlich ist.
Die DSGVO ordnet eine Beweislastumkehr hinsichtlich des Verschuldens an. Viel Spaß ...
Jeder Betreiber eines Forums sollte sich, bevor er sich entscheidet, nichts zu tun, wirklich sicher sein, dass er nichts tun muss.
Aber die Entscheidung, ob wir uns damit befassen wollen, die treffen andere. Wer die Sache auf die leichte Schulter nimmt, wird mit den Aufsichtsbehörden in Berührung kommen.
Art. 83 DSGVO:
(1) Jede Aufsichtsbehörde stellt sicher, dass die Verhängung von Geldbußen gemäß diesem Artikel für Verstöße gegen diese Verordnung gemäß den Absätzen 4, 5 und 6 in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist.
Für große Unternehmen geht die Haftung bis 20.000.000 € oder 4 % des gesamten weltweiten Jahresumsatz ... wtf....
Daneben besteht natürlich noch das zivile Haftungsrisiko. Das dürfte gerade auch für Forenbetreiber interessant sein, da diese regelmäßig einen Auftragsdatenverarbeiter haben, wegen dessen Konformität mit der DSGVO sich die Verantwortlichen auch versichern müssen. Hier werden ja durchaus creapy stories verbreitet, die, würden sie in Verbindung mit einem Namen leaken und öffentlich verbreitet werden, äußerst unangenehme Folgen für die Betroffenen hätten, wegen derer durchaus Schadensersatz in Betracht kommen kann.
Artikel 82 DSGVO:
(1) Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.
(3) Der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter wird von der Haftung gemäß Absatz 2 befreit, wenn er nachweist, dass er in keinerlei Hinsicht für den Umstand, durch den der Schaden eingetreten ist, verantwortlich ist.
Die DSGVO ordnet eine Beweislastumkehr hinsichtlich des Verschuldens an. Viel Spaß ...
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Re: Neue Datenschutzbestimmungen
Ich bin kein Jurist, aber da die Admins die Seite als Hobby betreiben und weder durch Werbung, Spenden noch Mitgliedsbeiträge Einnahmen haben, sehe ich die beiden fetten Punkte als nicht erfüllt an.Sittenhaft hat geschrieben: ↑25 Mai 2018 20:18 (18) Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und OnlineTätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten. Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.
Warnung vor Pickup: https://www.abtreff.de/viewtopic.php?p=1062199#p1062199
Wissenschaftliches Standardwerk über (männliches) AB-tum: https://www.springer.com/de/book/9783658059231
Geschlechtsspezifische Partnerwahl und Sexualitätsmerkmale: https://d-nb.info/1037687477/34
Wissenschaftliches Standardwerk über (männliches) AB-tum: https://www.springer.com/de/book/9783658059231
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Re: Neue Datenschutzbestimmungen
Vielleicht könnte man den Geburtstagsthread aus dem öffentlichen Bereich hinausschieben (in Vorstellung würde sich anbieten). Ob jeder dazu zugestimmt hat, über Geburtstagsgrüße das Datum überall sichtbar bekanntgegeben zu bekommen, weiß man ja eigentlich nicht ... ansonsten ist es ja nur für angemeldete Nutzer lesbar.
Make love not war!
Re: Neue Datenschutzbestimmungen
Eher ist diese Stelle der Knackpunkt: "Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen."LonesomeCoder hat geschrieben: ↑26 Mai 2018 20:10Ich bin kein Jurist, aber da die Admins die Seite als Hobby betreiben und weder durch Werbung, Spenden noch Mitgliedsbeiträge Einnahmen haben, sehe ich die beiden fetten Punkte als nicht erfüllt an.Sittenhaft hat geschrieben: ↑25 Mai 2018 20:18 (18) Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und OnlineTätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten. Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.
Die Betreiber des Forums sind sehr wohl in der Pflicht, die Datenschutzverordnung zu befolgen. Der "private" Rahmen ist bei einem öffentlich zugänglichen Forum eh nicht gegeben.
Es sind schon einige Foren bekannt, die aufgrund der neuen Verordnung geschlossen haben (z.B. nach 18 Jahren das VW-Bus-Forum https://www.vw-bus-land.de ). Der Aufwand, der auf die Betreiber zukommen kann, kann enorm sein. Von den rechtlichen Unsicherheiten mal ganz abgesehen.
Zum Beispiel ist die IP ein personenbezogenes Merkmal. Auf Anfrage muss einem der Betreiber alle(!) gespeicherten personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen und auf Wunsch hin auch löschen. Und spätestens beim Löschen streiten sich selbst die Juristen noch, ob das auch bedeutet, dassman alle Beiträge, die mit dieser IP verknüft sind, löschen muss. Das wäre eine enorme Arbeit für die Betreiber, die sie aber machen müssten, sonst riskiren sie "empfindliche" Geldstrafen.
