Mietabrechnung - Gasverbrauch
ERSTER BEITRAG DES THEMAS
Mietabrechnung - Gasverbrauch
Hallo ihr Lieben
Kennt sich hier zufällig jemand mit Mietabrechnungen aus?
Ich muß den Geldwert für den Gasverbrauch von 3 Wohnungen ausrechnen und habe einen Knoten im Hirn
Wäre toll, wenn jemand helfen könnte
Kennt sich hier zufällig jemand mit Mietabrechnungen aus?
Ich muß den Geldwert für den Gasverbrauch von 3 Wohnungen ausrechnen und habe einen Knoten im Hirn
Wäre toll, wenn jemand helfen könnte
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Re: Mietabrechnung - Gasverbrauch
Leider nicht ganz so einfach 3 Wohnungen = 3 Wärmemengenzähler mit 3 verschiedenen Zählerständen.
In meinem dummen Kopf denke ich mir jetzt, die Jahresendsumme, die wir an den Gaslieferanten zahlen müssen : den KW-Jahresverbrauch = Preis/KW × der KW-Zahl der 3 einzelnen Zähler = Verbrauchspreis/Jahr.
Wenn das stimmen würde, müßte die Addition der 3 Einzelsummen die Summe ergeben, die der Gaslieferant uns in Rechnung stellt.
Tja, und da ist der Haken. Differenz sind über 200 €
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Re: Mietabrechnung - Gasverbrauch
Das kann aber nur hapern, wenn der Lieferant eine andere Gesamtmenge hat oder noch Fixkosten draufgeschlagen hat, z.B. Anschlussgebühr oder so einen Kram.
Ansonsten wei beschrieben:
Gesamtverbrauch x => Gesamtkosten n
wenn Individualverbrauch a dann m= n/x*a an Geldwert m
Annahme a+b+c = x
Ansonsten wei beschrieben:
Gesamtverbrauch x => Gesamtkosten n
wenn Individualverbrauch a dann m= n/x*a an Geldwert m
Annahme a+b+c = x
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Alle gesellschaftlichen Betrachtungen enthalten zwangsläufig Verallgemeinerungen und werden daher Ausnahmen und Einzelfälle enthalten, denen sie nicht gerecht werden können.
wenn ich nicht antworten sollte heißt das nicht, dass du Recht hast, sondern ich kein Internet!
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Re: Mietabrechnung - Gasverbrauch
Ich Muße noch nachsehen, ob der Lieferant den Gasverbrauch/Zählerstand zugrunde gelegt hat, den ich am Hauptzähler abgelesen habe.NBUC hat geschrieben: ↑10 Nov 2017 21:49 Das kann aber nur hapern, wenn der Lieferant eine andere Gesamtmenge hat oder noch Fixkosten draufgeschlagen hat, z.B. Anschlussgebühr oder so einen Kram.
Ansonsten wei beschrieben:
Gesamtverbrauch x => Gesamtkosten n
wenn Individualverbrauch a dann m= n/x*a an Geldwert m
Annahme a+b+c = x
Und richtig, ich Muße auch mal die drei einzelnen Gaszähler addieren.
Und ansonsten, hüstel, hüstel verstehe ich deinen Rechenweg nicht. Ist das was anderes, als ich beschrieben habe?
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Re: Mietabrechnung - Gasverbrauch
Nein, habe ich aber auch erst beim Nachlesen gemerkt .Ida-Margarethe hat geschrieben: ↑10 Nov 2017 22:04Ich Muße noch nachsehen, ob der Lieferant den Gasverbrauch/Zählerstand zugrunde gelegt hat, den ich am Hauptzähler abgelesen habe.NBUC hat geschrieben: ↑10 Nov 2017 21:49 Das kann aber nur hapern, wenn der Lieferant eine andere Gesamtmenge hat oder noch Fixkosten draufgeschlagen hat, z.B. Anschlussgebühr oder so einen Kram.
Ansonsten wei beschrieben:
Gesamtverbrauch x => Gesamtkosten n
wenn Individualverbrauch a dann m= n/x*a an Geldwert m
Annahme a+b+c = x
Und richtig, ich Muße auch mal die drei einzelnen Gaszähler addieren.
