Online-Partnervermittlungen dürfen kein Geld nehmen

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ERSTER BEITRAG DES THEMAS
Malaguena

Online-Partnervermittlungen dürfen kein Geld nehmen

Beitrag von Malaguena »

"Laut einem Gesetz von 1900 darf Heiratsvermittlung nichts kosten - darauf beruft sich nun ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg, und eine Nutzerin eines Vermittlungsportals muss ihre Beiträge nicht zahlen. Eine Berufung ist nicht möglich."

http://www.golem.de/news/amtsgericht-ha ... 13725.html

:D

ERSTER BEITRAG DES THEMAS
Blueberry15

Re: Online-Partnervermittlungen dürfen kein Geld nehmen

Beitrag von Blueberry15 »

Darf ich jetzt etwa Parship verklagen und mir meine 700 Euro wiederholen??
Megalith

Re: Online-Partnervermittlungen dürfen kein Geld nehmen

Beitrag von Megalith »

Jetzt hast du schon gezahlt, da wird es schwierig das Geld zurückzubekommen. Aber wer einfach nicht zahlt, hat wohl gute Chancen.
Blueberry15

Re: Online-Partnervermittlungen dürfen kein Geld nehmen

Beitrag von Blueberry15 »

Mein Abo läuft in zwei Monaten aus. Es lohnt sich nicht mehr ... Ich weiß auch nicht, ob das Urteil schon rechtskräftig ist. Wäre es eher gekommen, hätte ich eine Menge Geld gespart. Denn ich habe das Kleingedruckte am Ende einer ewig langen und unwichtig aussehenden Mail übersehen. Ich habe einen echten Hass auf Parship. Das sind absolute Halsabschneider.
Megalith

Re: Online-Partnervermittlungen dürfen kein Geld nehmen

Beitrag von Megalith »

Laut dem Artikel ist Urteil rechtskräftig, keine Berufung möglich. Es betrifft aber nur SB, die .. erkläre, sie bringe durch vorherige Matchings, die der Verbraucher noch nicht bezahlt habe, Leute zusammen, die zusammen passten... Ich glaube Parship ist sogar so eine, wo man nicht jeden anschreiben kann, denn man will, sondern wo einem Vorschläge präsentiert werden. Also hättest du es eigentlich nicht zahlen müssen. :kopfstand:
Blueberry15

Re: Online-Partnervermittlungen dürfen kein Geld nehmen

Beitrag von Blueberry15 »

Megalith hat geschrieben:Laut dem Artikel ist Urteil rechtskräftig, keine Berufung möglich. Es betrifft aber nur SB, die .. erkläre, sie bringe durch vorherige Matchings, die der Verbraucher noch nicht bezahlt habe, Leute zusammen, die zusammen passten... Ich glaube Parship ist sogar so eine, wo man nicht jeden anschreiben kann, denn man will, sondern wo einem Vorschläge präsentiert werden. Also hättest du es eigentlich nicht zahlen müssen. :kopfstand:
Ja, ich weiß, deshalb habe ich mich ja beklagt, dass das Urteil so spät kommt. Ich gönne es Parship von Herzen. Aber wahrscheinlich werden sie irgendwas drehen. Irgendwie müssen sie ja an ihr Geld kommen.
Exil Niederberger

Re: Online-Partnervermittlungen dürfen kein Geld nehmen

Beitrag von Exil Niederberger »

Deine Erfahrungen bestätigen meine Skepsis gegenüber so Läden.
- Mal abgesehen davon, dass mich sowieso keine kennenlernen möchte.
clavigo

Re: Online-Partnervermittlungen dürfen kein Geld nehmen

Beitrag von clavigo »

Nein, das bezieht sich nur auf Ehevermittlungen, siehe § 656 BGB:

(1) Durch das Versprechen eines Lohnes für den Nachweis der Gelegenheit zur Eingehung einer Ehe oder für die Vermittlung des Zustandekommens einer Ehe wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Das auf Grund des Versprechens Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.


Heißt aber auch, das wenn mal gezahlt wurde, Du eben nichts (nach den Vorschriften einer ungerechtfertigten Bereicherung) zurückverlangen kannst.