Hallo,
ich suche seit Monaten eine Wohnung, was sich nicht als so einfach rausstellt.
Wenig Inserate, und das jetzige, wo ich mich gemeldet habe, wurde an Karneval aufgegeben,
ich hab am Tag nach Karneval angerufen,und die meinten, sie hätten schon 36! Besichtigungstermine.
Ländlich. In der Nähe der mittleren Stadt und in der Nähe meiner Arbeit ist es noch übler.
Selbst in so ner Schimmelwohnung letztens hatte ich gerade mal so einen von vielen Sammel-
besichtigungsterminen bekommen. Dann sollte einem noch ne kleine Küche (anderes Thema, ich denke
da frag ich auch noch was zu) für 2500 Euro angedreht werden, gebraucht, 2, 70 m lang.
Naja, genug gejammert, auf jeden Fall handelt es sich bei der Wohnung um eine Einliegerwohnung.
Frage bzgl. Einliegerwohnung:
Hab jetzt gerade mal kurz nachgelesen, dass diese gesonderte Regelungen hat.
Z. B. kein Kündigungsschutz für Mieter Heißt das, ich kann von jetzt auf gleich auf die Straße
gesetzt werden, weil die Wohnung für Alter / Eigenbedarf / Ferienwohnung benutzt wird?
Außerdem stand was davon, dass es kein Schutz gibt in Bezug auf Mietpreisanpassungen.
Was würde das bedeuten?
Jetzt hab ich gerade ein schlechtes Gefühl, ob ich mich überhaupt dann anpreisen und ins Zeug legen
soll. Man will ja auch keine böse Überraschung erleben oder in zwei Jahren oder ähnliches ganz
kurzfristig (und als würde kurzfristig gehen bei diesem Wohnungsmarkt) da raus müssen.
Einliegerwohnung- kein Kündigungsschutz?
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Re: Einliegerwohnung- kein Kündigungsschutz?
Lies dir mal den verlinkten Artikel durch. Da werden viele Dinge angesprochen, die du erwähnt hattest. Ansonsten ist es schon ein Nachteil eine Einliegerwohnung zu mieten. Wenn man eine Wahl hätte und den Vermieter nicht persönlich kennt, würde ich auch eher davon abraten.
https://ratgeber.immowelt.de/a/nachteil ... issen.html
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Re: Einliegerwohnung- kein Kündigungsschutz?
Krass. Das habe ich auch noch nicht gewusst.
Ich wäre definitiv risikounfreudig und würde die nicht mal besichtigen. Oder höchstens zu "Übungszwecken" und schauen, wie zufrieden ich mit mir bin. Präsentation von meiner Person, gestellte Fragen, ...
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Re: Einliegerwohnung- kein Kündigungsschutz?
Du bringst etwas durcheinander.kreisel hat geschrieben: ↑07 Mär 2019 04:47 Frage bzgl. Einliegerwohnung:
Hab jetzt gerade mal kurz nachgelesen, dass diese gesonderte Regelungen hat.
Z. B. kein Kündigungsschutz für Mieter Heißt das, ich kann von jetzt auf gleich auf die Straße
gesetzt werden, weil die Wohnung für Alter / Eigenbedarf / Ferienwohnung benutzt wird?
Die Einliegerwohnung (Haus mit zwei Parteien) kann ohne jegliche Angabe von Gründen gekündigt werden.
Eigenbedarf braucht nicht vorliegen. "Nase passt nicht" reicht aus. Fristen müssen natürlich eingehalten werden.
Ein Zugeständnis des Gesetzgebers an den Vermieter im eigenen Haus.
Im Leben geht es zu 10% um das, was passiert und zu 90% wie wir darauf reagieren.
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Re: Einliegerwohnung- kein Kündigungsschutz?
Danke für die Rückmeldungen.
Das mit dem Kündigungsschutz hab ich jetzt auch genauer gelesen, also es ist kein sonderlicher Grund notwendig.
Beispiel war: Streit - dann darf Vermieter kündigen, weil das Verhältnis so nah im Haus nicht zumutbar ist.
Kündigungsfrist 3 Monate bei Mietverhältnis bis 5 Jahre ist die normale Kündigungsfrist? Kommt mir ziemlich kurz vor.
Zumindest schonmal beruhigend, dass es nicht von jetzt auf gleich bzw z B innerhalb eines Monats geht.
Werde es vielleicht auch eher mal als Übungszweck sehen oder das Thema auch einfach direkt ansprechen.
Die Frau hatte schon am Telefon gesagt, die Wohnung wäre fürs Alter gedacht für sie selbst, und sie hätten
schon Enkel. Und sie hat mehrmals betont, "Sie wissen ja, dass es eine Einliegerwohnung ist?! Eine EINLIEGERwohnung"
Darum hab ich überhaupt erstmal nachgeschaut Richtung Regelungen dort.
Das mit der Heizregelung finde ich nicht so dramatisch, das hatte ich in meiner vorigen Wohnung auch mal,
die haben dann Quadratmeteranteile gerechnet, weil es eben nur eine Therme gab und das nicht einzeln
abgelesen werden konnte.
Das mit dem Kündigungsschutz hab ich jetzt auch genauer gelesen, also es ist kein sonderlicher Grund notwendig.
Beispiel war: Streit - dann darf Vermieter kündigen, weil das Verhältnis so nah im Haus nicht zumutbar ist.
Kündigungsfrist 3 Monate bei Mietverhältnis bis 5 Jahre ist die normale Kündigungsfrist? Kommt mir ziemlich kurz vor.
Zumindest schonmal beruhigend, dass es nicht von jetzt auf gleich bzw z B innerhalb eines Monats geht.
Werde es vielleicht auch eher mal als Übungszweck sehen oder das Thema auch einfach direkt ansprechen.
Die Frau hatte schon am Telefon gesagt, die Wohnung wäre fürs Alter gedacht für sie selbst, und sie hätten
schon Enkel. Und sie hat mehrmals betont, "Sie wissen ja, dass es eine Einliegerwohnung ist?! Eine EINLIEGERwohnung"
Darum hab ich überhaupt erstmal nachgeschaut Richtung Regelungen dort.
Das mit der Heizregelung finde ich nicht so dramatisch, das hatte ich in meiner vorigen Wohnung auch mal,
die haben dann Quadratmeteranteile gerechnet, weil es eben nur eine Therme gab und das nicht einzeln
abgelesen werden konnte.