Und ansonsten, hüstel, hüstel verstehe ich deinen Rechenweg nicht. Ist das was anderes, als ich beschrieben habe?
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Re: Mietabrechnung - Gasverbrauch
Schade. Wäre vielleicht noch eine Möglichkeit gewesen, dem Rätsel auf die Spur zu kommen.NBUC hat geschrieben: ↑10 Nov 2017 22:06Nein, habe ich aber auch erst beim Nachlesen gemerkt .Ida-Margarethe hat geschrieben: ↑10 Nov 2017 22:04Ich Muße noch nachsehen, ob der Lieferant den Gasverbrauch/Zählerstand zugrunde gelegt hat, den ich am Hauptzähler abgelesen habe.NBUC hat geschrieben: ↑10 Nov 2017 21:49 Das kann aber nur hapern, wenn der Lieferant eine andere Gesamtmenge hat oder noch Fixkosten draufgeschlagen hat, z.B. Anschlussgebühr oder so einen Kram.
Ansonsten wei beschrieben:
Gesamtverbrauch x => Gesamtkosten n
wenn Individualverbrauch a dann m= n/x*a an Geldwert m
Annahme a+b+c = x
Und richtig, ich Muße auch mal die drei einzelnen Gaszähler addieren.
Und ansonsten, hüstel, hüstel verstehe ich deinen Rechenweg nicht. Ist das was anderes, als ich beschrieben habe?
Also werde ich jetzt die Summen noch mal überprüfen und wenn die Gesamtsumme der 3 einzelnen Zähler nicht mit dem Jahresverbrauch übereinstimmt, den Heizungsmonteur anrufen. Der sollte Wissen, ob die Therme einen Eigenverbrauch hat.
Und ggf auch den Gaslieferanten wg Nebenkosten anrufen.
Aber die sollten eigentlich auf der Rechnung stehen.
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Re: Mietabrechnung - Gasverbrauch
Vielleicht liegt der Fehler beim Lieferanten?Ida-Margarethe hat geschrieben: ↑10 Nov 2017 21:36Leider nicht ganz so einfach 3 Wohnungen = 3 Wärmemengenzähler mit 3 verschiedenen Zählerständen.
In meinem dummen Kopf denke ich mir jetzt, die Jahresendsumme, die wir an den Gaslieferanten zahlen müssen : den KW-Jahresverbrauch = Preis/KW × der KW-Zahl der 3 einzelnen Zähler = Verbrauchspreis/Jahr.
Wenn das stimmen würde, müßte die Addition der 3 Einzelsummen die Summe ergeben, die der Gaslieferant uns in Rechnung stellt.
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"Man will immer, was man nicht hat, und wenn man's hat, ist's langweilig" (Rainald Grebe, "Krümel")
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Re: Mietabrechnung - Gasverbrauch
Hast du die Grundgebühr schon in deiner Rechnung mit drin? Die muss ja wahrscheinlich auch jeder zahlen.
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Re: Mietabrechnung - Gasverbrauch
Die Werte des Lieferanten und die der Wärmemengenzähler sind nicht vergleichbar. Die WMZ messen die tatsächliche Wärmemenge, die am Ende rauskommt, der Gaslieferant berechnet den theoretisch möglichen Wert. Je nach Anlage, Isolierung der Leitungen usw. geht jedoch einiges davon verloren.
In Deutschland müssen laut Heizkostenverordnung (§ 6 oder 7, bin mir grad nicht sicher) von den Kosten übrigens 50-70% nach Verbrauch und der Rest nach Wohn- oder Nutzfläche verteilt werden.
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Re: Mietabrechnung - Gasverbrauch
Es geht nur um den Verbrauch. Die Grundgebühr, Kosten für den Messstellenbetrieb etc. sind dann extra.
