Das mag sein.Montecristo hat geschrieben: ↑19 Dez 2019 12:43Verjährungsfristen für Steuerhinterziehung oder -verkürzung sind deutlich länger.Elin hat geschrieben: ↑18 Dez 2019 10:54Die 10 Jahre gelten aber nur für Selbstständige fürs Geschäftskonto und nicht für Privatpersonen.
Ansonsten besteht keine Verpflichtung, Kontoauszüge aufzuheben, es kann aber ratsam sein, dies zu tun (meist werden 3 oder 4 Jahre empfohlen), um Zahlungen nachweisen zu können.
Ist halt die Frage, was man macht und was man eventuell nochmal brauchen könnte.
Meines Wissens speichern Banken und Sparkassen auch nicht endlos. Von Gebühren für Zweitexemplaren zu schweigen.
Ich habe nur angegeben, was gemeinhin im Netz für Kontoauszüge empfohlen wird.
Wie jeder jeder einzelne da vorgeht, kann er oder sie halten, wie er oder sie will.
Ich habe inzwischen schon (aus dem Gedächtnis gezählt) mindestens 9 Ordner mit Unterlagen in verschiedensten Kategorien (Uni, Finanzamt, Krankenkasse/Arzt, Rechnungen, Strom/Gas, Miete, Versicherungen, Verbände, Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge usw.), die Platz bei mir inder Wohnung wegnehmen. Und leider habe ich eben nur eine Wohnung und kein Schloss, in dem ich unbegrenzt Platz für unbegrenzt viele Ordner mit Unterlagen habe. Deshalb erlaube ich mir in der Tat, zum Beispiel Kontoauszüge nach einer gewissen Zeit zu entsorgen (in der Regel, wenn der dicke Ordner für Kontoauszüge zu voll wird - da passen meist so die Auszüge von 5 bis 6 Jahren rein, alles, was älter ist, kommt halt weg und wird geschreddert).