Ich kann jeden Forenbetreiber verstehen, der den Aufwand und das Risiko nicht (mehr) tragen will.
Gleichwohl hoffe ich, dass dieses Forum weiterhin bestehen bleibt. Danke mal an dieser Stelle an alle Verantworlichen!
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Re: Neue Datenschutzbestimmungen
Manfred hat geschrieben: ↑28 Mai 2018 10:48Es sind schon einige Foren bekannt, die aufgrund der neuen Verordnung geschlossen haben (z.B. nach 18 Jahren das VW-Bus-Forum https://www.vw-bus-land.de ). Der Aufwand, der auf die Betreiber zukommen kann, kann enorm sein. Von den rechtlichen Unsicherheiten mal ganz abgesehen.
Wäre schön wenn sich mal ein Moderator oder Admin zu dem Thema äußern könnte.
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Re: Neue Datenschutzbestimmungen
Ein Forum, in dem ich seit 2011 dabei war, änderte sein Betriebs Konzept.Mit müden Augen hat geschrieben: ↑28 Mai 2018 13:34Manfred hat geschrieben: ↑28 Mai 2018 10:48Es sind schon einige Foren bekannt, die aufgrund der neuen Verordnung geschlossen haben (z.B. nach 18 Jahren das VW-Bus-Forum https://www.vw-bus-land.de ). Der Aufwand, der auf die Betreiber zukommen kann, kann enorm sein. Von den rechtlichen Unsicherheiten mal ganz abgesehen.
Wäre schön wenn sich mal ein Moderator oder Admin zu dem Thema äußern könnte.
Bei anderen Foren musste ich mich neu einloggen.
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Re: Neue Datenschutzbestimmungen
Ich kann mir auch kaum Vorstellen, dass man sich der Verantwortlichkeit hinsichtlich der Auftragsdatenverarbeitung wird entziehen können. Dennoch: Der Passus will wohl solche Anwendungsgebiete wie WhatsApp oder Facebook Gruppen ausnehmen. Wo liegt hier die Grenze? .. Man sollte die Sache aber weder Über- noch Unterschätzen. Nur man sollte nicht wegschauen und sich fragen, ob man die DSGVO beachten muss. Man kann die Anforderungen ja durchaus erfüllen. Zur Not mal anonym bei einer unzuständigen Datenschutzbehörde anrufen und nachfragen wie das so ist.Manfred hat geschrieben: ↑28 Mai 2018 10:48Eher ist diese Stelle der Knackpunkt: "Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen."LonesomeCoder hat geschrieben: ↑26 Mai 2018 20:10Ich bin kein Jurist, aber da die Admins die Seite als Hobby betreiben und weder durch Werbung, Spenden noch Mitgliedsbeiträge Einnahmen haben, sehe ich die beiden fetten Punkte als nicht erfüllt an.Sittenhaft hat geschrieben: ↑25 Mai 2018 20:18 (18) Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und OnlineTätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten. Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.
Die Betreiber des Forums sind sehr wohl in der Pflicht, die Datenschutzverordnung zu befolgen. Der "private" Rahmen ist bei einem öffentlich zugänglichen Forum eh nicht gegeben.
Es sind schon einige Foren bekannt, die aufgrund der neuen Verordnung geschlossen haben (z.B. nach 18 Jahren das VW-Bus-Forum https://www.vw-bus-land.de ). Der Aufwand, der auf die Betreiber zukommen kann, kann enorm sein. Von den rechtlichen Unsicherheiten mal ganz abgesehen.
Zum Beispiel ist die IP ein personenbezogenes Merkmal. Auf Anfrage muss einem der Betreiber alle(!) gespeicherten personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen und auf Wunsch hin auch löschen. Und spätestens beim Löschen streiten sich selbst die Juristen noch, ob das auch bedeutet, dassman alle Beiträge, die mit dieser IP verknüft sind, löschen muss. Das wäre eine enorme Arbeit für die Betreiber, die sie aber machen müssten, sonst riskiren sie "empfindliche" Geldstrafen.
Ich kann jeden Forenbetreiber verstehen, der den Aufwand und das Risiko nicht (mehr) tragen will.
Gleichwohl hoffe ich, dass dieses Forum weiterhin bestehen bleibt. Danke mal an dieser Stelle an alle Verantworlichen!
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Re: Neue Datenschutzbestimmungen
Bitte nicht schon wieder habe damit auf der Arbeit schon genug zu tun, ich finde es ja grundsätzlich schon gut, das Kundendaten nicht allen zugänglich sind, aber jetzt wird das ganze echt ein riesen aufwand. Von der normalen Arbeit schaffen wir so vielleicht nur noch 1/3.
