privatkauf gewährleistungsrecht

Dein Thema passt in keines der anderen Freizeit-Foren? Kein Problem, schreib es einfach in diesen Bereich.
ERSTER BEITRAG DES THEMAS
hilltophoods

privatkauf gewährleistungsrecht

Beitrag von hilltophoods »

ich habe bei kleiderkreisel eine daunenjacke gekauft, die meine mutter für mich abgeholt hat(meine heimatstadt). zuhause bemerkte sie, dass die jacke nicht daunen enthält, sondern polyester..meine mutter ist schwerbehindert und sieht nicht mehr sogut.. ich habe den verkäufer darauf hingewiesen, dass ich die jacke unter diesen umständen gerne zurückgeben möchte..

nun möchte sie mir erzählen, dass es bei privatkauf das umtauschrecht entfällt.. gewährleistungsrecht bei mängeln ist da ja trotzdem drin..

aber sie zeigt sich uneinsichtig.. ich habe leider nur noch den chatverlauf und das original angebot im internetbrowser, keine quittung oder ähnliches..

würde es gerne noch so klären, aber scheint mir schwierig, was für möglichkeiten hat man denn da? bzw was würdet ihr machen? komme mir jetzt natürlich ein wenig abgezockt vor..

wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen? ich würde es gerne so klären und die jacke einfach zurückgeben

danke

ERSTER BEITRAG DES THEMAS
Benutzeravatar
Silvina
Begeisterter Schreiberling
Beiträge: 1898
Registriert: 06 Jun 2013 19:34

Re: privatkauf gewährleistungsrecht

Beitrag von Silvina »

Also....Du hast die Jacke schon online gekauft, oder? Ich meine nicht die Abholung, sondern sozusagen den Abschluß des Kaufvertrages. Ich hab dazu dies gefunden https://www.das.de/de/rechtsportal/inte ... kgabe.aspx .
Manchmal muss man das Chaos nur ein bisschen schütteln, und es wird ein Wunder draus.
hilltophoods

Re: privatkauf gewährleistungsrecht

Beitrag von hilltophoods »

ne nicht online, das ist sowas wie ebay kleinanzeigen für kleidung..
Benutzeravatar
Silvina
Begeisterter Schreiberling
Beiträge: 1898
Registriert: 06 Jun 2013 19:34

Re: privatkauf gewährleistungsrecht

Beitrag von Silvina »

Ah ok...sorry, ich kannte das nicht. Stand denn in dem Angebot explizit, daß es eine Daunenjacke ist? Und wenn ja, hast Du online mit dem Verkäufer abgeklärt, daß Du die Jacke kaufen willst? Ich glaub, das ist wesentlich, denn dann muß die Jacke dem Angebot entsprechen, oder man kann sie zurückgeben. Ich bin zumindest ziemlich sicher, daß es so ist.
Manchmal muss man das Chaos nur ein bisschen schütteln, und es wird ein Wunder draus.
Corp.INC

Re: privatkauf gewährleistungsrecht

Beitrag von Corp.INC »

Wenn in der Beschreibung Daunen steht und es sich um Polyester handelt, dann kann man klagen. Täuschung bzw arglistige Täuschung. Ist die Beschreibung korrekt, ist nichts zu machen. Bei Privatverkauf gibt es keine Rücknahme oder Gewährleistung. Zumindest weiß ich es so aus dem Studium. Bin allerdings kein Jurist!
hilltophoods

Re: privatkauf gewährleistungsrecht

Beitrag von hilltophoods »

eindeutig daunenjacke stand in der beschreibung!
wenn es dann keine ist, ist es ein sachmangel..

für mangelhafte ware besteht ein gewährleistungsrecht, da sich der mangel (keine daunen) ja nicht beheben oder nachbessern lässt, kann ich vom kaufvertrag zurücktreten.. so habe ich es gelernt :)

jetzt habe ich keine quittung, ihren vollen namen vermutlich nicht.. ihren account bei kleiderkreisel, ihren vornamen, die adresse und den nachnamen wo die jacke abgeholt wurde..

würde es ja gerne so klären, aber die dame ist uneinsichtig..

also wie weiterverfahren? muss ihr ja denke ich morgen mal eine nachfrist setzen..
Corp.INC

Re: privatkauf gewährleistungsrecht

Beitrag von Corp.INC »

Bei Rechtsschutzversicherung den Anwalt machen lassen. Kannst aber erstmal drohen.

