Lazarus Long hat geschrieben: ↑05 Feb 2020 13:41 Ich glaube, die Diskusion um 1 und 2 Cent Münzen ist eine eine sehr sehr deutsche Diskussion.
Ils sont fous ces Allemands!
Lazarus Long hat geschrieben: ↑05 Feb 2020 13:41 Ich glaube, die Diskusion um 1 und 2 Cent Münzen ist eine eine sehr sehr deutsche Diskussion.
Es gab damals sehr präzise Vorschriften, wie mit der Umrechung umzugehen ist. Ob die Preise im Verlauf dessen wirklich stiegen wie viele wahrnahmen, ist statistisch umstritten. Es kam wohl auch drauf an, wie und was man kaufte.Lazarus Long hat geschrieben: ↑05 Feb 2020 13:41 Mit der Umstellung auf den Euro hat man ja auch keinen halben Cent eingeführt, was dem Pfennig, den es zuvor gab, ja etwa entsprochen hätte.
Und das spricht wofür? Das Deutsche vielleicht etwas gründlicher über sowas nachdenken? Oder dass man ja auch alles mitmachen kann, wenn andere es schon tun?Lazarus Long hat geschrieben: ↑05 Feb 2020 13:41 Ich glaube, die Diskusion um 1 und 2 Cent Münzen ist eine eine sehr sehr deutsche Diskussion.
Versuch's im Apple Store
Der moderne Mensch benutzt Google Pay.
ad 1) es führt zumindest in meiner Wahrnehmung im Ausland gern zu dieser Reaktion:Hoppala hat geschrieben: ↑05 Feb 2020 14:161. Und das spricht wofür? Das Deutsche vielleicht etwas gründlicher über sowas nachdenken? Oder dass man ja auch alles mitmachen kann, wenn andere es schon tun?Lazarus Long hat geschrieben: ↑05 Feb 2020 13:41Ich glaube, die Diskusion um 1 und 2 Cent Münzen ist eine eine sehr sehr deutsche Diskussion.
2. Wen irgendwas "deutsch" ist, dann das Trara um eine generelle Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen ... Ich finde, daran gemessen ist die Debatte ums Kleingeld viel zu unauffäliig ... -)
Da zahle ich mit dem Itunes-Guthaben. Das sind zwei verschiedene Taschen.
Dann Antworte doch mal auf die Frage warum das bei den Tankstellen schon Jahrzehnte gemacht wird ohne das sich jeder bis zum obersten Gericht durchklagt. Wie oft hast du den schon gegen Tankstellen geklagt weil du 0,5 Cent mehr bezahlen musstest als ausgezeichnet.Onkel ABobert hat geschrieben: ↑05 Feb 2020 12:38Du willst es nicht verstehen.Krausig hat geschrieben: ↑05 Feb 2020 10:44Komisch dass inzwischen schon einige EU-Länder das konnten ....Onkel ABobert hat geschrieben: ↑04 Feb 2020 15:20
Nehmen wir mal an, es wird ein Gesetz verabschiedet, nach dem du ab sofort bei einem Kauf von Waren im Wert von 100 EUR nicht 100 EUR, sondern 150 EUR bezahlen müsstest. Einfach so.
Du glaubst ernsthaft, dass so ein Gesetz dauerhaft Bestand hätte? Der erste, der gegen dieses Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht ziehen würde, bekäme Recht und das Gesetz wäre wieder aufgehoben. Klar, das würde wahrscheinlich ein Jahr dauern, aber letztendlich würden die Herren in der roten Robe das Gesetz dem Gesetzgeber um die Ohren schlagen und fertig.
Warum sollte das bei einem "Rundungsgesetz" anders sein? Nur, weil es um kleinere Beträge geht? Das ändert doch nichts grundsätzliches daran. Und weil im Bundestag entgegen landläufiger Meinung nicht ausschließlich Idioten herumsitzen, wissen die das auch und würden an so ein Gesetz erst gar nicht herangehen.
Ich bleibe dabei: So etwas kann man freiwillig machen, aber nicht gesetzlich anordnen.
Übrigens, dein Beispiel gibts auch schon lange. Nennt sich Mehrwertsteuer
Mehrwertsteuer ist eben eine Steuer. Klar kann ein Staat Steuern beschließen und erheben. Die MWST kommt eben oben drauf. Das hat doch mit unserem Rundungsproblem nicht das geringste zu tun.
