Frage zum Widerrufsrecht

Einem Menschen zu helfen bringt Freude in die Welt. Probier es gerne einmal aus.
ERSTER BEITRAG DES THEMAS
Logan 5

Frage zum Widerrufsrecht

Beitrag von Logan 5 »

Hallo liebe Forianer,

mich beschäftigt gerade eine Frage zu diesem Thema. Betrifft meine Frau Mutter.

Wann beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist in folgendem Fall:

Kauf 2er Elektrogroßgeräte von einem Vertreter mit dem ein Hausbesuch vereinbart wurde. Beim Besuch des Vertreters wurde der Kaufvertrag unterschrieben. Die Lieferung der Geräte ist noch nicht erfolgt und auch noch kein Liefertermin abgemacht. Liefertermin wurde auf ca. Mitte Februar geschätzt.

In der Widerrufsbelehrung auf der Rückseite des Kaufvertrags steht etwas davon, dass die Frist erst nach Erhalt der "letzten" Ware beginnt. Quellen im Internet deuten allerdings an, dass die Frist bei "Hausbesuchen" ab Kaufvertragsunterzeichnung beginnt.

Hat hier jemand eine Idee?

Gruß
Logan 5

ERSTER BEITRAG DES THEMAS
Benutzeravatar
Arikari
Begeisterter Schreiberling
Beiträge: 1689
Registriert: 13 Mai 2015 19:01

Re: Frage zum Widerrufsrecht

Beitrag von Arikari »

Ich habe damals in der Ausbildung gelernt, dass die Widerrufsfrist ab Zustellung der Ware beginnt. Insbesondere beim Kauf von Ware, die nicht bereits persönlich im Laden o.ä. geprüft werden konnte, also im Versandhandel. Mich würde doch sehr wundern, wenn das beim Vertreterbesuch anders wäre. Und es steht ja extra nochmal im Kaufvertrag. ;)
Pssst! Ruft da ein Schokokeks?
Logan 5

Re: Frage zum Widerrufsrecht

Beitrag von Logan 5 »

Danke dir :)

Folgende Formulierung findet sich: "Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat."

Diese Formulierung macht mich aber stutzig: "Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bsi zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht."

Dem wurde zugestimmt, ohne dass genauer erklärt wurde, was der Punkt bedeutet.

Was verbirgt sich dahinter?
Benutzeravatar
Arikari
Begeisterter Schreiberling
Beiträge: 1689
Registriert: 13 Mai 2015 19:01

Re: Frage zum Widerrufsrecht

Beitrag von Arikari »

Dieser Passus betrifft euch nicht, denn es wurde keine Dienstleistung in Anspruch genommen. Wahrscheinlich ist das einfach ein Standardkaufvertrag, der nicht weiter angepasst wurde, deshalb diese überflüssigen Formulierungen. Ich könnte mir vorstellen, dass dieser Passus z.B. bei einem Handyvertrag relevant wäre - wenn du bereits mit dem Handy telefoniert hast und den Kaufvertrag widerrufen möchtest, musst du für die vertelefonierten Minuten trotzdem zahlen.
Pssst! Ruft da ein Schokokeks?
Logan 5

Re: Frage zum Widerrufsrecht

Beitrag von Logan 5 »

Im Umfang des Vertrages ist auch das Setzen zweier 230 V Steckdosen enthalten. Möglicherweise ist das mit den "Dienstleistungen" gemeint, die erstattet werden müssten. Dazu ist es aber ebenfalls noch nicht gekommen.

Kann mit dem letzten Passus noch irgendetwas anderes gemeint sein?

Da ich stark zum Widerruf tendiere, hoffe ich einfach mal das beste.
Benutzeravatar
Versingled
Meisterschreiberling
Beiträge: 6394
Registriert: 18 Jan 2015 11:37
Geschlecht: männlich
AB-Status: AB
Ich bin ...: unfassbar.
Wohnort: 48°43'31.23"N, 9°11'38.61"E, 436m über NN + 12 Etagen

Re: Frage zum Widerrufsrecht

Beitrag von Versingled »

Logan 5 hat geschrieben:Im Umfang des Vertrages ist auch das Setzen zweier 230 V Steckdosen enthalten. Möglicherweise ist das mit den "Dienstleistungen" gemeint, die erstattet werden müssten. Dazu ist es aber ebenfalls noch nicht gekommen.
Jetzt frage ich mich, was Du da gekauft hast, was das Setzen von Steckdosen nötig macht ... :gruebel:
Zukünftig hauptsächlich im https://www.ab-forum.de zu finden.
Benutzeravatar
Tania
Eins mit dem Forum
Beiträge: 14402
Registriert: 12 Mai 2016 13:43
Geschlecht: weiblich
AB-Status: mit AB befreundet
Ich bin ...: unfassbar.
Wohnort: Rostock

Re: Frage zum Widerrufsrecht

Beitrag von Tania »

Logan, wiederrufe doch einfach erstmal (bevor die Ware geliefert wird) und mach Dir danach Gedanken. Am besten erst dann wenn der Widerruf nicht akzeptiert werden sollte.

Allerdings scheint der Vertrag mir eindeutig; der Widerruf sollte kein Problem sein. Wenn im Internet was anderes steht, ist das egal. Das hat Deine Mutter schliesslich nicht unterschrieben.
Zukünftig hauptsächlich im https://www.ab-forum.de zu finden.
Benutzeravatar
Lazarus Long
Keiner schreibt schneller
Beiträge: 5103
Registriert: 01 Feb 2013 19:13
Geschlecht: männlich
AB-Status: AB Vergangenheit
Ich bin ...: vergeben.
Wohnort: in und bei Hannover

Re: Frage zum Widerrufsrecht

Beitrag von Lazarus Long »

Solange es nicht rechtswidrig ist, gilt, was im Vertrag steht.
Im Grunde sind es doch die Verbindungen mit Menschen, die dem Leben seinen Wert geben.

Wilhelm von Humboldt
Deutscher Staatsmann und Mitbegründer der Humboldt-Universität zu Berlin
1767 - 1835
Logan 5

Re: Frage zum Widerrufsrecht

Beitrag von Logan 5 »

Widerruf geht heute per Einschreiben/Rückschein raus. Lieferung und Ausführung einer Dienstleistung ist ja noch nicht erfolgt.

Drückt mir mal die Daumen :)

Zurück zu „ABs helfen ABs“