Ehemann liess Frau verhungern

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Kief

Re: Ehemann liess Frau verhungern

Beitrag von Kief »

otto-mit-o hat geschrieben:der Mord durch Unterlassen ist etwas sehr seltenes. da muss man durchaus schon ziemlich konstruieren. oder mir fällt gerade nicht mehr ein :mrgreen:
Und wenn der Taeter Sachbearbeiter ist, und wider besseres Wissen zu wenig Leistung bewilligt?

Also, es wird ein grundsaetzlicher Teil der Leistung bewilligt, aber beispielsweise Mehraufwand trotz berechtigtem Antrag abgelehnt? So dass der Bittsteller sich entscheiden muss zwischen Mangelernaehrung beispielsweise unbezahlten Heizungs- oder Stromrechnungen.

Oder unter willkuerlichen/fadenscheinigen Vorwuerfen/Entscheidungen (die anzufechten ueblicherweise Monate/Jahre dauert) Sanktionen zu verhaengen, die die Leistungen auf das Niveau von Miete und Krankenkasse absenken, ohne Geld fuer Essen oder sonstige fixe Kosten.
Wenn auf diese Weise wissentlich ein Mensch in Geldnot und ggf. in den Hungertod getrieben wird, bei Falschbescheiden wider besseres Wissen, ist das dann Mord durch Unterlassung?


CU, Kief
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Einsamer Igel
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Re: Ehemann liess Frau verhungern

Beitrag von Einsamer Igel »

Kief hat geschrieben:in den Hungertod getrieben wird, bei Falschbescheiden wider besseres Wissen, ist das dann Mord durch Unterlassung?
Nein, das ist ganz alltägliche Bürokratie.
Kief

Re: Ehemann liess Frau verhungern

Beitrag von Kief »

Einsamer Igel hat geschrieben:
Kief hat geschrieben:in den Hungertod getrieben wird, bei Falschbescheiden wider besseres Wissen, ist das dann Mord durch Unterlassung?
Nein, das ist ganz alltägliche Bürokratie.
Das beantwortet die Frage nicht.

Es fuehrt nur meine Frage naeher an das politische Minenfeld, welches ich zu meiden suchte.


CU, Kief
Sträusschen

Re: Ehemann liess Frau verhungern

Beitrag von Sträusschen »

Ich finde schon, dass es dann ein Mordversuch durch Unterlassen sein könnte.
Bei einem Hungertod dann Mord durch Unterlassen. Gerade Sozialhilfebehörden, ALG2-Behörde/JobCenter sollten um das Existenzminimum wissen, ebenso die Sozialgerichte.

Bloß lässt sich die Ursache bei einem Hungertod schwer beweisen, da dann zwar festgestellt wird, ist tot, aber kann organisches Versagen sein. Woher dieses aber kam, denke ich, wird kaum angefasst werden wollen.

Das sollte aber mehr in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gebracht werden, Strafanzeige wäre schon mal gut.

ein Verhungerter, der nicht genügend Leistungen bekam
Sträusschen

Re: Ehemann liess Frau verhungern

Beitrag von Sträusschen »

Kief hat geschrieben:Krankenkasse absenken,
Ich glaube, die zahlen die Krankenversicherung, oder nicht?
otto-mit-o

Re: Ehemann liess Frau verhungern

Beitrag von otto-mit-o »

für Mord muss ein gesteigerter Vorsatz da sein......

in den meisten Fällen handeln Sachbearbeiter aber nach Verwaltungsvorschriften der Behörde. diese VV beinhalten meistens - der einfachheithalber - nicht wirklich genau am Gesetz oder an der Rechtssprechung ausgestaltete Regelungen.

ist ein Bescheid falsch oder rechtswidrig, bleibt jedem Antragsteller der Klageweg. dieser führt deswegen ja auch oft zum Erfolg, gerade bei ALG II. mit Prozesskostenhilfe ist das für den Antragsteller sogar kostenfrei.....
Sträusschen hat geschrieben:Ich finde schon, dass es dann ein Mordversuch durch Unterlassen sein könnte.
Bei einem Hungertod dann Mord durch Unterlassen.
und warum?
Vorsatz? Mordmerkmal? Unterlassen?
wenn du das findest, dann musst du das ja auch begründen können ;)