Die angedachte "Rundungspflicht" ist aber keine Steuer, Gebühr oder sonst etwas, was der Staat erhebt, sondern wäre die Verpflichtung, mehr für etwas zu bezahlen, als der Verkäufer eigentlich will.
Beispiel: Ich verkaufe dir ein Grundstück für 9.950 EUR.
Klar kann der Staat sagen: darauf fällt 3,5% Grunderwerbsteuer an. Du zahlst also 9.950 EUR an mich plus 348,25 EUR Grunderwerbsteuer an den Staat. So weit, so gut.
Wenn es in unserem Beispiel nun keine kleineren Scheine als 100 EUR gäbe, könntest du mir die 9.950 EUR aber nicht geben, zumindest nicht in bar. Das ist aber dann "unser" Problem, daß wir beide untereinander lösen müssen - wir müßten uns dann eben einigen, ob du mir 9.900 EUR oder 10.000 EUR gibst. Oder sinnigerweise hätte ich eben gar nicht erst 9.950 EUR verlangen sollen, sondern eben 9.900 oder 10.000. Wenn wir uns nicht einig werden, dann kommt das Geschäft eben auch nicht zustande. Ein Gesetz, das besagen würde, der eine oder der andere hat Recht, wäre von vornherein nichtig.
Ich denke auch, daß du das prinzipiell verstehst - nur dann eben meinst, weil es nur um winzige Beträge geht, ist das egal und man braucht sich nicht damit zu beschäftigen.
Das ist aber der falsche Ansatz. So etwas muß abstrakt durchdacht werden, damit eine etwaige Regelung später auch Bestand hat.
Ansonsten klagt sich irgend ein Idiot, der 1 Cent zu viel zahlen mußte, am Ende bis vor die höchste Instanz durch und verlangt am Ende vielleicht noch eine Rückabwicklung des Geschäfts. Lächerlich wegen 1 Cent? Ja, natürlich. Aber eben um solche Lächerlichkeiten zu vermeiden, muß ein Gesetz eben auch handwerklich korrekt gemacht worden sein. Und das wäre hier nicht der Fall.
Und wenn das in anderen EU-Ländern so geregelt ist, dann hat eben noch keiner geklagt.
Abgesehen davon kenne ich nur den Fall, daß es ohne die Kleinmünzen eben auch keine krummen Preise mehr gibt, dann ist es natürlich problemlos.
Mit Extrembeispielen kann man alles ad Absurdum führen. Es werden nunmal NICHT alle Geldscheine kleiner als 100 Euro abgeschafft! Sondern vielleicht werden NUR die 1 und 2 Cent Münzen abgeschafft. Bei gleichartiger Preisauszeichnung wie heute heisst das dann nur, dass mal maximal 2 Cent mehr und mal maximal 2 Cent weniger zahlen musst. Pro Einkauf. Da bin ich im Gegensatz zu dir der Meinung ds sind Peanuts über die nachzudenken sich nicht mal lohnt.Onkel ABobert hat geschrieben: ↑05 Feb 2020 12:38Du willst es nicht verstehen.Krausig hat geschrieben: ↑05 Feb 2020 10:44Komisch dass inzwischen schon einige EU-Länder das konnten ....Onkel ABobert hat geschrieben: ↑04 Feb 2020 15:20
Nehmen wir mal an, es wird ein Gesetz verabschiedet, nach dem du ab sofort bei einem Kauf von Waren im Wert von 100 EUR nicht 100 EUR, sondern 150 EUR bezahlen müsstest. Einfach so.
Du glaubst ernsthaft, dass so ein Gesetz dauerhaft Bestand hätte? Der erste, der gegen dieses Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht ziehen würde, bekäme Recht und das Gesetz wäre wieder aufgehoben. Klar, das würde wahrscheinlich ein Jahr dauern, aber letztendlich würden die Herren in der roten Robe das Gesetz dem Gesetzgeber um die Ohren schlagen und fertig.
Warum sollte das bei einem "Rundungsgesetz" anders sein? Nur, weil es um kleinere Beträge geht? Das ändert doch nichts grundsätzliches daran. Und weil im Bundestag entgegen landläufiger Meinung nicht ausschließlich Idioten herumsitzen, wissen die das auch und würden an so ein Gesetz erst gar nicht herangehen.
