Und wenn der Taeter Sachbearbeiter ist, und wider besseres Wissen zu wenig Leistung bewilligt?otto-mit-o hat geschrieben:der Mord durch Unterlassen ist etwas sehr seltenes. da muss man durchaus schon ziemlich konstruieren. oder mir fällt gerade nicht mehr ein
Also, es wird ein grundsaetzlicher Teil der Leistung bewilligt, aber beispielsweise Mehraufwand trotz berechtigtem Antrag abgelehnt? So dass der Bittsteller sich entscheiden muss zwischen Mangelernaehrung beispielsweise unbezahlten Heizungs- oder Stromrechnungen.
Oder unter willkuerlichen/fadenscheinigen Vorwuerfen/Entscheidungen (die anzufechten ueblicherweise Monate/Jahre dauert) Sanktionen zu verhaengen, die die Leistungen auf das Niveau von Miete und Krankenkasse absenken, ohne Geld fuer Essen oder sonstige fixe Kosten.
Wenn auf diese Weise wissentlich ein Mensch in Geldnot und ggf. in den Hungertod getrieben wird, bei Falschbescheiden wider besseres Wissen, ist das dann Mord durch Unterlassung?
CU, Kief