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Re: Neue Datenschutzbestimmungen
Bei meiner Frau in der Firma sind auch alle am rätseln. Vielleicht "Ablage" mit Selbstzerstörung wie bei Mission Impossible (no pun intended).fifaboy1981 hat geschrieben: ↑28 Mai 2018 17:57 Von der normalen Arbeit schaffen wir so vielleicht nur noch 1/3.
Da freue ich mich doch über meinen Laborjob
Im Leben geht es zu 10% um das, was passiert und zu 90% wie wir darauf reagieren.
Re: Neue Datenschutzbestimmungen
Man kann den Eindruck gewinnen, die EU möchte damit die kleinen Webshopbetreiber, viele Foren oder überhaupt Ein-Mann- und Kleinstunternehmen (off- wie online) ins Aus drängen.
In Deutschland ist die Bürokratie ohnehin schon gigantisch. Wie sollen das kleine Einzelbetreiber zukünftig noch alles schaffen?
Und die Abmahnmafia reibt sich fröhlich die Hände, kann sie doch vielleicht wieder einige Kleinfirmen in den Ruin treiben.
Die EU könnte etwas so wunderbares sein, mit immer mehr Bürokratie, Gängelung, Bevormundung sorgt sie jedoch eher für Frust bei mir.
Darauf eine Portion schöne neue EU-Matsch-Pommes
In Deutschland ist die Bürokratie ohnehin schon gigantisch. Wie sollen das kleine Einzelbetreiber zukünftig noch alles schaffen?
Und die Abmahnmafia reibt sich fröhlich die Hände, kann sie doch vielleicht wieder einige Kleinfirmen in den Ruin treiben.
Die EU könnte etwas so wunderbares sein, mit immer mehr Bürokratie, Gängelung, Bevormundung sorgt sie jedoch eher für Frust bei mir.
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Re: Neue Datenschutzbestimmungen
Ist das so einfach? Was ist denn mit den Ami-Webseiten, die für EU-Bürger nicht mehr zugänglich sind, mit Verweis auf die Verordnung?Einsamer Igel hat geschrieben: ↑29 Mai 2018 07:29 Die gilt nur in der EU. Der AB Treff ist nicht in der EU gehostet.
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Re: Neue Datenschutzbestimmungen
Oberflächliche Google-Suche: Ist möglicherweise gar kein Vorteil, sondern eventuell sogar nachteilig...Einsamer Igel hat geschrieben: ↑29 Mai 2018 07:29 Die gilt nur in der EU. Der AB Treff ist nicht in der EU gehostet.
Im Leben geht es zu 10% um das, was passiert und zu 90% wie wir darauf reagieren.
Re: Neue Datenschutzbestimmungen
Tja, so einfach ist es nicht.Einsamer Igel hat geschrieben: ↑29 Mai 2018 07:29 Die gilt nur in der EU. Der AB Treff ist nicht in der EU gehostet.
Die DSGVO gilt in der EU - und für die Daten aller EU-Bürger.
Das heißt jeder (auch Unternehmen/Webseiten etc. im Ausland), der in irgendeiner Form mit Daten von EU-Bürgern zu tun hat, diese speichert/verarbeitet usw., ist ebenfalls von der Verordnung betroffen und muss die Regelungen im Umgang mit Daten von EU-Bürgern umsetzen.
Re: Neue Datenschutzbestimmungen
Laut dieser Info ist der AB-Treff bei einem deutschen Provider gehostet.Einsamer Igel hat geschrieben: ↑29 Mai 2018 07:29 Die gilt nur in der EU. Der AB Treff ist nicht in der EU gehostet.
Den Bestand dieses Forums, das im deutschsprachigen Raum in dieser Form einzigartig und für Betroffene auch wichtig ist, wünsche ich mir auch weiterhin. Nur ist mir auch klar, was die Verordnung für Betreiber an Arbeit und Risiko bedeuten kann. Da ist leider rechtlich noch vieles ungeklärt.
Gestern z.B. hat nach 16 Jahren auch das Bogenschützenforum deswegen geschlossen:
http://www.bogensportinfo.de/board/
Einige Foren machen wegen dieser Unsicherheiten leider dicht. Ich hoffe, dass sich der AB-Treff weiterhin hält!
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Re: Neue Datenschutzbestimmungen
Die DSGVO ist auch in meiner Arztpraxis angekommen. Ich musste durfte heute eine Einverständniserklärung unterschreiben, dass ich auch weiterhin mit meinem Namen aufgerufen werden darf!
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Re: Neue Datenschutzbestimmungen
So langsam macht ihr mir Angst mit diesen Forenschließungen. Orthonormal, Nasobem, Lisa, droht hier auch Gefahr? Meldet euch doch bitte mal in diesem Thread.
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