Wichtig ist erstmal die ganzen persönlichen Daten des Betrügers zusammen tragen. Also Name und Anschrift heraus finden, ansonsten lässt sich schwer eine Vorladung zustellen.
Benutzeravatar
Silvina
Begeisterter Schreiberling
Beiträge: 1898
Registriert: 06 Jun 2013 19:34

Re: privatkauf gewährleistungsrecht

Beitrag von Silvina »

hilltophoods hat geschrieben:eindeutig daunenjacke stand in der beschreibung!
wenn es dann keine ist, ist es ein sachmangel..

für mangelhafte ware besteht ein gewährleistungsrecht, da sich der mangel (keine daunen) ja nicht beheben oder nachbessern lässt, kann ich vom kaufvertrag zurücktreten.. so habe ich es gelernt :)

jetzt habe ich keine quittung, ihren vollen namen vermutlich nicht.. ihren account bei kleiderkreisel, ihren vornamen, die adresse und den nachnamen wo die jacke abgeholt wurde..

würde es ja gerne so klären, aber die dame ist uneinsichtig..

also wie weiterverfahren? muss ihr ja denke ich morgen mal eine nachfrist setzen..
Ich würde ihr auch zuerst mal die Rechtslage klar machen und mit Anwalt drohen. Vielleicht reicht es ja schon, wenn sie feststellt, daß Du es ernst meinst.
Manchmal muss man das Chaos nur ein bisschen schütteln, und es wird ein Wunder draus.
otto-mit-o

Re: privatkauf gewährleistungsrecht

Beitrag von otto-mit-o »

rein juristisch formal, ahndelt es sich nicht um einen Sachmangel (Sachmangel = Kaffeemaschine kocht keinen Kaffee und ist funktionslos)
Gewährleistung scheidet ja hier aus, denn die Jacke hat keinen Mangel.....

du wurdest getäuscht. das erste was du tun musst, Anfechten.
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, §123 BGB: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__123.html

mit der Anfechtung wird der Kaufvertrag (Rechte und Pflichten in §§433ff. BGB) einseitig vernichtet (der Vertrag wird nach 142 BGB rückwirkend nichtig).

wenn sie sich weigert, dann kannst du theorretisch klagen. aber das ist grundsätzlich bei dem Betrag (ich schätze mal die Jacke wird weniger als 50€ gekostet haben, aber selbst bei 100 lohnt der Aufwand absolut nicht) eigentlich sinnlos. bis das mal verhandelt wird, können jahre vergehen und ob du dann wirklich gewinnst, ist fraglich. dann hast du die Jacke auch erst nach Jahren zurückzugeben, was dann ziemlich sinnlos ist.

vor allem ist bei 123 BGB immer zu Bedenken, dass die Täuschung arglistig sein muss..... und Arglistig ist dann auch zu beweisen. man kann isch ja rausreden, dass man nicht gesehen oder gemerkt habe, dass das keine Daunenjacke war, sondern nur mit was anderem gefüllt ist. dann verlierst du nachher noch und trägst die Kosten.

und was willst du mit ner Nqchfrist? die Jacke, nehme ich an, war gebraucht, dass heißt die Verkäuferin hatte nur ein, was willst du dann verlangen? Nacherfüllung? soll sie die Jacke aufschneiden und Daunen reintun? wäre grundsätzlich total unlogisch

viele Rechtsschutzversicherungen haben aber auch eine Bagatellgrenze.... für 50€ "Schaden" wirst du möglicherweise keinen Versicherungsschutz haben..... das kommt aber ganz stark auf die Versicherung an
Corp.INC

Re: privatkauf gewährleistungsrecht

Beitrag von Corp.INC »

Klage einreichen unterstreicht den Willen der Klägerin. Also lohnt sich doch um Druck auszuüben. Dann kann man sich immer noch außergerichtlich Einigen und muss nicht auf einen Termin warten.

Versicherung hat meistens eine Selbstbeteiligung von 150€. Also wenn es schief geht, dann sind die 150€ fällig.
Sowohl bei 50€ als auch bei 100€ Streitwert sind die Gerichtskosten 421€ in NRW. http://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/Kostenrechner.php
hilltophoods

Re: privatkauf gewährleistungsrecht

Beitrag von hilltophoods »

ja otto, dass sie nicht nacherfüllen kann war mir eigentlich klar :) ich dachte nur man muss eine frist zur nacherfüllung setzen muss, um bei nichterfüllung vom kaufvertrag zurückzurtreten zu können..

und ist es nicht ein sachmangel, wenn die ware nicht die vereinbarte (daunen) beschaffenheit hat.. ? §434 (1) S. 1 bgb?

arglistige täuschung will ich ihr nicht unterstellen..

es geht hier um 25 €.. mir geht es nicht prinzipiell um das geld, sondern um mein recht.. ich will die jacke ja nur wieder zurückgeben und dann kommt sie mir so doof..

solche angebote sind doch kein rechtsfreier raum..
otto-mit-o

Re: privatkauf gewährleistungsrecht

Beitrag von otto-mit-o »

hilltophoods hat geschrieben:ja otto, dass sie nicht nacherfüllen kann war mir eigentlich klar :) ich dachte nur man muss eine frist zur nacherfüllung setzen muss, um bei nichterfüllung vom kaufvertrag zurückzurtreten zu können..

und ist es nicht ein sachmangel, wenn die ware nicht die vereinbarte (daunen) beschaffenheit hat.. ? §434 (1) S. 1 bgb?

arglistige täuschung will ich ihr nicht unterstellen..

es geht hier um 25 €.. mir geht es nicht prinzipiell um das geld, sondern um mein recht.. ich will die jacke ja nur wieder zurückgeben und dann kommt sie mir so doof..

