Versicherungen und Absicherungen

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Montecristo
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Re: Versicherungen und Absicherungen

Beitrag von Montecristo »

Also ich sehe schon ein, dass im Einzelfall erstmal geprüft werden muss, woher die Kohlen überhaupt kommen.
Und welche Stelle das macht, ist schlussendlich auch nicht die Sache.
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Tania
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Re: Versicherungen und Absicherungen

Beitrag von Tania »

Tom mit T hat geschrieben: 12 Feb 2019 14:07 Ich wollte nur ein kurzes theoretisches Beispiel dafür geben, dass es in der Praxis nicht leicht ist nachzuweisen, dass man keine Sozialleistungen bekommt. Denn selbst ein Kontoauszug der letzten Monate weist das nicht nach, da man für die Sozialleistungen ja ein anderes Konto angeben könnte. Daher ist es aus Behördensicht scheinbar am einfachsten, dass man für Wohngeld erst den Hartz IV-Ablehungsbescheid vorweisen muss.
Selbst aus Behördensicht dürfte klar sein, dass es einfacher ist, durch das Jobcenter ein Schriftstück "Hiermit wird bestätigt, dass Frau X, geb. 4.4.44, wohnhaft...., PA-Nr. 12335678 keine Leistungen von uns bezieht" abstempeln zu lassen, als nen mehrseitigen Antrag zu prüfen und einen Ablehnungsbescheid zu erstellen. Oder einfach die Daten per Computer abzugleichen.
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kreisel
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Re: Versicherungen und Absicherungen

Beitrag von kreisel »

Tania hat geschrieben: 12 Feb 2019 11:57 Wenn man alle Hände voll zu tun hat, drei Kleinkinder satt zu kriegen, kommt man irgendwie nicht dazu, sich um die rechtlichen Zusammenhänge zu kümmern. Oder auf Verdacht Anträge zu stellen, die nach Aussage der Sachbearbeiter sowieso abgelehnt werden.

Wenn ich geklagt hätte, hätte ich paar Monate später vielleicht Recht bekommen. Vielleicht aber auch nicht. Das Risiko konnte ich nicht eingehen - also hab ich sämtliche Energie in Plan B gesteckt.

Blöd war nur, dass der so genannte "Bildungs- Und Teilhabegutschein", der jedem Kind 20 EUR monatlich für Sport- oder Kunstkurse gesichert hätte, ebenfalls an den Bezug von Sozialleistungen gekoppelt ist :?
Das ist nachvollziehbar, ich hätte den Nerv wohl eher auch nicht.

Das ist wirklich blöd. Dass man das Geld wirklich gut gebrauchen könnte und es einem ja auch zustände,
nur die Wege dahin zu umständlich und voller Hürden sind.

Montecristo hat geschrieben: 12 Feb 2019 11:51 Dann lagen keine Einkünfte vor, die darauf hätten schließen lassen, dass H4 gar nicht bezogen werden kann?
Du meinst, wenn man z B eine Arbeit hat mit Lohn von ca 1000 Euro Netto und man ist alleinstehend,
dann ist offensichtlich, dass das über dem Bedarf H4 ist?

Hm, also kommt diese Vorgabe mit dem H4 Antrag vielleicht dadurch, dass kein Einkommen da ist
und das Wohngeldamt dann denkt, irgendwo muss ja EK herkommen, also wahrscheinlich durch das H4?
So würde es etwas nachvollziehbar mit der Aufforderung, das nachzuweisen.
Tom mit T hat geschrieben: 12 Feb 2019 11:34Tja, das mit dem Nachweis, dass man kein Hartz IV bezieht, ist in der Praxis scheinbar nicht so leicht. Man könnte ja einfach Kontoauszüge vom Zweitkonto vorlegen und die Hartz IV-Bezüge auf ein anderes Konto überweisen lassen. Ich war selber mal in der Situation, Wohngeld beantragen zu wollen. Und dafür benötigte ich ebenfalls einen Hartz IV-Ablehnungsbescheid. Ohne diesen konnte ich keinen Antrag auf Wohngeld stellen... da ich nicht alles offenlegen wollte und auch keine Lust auf den Papierkram hatte, habe ich es sein gelassen. Aber vielleicht ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt?!
Mir schwebte sowas vor als Nachweis, als würde man zum Job Center gehen und die am Empfang stellen
einem eine Bescheinigung aus wie "hat noch nie hier vorgesprochen, heute das erste Mal und es läuft
kein Alg2 und wurde auch nicht beantragt".
Dann wäre man nicht gezwungen, einen Antrag zu stellen, den man nicht will und der ja auch lieber vermieden
werden soll, wenn andere Hilfen greifen.

Aber vielleicht sagen die von der Wohngeldstelle sich dann hier: Die Bescheinigung ist zwar dann aktuell, aber man
könnte ja NACH dem Wohngeldantrag noch einen H4 Antrag stellen.
Wobei die im H4 bei der Prüfung dann auch auf Doppelbezug achten und spitz kriegen würden, wenn ein Wohngeldantrag
läuft.

Blöd finde ich auch hier, dass man das Geld gut brauchen könnte, weil man sich im Einkommen an der Grenze
befindet, und dann wegen solchen gegebenen Aufgaben abgeschreckt wird.

Ob das von Bundesland zu Bundesland verschieden ist, glaube ich eher nicht. ( ist ein Bundesrecht,
hab ich gerade nochmal nachgeschaut).
Glaube eher, dass jede Behörde ihren Spielraum hat im Verfahren und der Prüfung, und sich Wege angewöhnt.
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kreisel
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Re: Versicherungen und Absicherungen

Beitrag von kreisel »

Montecristo hat geschrieben: 12 Feb 2019 14:16 Also ich sehe schon ein, dass im Einzelfall erstmal geprüft werden muss, woher die Kohlen überhaupt kommen.
Und welche Stelle das macht, ist schlussendlich auch nicht die Sache.
Wenn man die Prüfung im H4 macht, müssen sich alle Personen im Haushalt, ob Arbeit oder nicht, Schüler
oder nicht, zwischen 15 - 65 Jahren komplett "nackig" machen und alle auch bei den "Pflichten"- Vermittlung /
"Fordern und Fördern", mitmachen und zumindest zum Erstgespräch kommen;
das ist ein deutlich größerer Eingriff, als wenn man nur mal einen Wohngeldantrag prüfen lässt, wo man viel weniger
Papiere einreicht und man bestimmte Bereiche aussparen kann.
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Montecristo
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Re: Versicherungen und Absicherungen

Beitrag von Montecristo »

kreisel hat geschrieben: 13 Feb 2019 05:20 ....
Zustimmung. Ich kann schlussendlich nur raten, was bei den Mitforisten los ist. Und möchte das eigentlich nicht.
Ich habe oben den hier gebräuchlichen Antrag verlinkt und da reicht für den Ausschluss von H4 ein Kästchen.
Es wird allerdings auch abgefragt, ob eine (schriftliche) Aufforderung zu einem solchen Antrag erfolgt ist.

Was ich von Kommilitonen kenne, sind Probleme beim Bafög. Da gab es bei Leuten immer wieder Phasen,
in denen diese von Ersparnissen leben mussten. Und das wurde regelmäßig nicht geglaubt...
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