Ich bleibe dabei: So etwas kann man freiwillig machen, aber nicht gesetzlich anordnen.
Übrigens, dein Beispiel gibts auch schon lange. Nennt sich Mehrwertsteuer
Mehrwertsteuer ist eben eine Steuer. Klar kann ein Staat Steuern beschließen und erheben. Die MWST kommt eben oben drauf. Das hat doch mit unserem Rundungsproblem nicht das geringste zu tun.
Die angedachte "Rundungspflicht" ist aber keine Steuer, Gebühr oder sonst etwas, was der Staat erhebt, sondern wäre die Verpflichtung, mehr für etwas zu bezahlen, als der Verkäufer eigentlich will.
Beispiel: Ich verkaufe dir ein Grundstück für 9.950 EUR.
Klar kann der Staat sagen: darauf fällt 3,5% Grunderwerbsteuer an. Du zahlst also 9.950 EUR an mich plus 348,25 EUR Grunderwerbsteuer an den Staat. So weit, so gut.
Wenn es in unserem Beispiel nun keine kleineren Scheine als 100 EUR gäbe, könntest du mir die 9.950 EUR aber nicht geben, zumindest nicht in bar. Das ist aber dann "unser" Problem, daß wir beide untereinander lösen müssen - wir müßten uns dann eben einigen, ob du mir 9.900 EUR oder 10.000 EUR gibst. Oder sinnigerweise hätte ich eben gar nicht erst 9.950 EUR verlangen sollen, sondern eben 9.900 oder 10.000. Wenn wir uns nicht einig werden, dann kommt das Geschäft eben auch nicht zustande. Ein Gesetz, das besagen würde, der eine oder der andere hat Recht, wäre von vornherein nichtig.
Ich denke auch, daß du das prinzipiell verstehst - nur dann eben meinst, weil es nur um winzige Beträge geht, ist das egal und man braucht sich nicht damit zu beschäftigen.
Das ist aber der falsche Ansatz. So etwas muß abstrakt durchdacht werden, damit eine etwaige Regelung später auch Bestand hat.
Ansonsten klagt sich irgend ein Idiot, der 1 Cent zu viel zahlen mußte, am Ende bis vor die höchste Instanz durch und verlangt am Ende vielleicht noch eine Rückabwicklung des Geschäfts. Lächerlich wegen 1 Cent? Ja, natürlich. Aber eben um solche Lächerlichkeiten zu vermeiden, muß ein Gesetz eben auch handwerklich korrekt gemacht worden sein. Und das wäre hier nicht der Fall.
Und wenn das in anderen EU-Ländern so geregelt ist, dann hat eben noch keiner geklagt.
Abgesehen davon kenne ich nur den Fall, daß es ohne die Kleinmünzen eben auch keine krummen Preise mehr gibt, dann ist es natürlich problemlos.
BTW: Die Abschaffung des 500-Euro Scheins (und auch dazu haben wir einen Thread ) hat zu keinerlei Klagen geführt.
Unsere Erdkundelehrerin meinte mal, dass der Materialwert bei kleineren Rotgeldmünzen höher als der Nennwert wäre. Das wäre dann sogar eine Investition in Sachwerte.Montecristo hat geschrieben: ↑06 Feb 2020 10:41 ...Zur Bargeld-Hortung sind 1 Cent-Münzen eher ungeeignet...
Du musst aber die Kosten für die Lagerhaltung mit Einrechnen.AviferAureus hat geschrieben: ↑06 Feb 2020 10:53Unsere Erdkundelehrerin meinte mal, dass der Materialwert bei kleineren Rotgeldmünzen höher als der Nennwert wäre. Das wäre dann sogar eine Investition in Sachwerte.Montecristo hat geschrieben: ↑06 Feb 2020 10:41 ...Zur Bargeld-Hortung sind 1 Cent-Münzen eher ungeeignet...
Das war zumindest mal so. Damals hab ich Pfennige noch gesammelt statt ausgegeben. Hab immer noch ca ein Kilo davon zu Hause. Aber seit die Münzen aus Vollkupfer sind lohnt das nicht mehrAviferAureus hat geschrieben: ↑06 Feb 2020 10:53Unsere Erdkundelehrerin meinte mal, dass der Materialwert bei kleineren Rotgeldmünzen höher als der Nennwert wäre. Das wäre dann sogar eine Investition in Sachwerte.Montecristo hat geschrieben: ↑06 Feb 2020 10:41 ...Zur Bargeld-Hortung sind 1 Cent-Münzen eher ungeeignet...