Danke - die Heizkostenverordnung habe ich mir eben gespeichert. Aber da wir kein warmes Wasser über die Heizung beziehen (sondern über Durchlauferhitzer), wird das Problem ggf an der Isolierung liegen. Ich werde jedenfalls morgen mit dem Heizungsmonteur sprechen.Suboptimierer hat geschrieben: ↑12 Nov 2017 12:50 Die Werte des Lieferanten und die der Wärmemengenzähler sind nicht vergleichbar. Die WMZ messen die tatsächliche Wärmemenge, die am Ende rauskommt, der Gaslieferant berechnet den theoretisch möglichen Wert. Je nach Anlage, Isolierung der Leitungen usw. geht jedoch einiges davon verloren.
In Deutschland müssen laut Heizkostenverordnung (§ 6 oder 7, bin mir grad nicht sicher) von den Kosten übrigens 50-70% nach Verbrauch und der Rest nach Wohn- oder Nutzfläche verteilt werden.
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Re: Mietabrechnung - Gasverbrauch
Und die Märchensteuer auch beachtet? Bei mir ist der Preis übrigens nach Verbrauch gestaffelt.Ida-Margarethe hat geschrieben: ↑12 Nov 2017 18:44Es geht nur um den Verbrauch. Die Grundgebühr, Kosten für den Messstellenbetrieb etc. sind dann extra.
Niedriger Verbrauch ergibt dann höheren KW-Preis.
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Re: Mietabrechnung - Gasverbrauch
Wir haben einen 3Jahresvertrag mit einem festen Preis pro kWhselina hat geschrieben: ↑12 Nov 2017 19:07Und die Märchensteuer auch beachtet? Bei mir ist der Preis übrigens nach Verbrauch gestaffelt.Ida-Margarethe hat geschrieben: ↑12 Nov 2017 18:44Es geht nur um den Verbrauch. Die Grundgebühr, Kosten für den Messstellenbetrieb etc. sind dann extra.
Niedriger Verbrauch ergibt dann höheren KW-Preis.
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Re: Mietabrechnung - Gasverbrauch
Am Ende zählen nur die von den Wasser- und Brennstofflieferanten abgerechneten Kosten.
Zusätzlich kann der Vermieter eine Heizungswartung, den Schornsteinfeger, Erneuerungs- / Eichkosten für Zähler usw. in die Heiz- und Nebenkostenabrechnung aufnehmen.
Die Hauptzähler arbeiten mit hoher Genauigkeit. Die kleineren Wohnungszähler sind, trotz Eichpflicht, weniger genau.
Dadurch entstehen zwangsläufig Differenzen. Hinzu kommen normale Leitungsverluste innerhalb des Hauses und ggf. die Heizkosten für gemeinsam genutzte Räume (z.B. Wasch- und Trockenraum).
Es liegt beim Vermieter die Verteilung der Gesamtheizkosten zu bestimmen. Es kann z.B. maximal zu 30% über die Wohnfläche und zu 70% über Zähler abgerechnet werden.
Der Haken am Ende ist die Korrektheit der Abrechnung, damit diese nicht pauschal gekürzt oder insgesamt angefochten werden kann.
Bei Aussagen von Handwerkern wäre ich, auf Grund so einiger Erfahrungen, immer etwas vorsichtig und würde mich in jedem Fall auch selbst informieren.
Zusätzlich kann der Vermieter eine Heizungswartung, den Schornsteinfeger, Erneuerungs- / Eichkosten für Zähler usw. in die Heiz- und Nebenkostenabrechnung aufnehmen.
Die Hauptzähler arbeiten mit hoher Genauigkeit. Die kleineren Wohnungszähler sind, trotz Eichpflicht, weniger genau.
Dadurch entstehen zwangsläufig Differenzen. Hinzu kommen normale Leitungsverluste innerhalb des Hauses und ggf. die Heizkosten für gemeinsam genutzte Räume (z.B. Wasch- und Trockenraum).
Es liegt beim Vermieter die Verteilung der Gesamtheizkosten zu bestimmen. Es kann z.B. maximal zu 30% über die Wohnfläche und zu 70% über Zähler abgerechnet werden.
