Hoppala hat geschrieben: ↑15 Jan 2019 04:01
Und die Gegenfrage wäre, waum man unbedingt darauf bestehen muss, zentrale Gruppeninformation exklusiv über kommerzielle US-Unternehmen mt höxhst fragwürdigem Ruf hisichtlich ihrer Gesetzestreue und Demokratieverträglichkeit laufen zu lassen, wenn es wie Sand am Meer funktional gleichwertige Alternativen gibt?
Ganz einfach:
Gefühlte mindestens 80% der Nutzer der Produkte aus dem Hause Facebook wissen überhaupt nicht, daß irgendwelche Alternativen existieren. Von den restlichen 20% kennen die meisten nur andere kommerzielle, zentralistisch aufgebaute Alternativdienste, die vollumfänglich Eigentum von US-Firmen und unter deren voller Kontrolle sind.
Der Anteil derjenigen, die von der Existenz freier, dezentraler, föderierter Dienste wissen, liegt meines Erachtens bei unter 5%. Und die meisten davon kennen nur Mastodon als Twitter-Ersatz.
Diejenigen, die freie, dezentrale, föderierte Alternativen zu Facebook kennen – vor allem solche, die nicht Diaspora* sind –, machen nur einen winzigkleinen Promille-Bruchteil aus.
Gatem hat geschrieben: ↑15 Jan 2019 10:44
Wie ich bereits schrieb: Es sollte selbstverständlich sein, dass man sich nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner richtet und nicht jemanden (direkt oder indirekt) zu etwas zwingt, was dieser nicht möchte.
Und dann kommen die, die sagen, daß der „kleinste gemeinsame Nenner“ WhatsApp sei, weil das bis auf „diesen komischen Spinner da“ alle™ benutzen.
Manchmal möchte ich wirklich alle, die meine Telefonnummer auf einem mit WhatsApp verseuchten Smartphone im Adreßbuch eingetragen und somit meinen Namen und meine Telefonnummer ohne meine Erlaubnis an WhatsApp weitergereicht haben (WhatsApp selbst geht in den Nutzungsbedingungen, die praktisch nie jemand liest, davon aus, daß man sich von all seinen Kontakten die Erlaubnis für die Weitergabe der Daten eingeholt hat, was auch nie jemand tut), wegen unerlaubter Weitergabe meiner persönlichen Daten nach geltendem Datenschutzrecht vor Gericht zerren. Viele Leute scheinen es nur so zu begreifen. Und ja, das hätte juristisch Erfolg. Die Sachlage wäre eindeutig, und „wußte ich nicht“ zieht nicht, denn Dummheit schützt vor Strafe nicht.
Statt dessen boykottiere ich nicht nur WhatsApp, sondern ich verweigere die Herausgabe jeglicher Telefonnummer an Leute, die WhatsApp nutzen oder möglicherweise zukünftig nutzen könnten. Eine E-Mail-Adresse könnte ich anbieten. Und wer unbedingt chatten will, bekommt eine Jabber-ID von mir. Fertig.
Ich könnte Leuten sagen, sie sollen meine Telefonnummer bitte auf einen Zettel schreiben oder als Notiz auf ihrem Smartphone ablegen, aber bitte, bitte nicht im Adreßbuch eintragen. Höchstwahrscheinlich würde bei den Leuten dann trotzdem die Bequemlichkeit siegen, sie hätten dann sowieso längst vergessen, warum sie meine Nummer nicht im Adreßbuch eintragen dürfen, dann tragen sie meine Nummer im Adreßbuch ein, und schon wird sie vollautomatisch – und gegen meinen Willen und somit widerrechtlich – an WhatsApp und Facebook weitergereicht.
Tania hat geschrieben: ↑15 Jan 2019 21:48
Ich würde eher Parallelen zu folgendem Szenario sehen:
Die Bewohner eines 20-Familien-Hauses wollen etwas zur Verbesserung der nachbarschaftlichen Beziehungen tun. Man stimmt ab und einigt sich mehrheitlich darauf, mit einem Reisebus nach Berlin zu fahren. 4 Anwohner haben aber Vorbehalte gegen Reisebusse und lehnen die Benutzung ab.
Ist dann die Hausgemeinschaft verpflichtet
a) diesen Leuten Bahntickets zu besorgen
b) alle Hausbewohner mit dem Zug zu schicken
c) den Vieren den Treffpunkt in Berlin zu nennen und es ihnen freizustellen, ob und wie sie hinkommen
d) die gesamte Reise abzusagen.?
Zumindest c) sollte man erwarten, denn damit wird niemand zu irgendetwas gezwungen. Weder a) noch b) noch c) noch d) wäre für die Hausgemeinschaft schön einfach, für die vier Anwohner, die nicht mit dem Reisebus fahren wollen, wäre es aber Freiheitsberaubung. Sie hätten nämlich keine andere Wahl, als in die Busse einzusteigen. Die Wahl, die Reise
überhaupt nicht anzutreten, haben sie nämlich auch nicht.
Omomo hat geschrieben: ↑15 Jan 2019 22:03
Michael Knight hat geschrieben: ↑15 Jan 2019 21:52
Und ehrlich gesagt, wenn du deinen Willen in einem Verein gegen eine große Mehrheit nicht durchsetzen kannst, tritt besser aus dem Verein aus. Den eigenen Verein verklagen würde harmlos gesagt sehr sehr schräg rüberkommen.
Und beliebt macht man sich damit sicherlich auch nicht.
Zumindest
meine Datensicherheit ist mir wichtiger als meine Popularität. Ich lasse nicht, um beliebt zu sein, meine Daten vom Vereinsvorstand unter massiven Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz – gegen die ich problemlos erfolgreich klagen könnte – an WhatsApp, Facebook und womöglich sogar internationale Datenbroker verschachern.
Ein Vereinsvorstand, der so handelt, weiß nicht, was mit den Daten passiert, die er bei Facebook ablegt. Es ist ihm auch scheißegal. Und das wird sich häufig tatsächlich höchstens dann ändern, wenn die Vorstandsmitglieder vor Gericht stehen. Ja, das ist heftig und schmerzhaft. Aber erschreckend viele Leute sind heutzutage anscheinend geistig so abgestumpft, daß sie nur noch durch pawlowsche Prägung lernen, will sagen, durch Schmerzen.
← Das da sind keine Klaviertasten. Es sind Synthesizertasten. Doch, da gibt es Unterschiede.
Ich kann es euch erklären. Ich kann es aber nicht für euch verstehen. Das müßt ihr schon selbst tun.
INTJ nach Myers-Briggs