1)Krausig hat geschrieben: ↑06 Feb 2020 08:43 Mit Extrembeispielen kann man alles ad Absurdum führen. Es werden nunmal NICHT alle Geldscheine kleiner als 100 Euro abgeschafft! Sondern vielleicht werden NUR die 1 und 2 Cent Münzen abgeschafft. Bei gleichartiger Preisauszeichnung wie heute heisst das dann nur, dass mal maximal 2 Cent mehr und mal maximal 2 Cent weniger zahlen musst. Pro Einkauf. Da bin ich im Gegensatz zu dir der Meinung ds sind Peanuts über die nachzudenken sich nicht mal lohnt.
Du magst vielleicht recht haben, in D läuft maches etwas sehr kompliziert und bekloppt. Bin kein Verfassungsexperte, aber möglicherweise könnten die Verfassungsrichter die Regelung einkassieren. Allerdings sollte man nicht aufgeben zu hoffen, dass die Richter dort sich noch etwas gesunden Menschenverstand bewahrt haben.
Und ja, gleich die Preisauszeichnung nur auf 5 Cent Schritte zu regelementieren fände ich auch besser. Die ganze Diskussion ist doch lächerlich! Warum hat bei der Einführung des Euro niemand geklagt, weil es den Wert ein Pfennig nicht mehr gibt? Die kleinste Stückelung waren jetzt 1 Cent, also 2 Pfennig. Auch in vielen anderen Ländern wurden schon oft Kleinmünzen abgeschafft, meist Inflationsbedingt. Auch das funktionierte immer. Aber wie so oft, in D gibts aussergewöhnlich viele dickköpfige Prinzipienreiter!
Und ja, nimm doch mal zu den krummen Zehntel-Cent Preisen an den Tankstellen Stellung! Bereitest du schon die Verfassungsklage vor?
Was hat das mit Mindestabnahmemengen an Tankstellen zu tun ? Genau nix. Nur bei genau 10 Liter Schritten würde man den exakten Betrag bezahlen. Bei 11 Litern ist man auch genauso wieder im 0,1 Cent Bereich wo auf oder abgerundet werden muss.Onkel ABobert hat geschrieben: ↑07 Feb 2020 12:371)Krausig hat geschrieben: ↑06 Feb 2020 08:43 Mit Extrembeispielen kann man alles ad Absurdum führen. Es werden nunmal NICHT alle Geldscheine kleiner als 100 Euro abgeschafft! Sondern vielleicht werden NUR die 1 und 2 Cent Münzen abgeschafft. Bei gleichartiger Preisauszeichnung wie heute heisst das dann nur, dass mal maximal 2 Cent mehr und mal maximal 2 Cent weniger zahlen musst. Pro Einkauf. Da bin ich im Gegensatz zu dir der Meinung ds sind Peanuts über die nachzudenken sich nicht mal lohnt.
Du magst vielleicht recht haben, in D läuft maches etwas sehr kompliziert und bekloppt. Bin kein Verfassungsexperte, aber möglicherweise könnten die Verfassungsrichter die Regelung einkassieren. Allerdings sollte man nicht aufgeben zu hoffen, dass die Richter dort sich noch etwas gesunden Menschenverstand bewahrt haben.
Und ja, gleich die Preisauszeichnung nur auf 5 Cent Schritte zu regelementieren fände ich auch besser. Die ganze Diskussion ist doch lächerlich! Warum hat bei der Einführung des Euro niemand geklagt, weil es den Wert ein Pfennig nicht mehr gibt? Die kleinste Stückelung waren jetzt 1 Cent, also 2 Pfennig. Auch in vielen anderen Ländern wurden schon oft Kleinmünzen abgeschafft, meist Inflationsbedingt. Auch das funktionierte immer. Aber wie so oft, in D gibts aussergewöhnlich viele dickköpfige Prinzipienreiter!
Und ja, nimm doch mal zu den krummen Zehntel-Cent Preisen an den Tankstellen Stellung! Bereitest du schon die Verfassungsklage vor?
Ja, die ganze Diskussion um 1 oder 2 Cent ist lächerlich. Du würdest deswegen nicht vor Gericht gehen, und ich würde das auch nicht tun.
Aber: Irgendein Vollpfosten tut es eben doch!