Der Haken am Ende ist die Korrektheit der Abrechnung, damit diese nicht pauschal gekürzt oder insgesamt angefochten werden kann.
Bei Aussagen von Handwerkern wäre ich, auf Grund so einiger Erfahrungen, immer etwas vorsichtig und würde mich in jedem Fall auch selbst informieren.
Wenn Du etwas nicht kannst, versuche es Dir beizubringen.
Re: Mietabrechnung - Gasverbrauch
Ich wüßte nicht, wer mir sagen kann, wie hoch ungefähr der Wärmeverlust unserer Therme nebst Leitungen ist. Eine grobe Schätzung kann doch nur der Handwerker abgeben. Oder?One One Seven hat geschrieben: ↑12 Nov 2017 19:57 Am Ende zählen nur die von den Wasser- und Brennstofflieferanten abgerechneten Kosten.
Zusätzlich kann der Vermieter eine Heizungswartung, den Schornsteinfeger, Erneuerungs- / Eichkosten für Zähler usw. in die Heiz- und Nebenkostenabrechnung aufnehmen.
Die Hauptzähler arbeiten mit hoher Genauigkeit. Die kleineren Wohnungszähler sind, trotz Eichpflicht, weniger genau.
Dadurch entstehen zwangsläufig Differenzen. Hinzu kommen normale Leitungsverluste innerhalb des Hauses und ggf. die Heizkosten für gemeinsam genutzte Räume (z.B. Wasch- und Trockenraum).
Es liegt beim Vermieter die Verteilung der Gesamtheizkosten zu bestimmen. Es kann z.B. maximal zu 30% über die Wohnfläche und zu 70% über Zähler abgerechnet werden.
Der Haken am Ende ist die Korrektheit der Abrechnung, damit diese nicht pauschal gekürzt oder insgesamt angefochten werden kann.
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Re: Mietabrechnung - Gasverbrauch
Ja, schätzen kann er. Sind die Abweichungen vom gemessenen Gesamtverbrauch zur Summe der Individualverbräuche denn ungewöhnlich hoch, verglichen mit den Abrechnungen der Vorjahre?
Wenn Du etwas nicht kannst, versuche es Dir beizubringen.
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Re: Mietabrechnung - Gasverbrauch
Kann er vermutlich, aber wenn er nicht ganz ehrlich ist kann er auch versuchen die Situation zu nutzen um dir eine neue Heizung oder sonstwas anzudrehen...Ida-Margarethe hat geschrieben: ↑12 Nov 2017 20:52Eine grobe Schätzung kann doch nur der Handwerker abgeben. Oder?
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Re: Mietabrechnung - Gasverbrauch
Er konnte keine Schätzung abgeben und eine neue Heizung andrehen tut er nicht. Wir sind hier auf dem Lande, sowas würde sich rumsprechen. Und der Betrieb hat einen sehr guten Ruf zu verlieren.Mit müden Augen hat geschrieben: ↑13 Nov 2017 00:15Kann er vermutlich, aber wenn er nicht ganz ehrlich ist kann er auch versuchen die Situation zu nutzen um dir eine neue Heizung oder sonstwas anzudrehen...Ida-Margarethe hat geschrieben: ↑12 Nov 2017 20:52Eine grobe Schätzung kann doch nur der Handwerker abgeben. Oder?
Ich muß mich heute Abend ans Rechnen machen - und dann sehen wir weiter.
Mir liegen die Vergleichszahlen von 2015 und 2016 vor. Mal sehen, was passiert
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Re: Mietabrechnung - Gasverbrauch
Handwerker wissen oft selbst nicht was sie genau tun. Selbst wenn sie "Fachpartner" eines bestimmten Herstellers sind, heißt dies noch lange nicht, dass sie dessen Produkte auch korrekt einbauen und einstellen können oder bzgl. aller relevanten Normen und Vorschriften auf dem aktuellen Stand sein sind.
Da hat meine Familie schon mehr als genug erlebt.
Die absoluten Werte mögen sich unterscheiden, die Verhältnisse sollten aber in etwa hinkommen. Sofern es keine Mieterwechsel oder Leerstände gab.
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