solche angebote sind doch kein rechtsfreier raum..
da ist eher 323 BGB einschlägig: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__323.html

wie gesagt, 434 passt schon nicht, weil kein Sachmangel vorliegt.
was soll sie denn nacherfüllen? kein Sachmangel, kein 434 ;-)
Lion

Re: privatkauf gewährleistungsrecht

Beitrag von Lion »

otto-mit-o hat geschrieben:rein juristisch formal, ahndelt es sich nicht um einen Sachmangel (Sachmangel = Kaffeemaschine kocht keinen Kaffee und ist funktionslos)
Gewährleistung scheidet ja hier aus, denn die Jacke hat keinen Mangel.....
Wenn ich jetzt mal meine grauen Zellen anstrenge, und mich an die Rechtsvorlesungen des BWL-Studiums zurückerinnere, ist ein "Mangel" formaljuristisch nicht gleichzusetzen mit einem "Defekt". Ein Mangel kann etwas "Kaputtes" sein, muß aber nicht.

Das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft (hier: das Daunen in der Jacke sind) ist ein Mangel. Der Käufer kann also verlangen, das eine Jacke mit Dauen ausgehändigt wird. Die gibt es aber nicht.

Wenn hier Leute von "klagen" sprechen, kann ich nur die Augen verdrehen. Ruft mal bei einem Anwalt an, und sagt, dass Ihr ne Jacke für 25 Euro gekauft habt und Ärger in der Sache klären wollt ... er wird Euch freundlich sagen, dass er in einer solchen Sache nicht tätig werden wird.

Ich selbst hatte mal ne Auseinandersetzung mit einer Fluggesellschaft (stark verspäteter Flug) ... die Verbraucherzentrale konnte mir in Hamburg lediglich ein paar Anwälte nennen, die sich erfahrungsgemäß solcher "Pipifax"-Sachen annehmen ... bei mir ging es um EUR 400 Schadensersatz (die ich am Ende nach Klage bekommen habe).

Eigentlich kann man dem Threadersteller nur eins raten: Bluffen. Brief aufsetzen, mit ein paar passenden juristischen Verweisen ausschmücken und auf Rücknahme der Jacke drängen.

Geht die Dame nicht drauf ein ... Fall abhaken.

Andere Sache: Kannst Du Dich irgendwie bei der Verkaufsplattform beschweren? Die Dame wenigstens das Profil sperren lassen? Damit könnte man ja auch drohen.
Lion

Re: privatkauf gewährleistungsrecht

Beitrag von Lion »

hilltophoods hat geschrieben:ja otto, dass sie nicht nacherfüllen kann war mir eigentlich klar :) ich dachte nur man muss eine frist zur nacherfüllung setzen muss, um bei nichterfüllung vom kaufvertrag zurückzurtreten zu können..
Wieder dunkle Erinnerungen ... :)

Ich meine, ob man eine Frist setzen muß, hängt auch davon ab, ob eine Leistung überhaupt noch erbringbar ist (... Stichwort "Unmöglichkeit").

Theoretisch wäre die Leistung noch erbringbar ... die Verkäuferin könnte ja anderweitig eine Jacke besorgen und sie Dir geben.

Praktisch wird das für sie teuerer, als die Rücknahme.
Lion

Re: privatkauf gewährleistungsrecht

Beitrag von Lion »

hilltophoods hat geschrieben:
und ist es nicht ein sachmangel, wenn die ware nicht die vereinbarte (daunen) beschaffenheit hat.. ? §434 (1) S. 1 bgb?
Natürlich, § 434 greift.

Aber dadurch wird ja erstmal nur der Mangel an sich festgestellt. Der § 434 regelt nicht, was bei einem Mangel zu geschehen hat.

Ich halte mich jetzt raus ... in den AB-Foren sind auch studierte Juristen unterwegs. 8-)

Realistischerweise wirst Du nicht viel machen können, wenn die Verkäuferin stur bleibt. Dumm gelaufen.
LastHope

Re: privatkauf gewährleistungsrecht

Beitrag von LastHope »

hilltophoods hat geschrieben:ich habe bei kleiderkreisel eine daunenjacke gekauft, die meine mutter für mich abgeholt hat(meine heimatstadt). zuhause bemerkte sie, dass die jacke nicht daunen enthält, sondern polyester..meine mutter ist schwerbehindert und sieht nicht mehr sogut.. ich habe den verkäufer darauf hingewiesen, dass ich die jacke unter diesen umständen gerne zurückgeben möchte..

nun möchte sie mir erzählen, dass es bei privatkauf das umtauschrecht entfällt.. gewährleistungsrecht bei mängeln ist da ja trotzdem drin..

aber sie zeigt sich uneinsichtig.. ich habe leider nur noch den chatverlauf und das original angebot im internetbrowser, keine quittung oder ähnliches..

würde es gerne noch so klären, aber scheint mir schwierig, was für möglichkeiten hat man denn da? bzw was würdet ihr machen? komme mir jetzt natürlich ein wenig abgezockt vor..

wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen? ich würde es gerne so klären und die jacke einfach zurückgeben

danke
Wie gesagt bei Privatkauf keine Chance ... Nur bei Betrug des VK oder ähnlichem.