Ich arbeite in einer Bank. Was meinst du, wie viele Menschen es gibt, die wegen 10, 20 oder 50 Cent Kontoführungsgebühren erst 10 Minuten am Schalter herumdiskutieren und einen Mitarbeiter vom Arbeiten abhalten und dann anschließend noch eine schriftliche Beschwerde an den Vorstand einreichen, der diese dann an eine interne Beschwerdestelle weitergibt und diese dann den Betrag, sofern er wirklich so gering ist, dem Kunden einfach wieder gutschreiben, weil der ganze Aufwand ja in keinem Verhältnis zum Streitwert steht.
So einen Fall bekomme alleine ich schon mind. einmal wöchentlich mit. Es gibt diese Pfennigfuchser.
Wenn es aber nicht um Einzelfälle geht, sondern eine generelle Regelung überprüft werden muß, kann ein Richter eben nicht einfach sagen, hier nimm deine 50 Cent und lass mich in Ruhe - sondern er muß die Regelung überprüfen. Und genau deswegen müßte eine gesetzliche Regelung wasserdicht sein. Sonst sind nachher Gerichte monatelang wegen so einer Lappalie beschäftigt.
2)
Tankstellen haben das über eine Mindestabnahmemenge geregelt. Ich weiß, das kontrolliert niemand, ich habe auch schon mal 2 Liter Benzin für den Rasenmäher geholt, aber strenggenommen bekommst du Benzin nicht in Kleinmengen, bei denen die 1/10-Cent-Beträge sich auswirken würden. Schau das nächste Mal mal genau auf die Zapfsäule, da steht es irgendwo kleingedruckt drauf.
Und jetzt klinke ich mich aus der Diskussion aus, weil wir so oder so nicht übereinstimmen werden. Ich habe mich nun hinreichend zu der Sache geäußert - wenn du es anders siehst, ist das dein gutes Recht.
Die Mindestabnahmemenge hat doch eher technische Gründe. Die Tankstellenbetreiber sichern sich mit diesem Standardtext auf den Zapfsäulen dahingehend ab, daß die Tankstellenaggregate bei einer Mindestabgabe unterhalb von 2 Litern ggf. nicht zuverlässig und präzise funktionieren könnten. Z.B. bei einer Beimischung von Öl für Zweitaktmotoren oder in Bezug auf die Genauigkeit der geeichten Meßeinrichtung etc.Siegfried hat geschrieben: ↑08 Feb 2020 07:12 2)
Tankstellen haben das über eine Mindestabnahmemenge geregelt. Ich weiß, das kontrolliert niemand, ich habe auch schon mal 2 Liter Benzin für den Rasenmäher geholt, aber strenggenommen bekommst du Benzin nicht in Kleinmengen, bei denen die 1/10-Cent-Beträge sich auswirken würden. Schau das nächste Mal mal genau auf die Zapfsäule, da steht es irgendwo kleingedruckt drauf.
Ja, deswegen muss man Onkel Aboberts Text wirklich nicht kommentieren ...Gilbert hat geschrieben: ↑08 Feb 2020 08:38Die Mindestabnahmemenge hat doch eher technische Gründe. Die Tankstellenbetreiber sichern sich mit diesem Standardtext auf den Zapfsäulen dahingehend ab, daß die Tankstellenaggregate bei einer Mindestabgabe unterhalb von 2 Litern ggf. nicht zuverlässig und präzise funktionieren könnten. Z.B. bei einer Beimischung von Öl für Zweitaktmotoren oder in Bezug auf die Genauigkeit der geeichten Meßeinrichtung etc.Siegfried hat geschrieben: ↑08 Feb 2020 07:12 2)
Tankstellen haben das über eine Mindestabnahmemenge geregelt. Ich weiß, das kontrolliert niemand, ich habe auch schon mal 2 Liter Benzin für den Rasenmäher geholt, aber strenggenommen bekommst du Benzin nicht in Kleinmengen, bei denen die 1/10-Cent-Beträge sich auswirken würden. Schau das nächste Mal mal genau auf die Zapfsäule, da steht es irgendwo kleingedruckt drauf.
Ich stimme dir ja selten zu, aber war mutt dat mutt!LonesomeCoder hat geschrieben: ↑07 Feb 2020 12:48 Bargeld mag ich gern, aber die 1 und 2 Cent-Münzen würde ich gern weg haben.