Hallo liebe Forianer,
mich beschäftigt gerade eine Frage zu diesem Thema. Betrifft meine Frau Mutter.
Wann beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist in folgendem Fall:
Kauf 2er Elektrogroßgeräte von einem Vertreter mit dem ein Hausbesuch vereinbart wurde. Beim Besuch des Vertreters wurde der Kaufvertrag unterschrieben. Die Lieferung der Geräte ist noch nicht erfolgt und auch noch kein Liefertermin abgemacht. Liefertermin wurde auf ca. Mitte Februar geschätzt.
In der Widerrufsbelehrung auf der Rückseite des Kaufvertrags steht etwas davon, dass die Frist erst nach Erhalt der "letzten" Ware beginnt. Quellen im Internet deuten allerdings an, dass die Frist bei "Hausbesuchen" ab Kaufvertragsunterzeichnung beginnt.
Hat hier jemand eine Idee?
Gruß
Logan 5
Frage zum Widerrufsrecht
ERSTER BEITRAG DES THEMAS
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Re: Frage zum Widerrufsrecht
Ich habe damals in der Ausbildung gelernt, dass die Widerrufsfrist ab Zustellung der Ware beginnt. Insbesondere beim Kauf von Ware, die nicht bereits persönlich im Laden o.ä. geprüft werden konnte, also im Versandhandel. Mich würde doch sehr wundern, wenn das beim Vertreterbesuch anders wäre. Und es steht ja extra nochmal im Kaufvertrag.
Pssst! Ruft da ein Schokokeks?
Re: Frage zum Widerrufsrecht
Danke dir
Folgende Formulierung findet sich: "Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat."
Diese Formulierung macht mich aber stutzig: "Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bsi zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht."
Dem wurde zugestimmt, ohne dass genauer erklärt wurde, was der Punkt bedeutet.
Was verbirgt sich dahinter?
Folgende Formulierung findet sich: "Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat."
Diese Formulierung macht mich aber stutzig: "Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bsi zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht."
Dem wurde zugestimmt, ohne dass genauer erklärt wurde, was der Punkt bedeutet.
Was verbirgt sich dahinter?
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Re: Frage zum Widerrufsrecht
Dieser Passus betrifft euch nicht, denn es wurde keine Dienstleistung in Anspruch genommen. Wahrscheinlich ist das einfach ein Standardkaufvertrag, der nicht weiter angepasst wurde, deshalb diese überflüssigen Formulierungen. Ich könnte mir vorstellen, dass dieser Passus z.B. bei einem Handyvertrag relevant wäre - wenn du bereits mit dem Handy telefoniert hast und den Kaufvertrag widerrufen möchtest, musst du für die vertelefonierten Minuten trotzdem zahlen.
Pssst! Ruft da ein Schokokeks?
Re: Frage zum Widerrufsrecht
Im Umfang des Vertrages ist auch das Setzen zweier 230 V Steckdosen enthalten. Möglicherweise ist das mit den "Dienstleistungen" gemeint, die erstattet werden müssten. Dazu ist es aber ebenfalls noch nicht gekommen.
Kann mit dem letzten Passus noch irgendetwas anderes gemeint sein?
Da ich stark zum Widerruf tendiere, hoffe ich einfach mal das beste.
Kann mit dem letzten Passus noch irgendetwas anderes gemeint sein?
Da ich stark zum Widerruf tendiere, hoffe ich einfach mal das beste.
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Re: Frage zum Widerrufsrecht
Jetzt frage ich mich, was Du da gekauft hast, was das Setzen von Steckdosen nötig macht ...Logan 5 hat geschrieben:Im Umfang des Vertrages ist auch das Setzen zweier 230 V Steckdosen enthalten. Möglicherweise ist das mit den "Dienstleistungen" gemeint, die erstattet werden müssten. Dazu ist es aber ebenfalls noch nicht gekommen.
Zukünftig hauptsächlich im https://www.ab-forum.de zu finden.
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Re: Frage zum Widerrufsrecht
Logan, wiederrufe doch einfach erstmal (bevor die Ware geliefert wird) und mach Dir danach Gedanken. Am besten erst dann wenn der Widerruf nicht akzeptiert werden sollte.
Allerdings scheint der Vertrag mir eindeutig; der Widerruf sollte kein Problem sein. Wenn im Internet was anderes steht, ist das egal. Das hat Deine Mutter schliesslich nicht unterschrieben.
Allerdings scheint der Vertrag mir eindeutig; der Widerruf sollte kein Problem sein. Wenn im Internet was anderes steht, ist das egal. Das hat Deine Mutter schliesslich nicht unterschrieben.
Zukünftig hauptsächlich im https://www.ab-forum.de zu finden.
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Re: Frage zum Widerrufsrecht
Solange es nicht rechtswidrig ist, gilt, was im Vertrag steht.
Im Grunde sind es doch die Verbindungen mit Menschen, die dem Leben seinen Wert geben.
Wilhelm von Humboldt
Deutscher Staatsmann und Mitbegründer der Humboldt-Universität zu Berlin
1767 - 1835
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Re: Frage zum Widerrufsrecht
Widerruf geht heute per Einschreiben/Rückschein raus. Lieferung und Ausführung einer Dienstleistung ist ja noch nicht erfolgt.
Drückt mir mal die Daumen
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