@ Frauen: K.O.-Kriterien bei der Partnerwahl?

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Harald Toepfer

Re: @ Frauen: K.O.-Kriterien bei der Partnerwahl?

Beitrag von Harald Toepfer »

Darth Bane hat geschrieben:
Tania hat geschrieben:Da hilft auch keine vor der Zeugung aufgesetzte Verzichtserklärung. Verträge zum Nachteil Dritter sind nichtig.
Warum sind in Deutschland dann Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden erlaubt?
Weil alle beteiligten Parteien vertraglich zustimmen. Das ungeborene Kind, das keinen Unterhalt von Papa (oder Mama, soll es auch geben) kriegen soll, hingegen nicht.
Darth Bane
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Re: @ Frauen: K.O.-Kriterien bei der Partnerwahl?

Beitrag von Darth Bane »

Weil Tarifverträge für gewöhnlich zum Nachteil Dritter, in diesem Fall den Arbeitslosen, abgeschlossen werden.
Genau zwei sollen es sein. Nicht mehr, nicht weniger. Einer, der die Macht verkörpert, und einer, der nach ihr giert.
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Tania
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Re: @ Frauen: K.O.-Kriterien bei der Partnerwahl?

Beitrag von Tania »

Darth Bane hat geschrieben:Weil Tarifverträge für gewöhnlich zum Nachteil Dritter, in diesem Fall den Arbeitslosen, abgeschlossen werden.
Pinschieter ;) Wenn Du so argumentierst, dürfte kein Vertrag mehr geschlossen werden. Kein Kaufvertrag, weil dann andere Kunden dieses Produkt nicht mehr kaufen können; keine Eheschließung, weil dann Andere diese Frau bzw. diesen Mann nicht bekommen ...

Genug OT?
Zukünftig hauptsächlich im https://www.ab-forum.de zu finden.
Wenona

Re: @ Frauen: K.O.-Kriterien bei der Partnerwahl?

Beitrag von Wenona »

# zwanghafte Frühaufsteher (da krieg isch Plaque! :fluchen: )
# konsequente Spätaufsteher
Reinhard
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Re: @ Frauen: K.O.-Kriterien bei der Partnerwahl?

Beitrag von Reinhard »

Darth Bane hat geschrieben:Weil Tarifverträge für gewöhnlich zum Nachteil Dritter, in diesem Fall den Arbeitslosen, abgeschlossen werden.
Frage dich lieber
A) Warum du für diese Propaganda anfällig bist? (Immerhin verbreitest du sie weiter.)
B) Wer für diese Propaganda wohl ursprünglich bezahlt hat?

Kleiner Tipp zum zweiteren: Wenn zugleich das Mem weitverbreitet ist, dass Arbeitslosigkeit wegen zu niedriger Arbeitseinkommen entsteht, fällt die Antwort darauf anders aus, als wenn weitverbreitet ist, dass Arbeitslosigkeit bei zu hohen Arbeitseinkommen entsteht ....
Make love not war!
Reinhard
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Re: @ Frauen: K.O.-Kriterien bei der Partnerwahl?

Beitrag von Reinhard »

Wenona hat geschrieben:# zwanghafte Frühaufsteher (da krieg isch Plaque! :fluchen: )
# konsequente Spätaufsteher
Definiere "früh" und "spät" ... ?

Oder sag gleich, dass du jemanden willst, der gemeinsam mit dir ins Bett geht und gemeinsam aufsteht. :shylove:
Make love not war!
Vogelnest

Re: @ Frauen: K.O.-Kriterien bei der Partnerwahl?

Beitrag von Vogelnest »

Reinhard hat geschrieben:
Wenona hat geschrieben:# zwanghafte Frühaufsteher (da krieg isch Plaque! :fluchen: )
# konsequente Spätaufsteher
Definiere "früh" und "spät" ... ?

Oder sag gleich, dass du jemanden willst, der gemeinsam mit dir ins Bett geht und gemeinsam aufsteht. :shylove:
Ich setzte auf Punkt 9! 3h nach 6 und 3h vor 12 :mrgreen:
Wenn man selbst Frühaufsteher ist, haben Spätaufsteher etwas Gutes: man hat in der Früh seine heilige Ruhe :shylove:
Wenona

Re: @ Frauen: K.O.-Kriterien bei der Partnerwahl?

Beitrag von Wenona »

Naja, Betonung liegt auf zwanghaft. Wenn jemand nicht länger im Bett liegenbleiben kann, restless-legs-syndrom kriegt, oder was auch immer, also jemand, der das gemeinsame Kuscheln, Dösen, Faulenzen nicht genießen kann. Wenn er dann auch noch zwanghaft in der Wohnung rumoren muss, damit der andere auch ja wach wird, da krieg ich wirklich zuviel. Sowas wie Geschirrklappern ("ich habs doch nur gut gemeint, und wollte Frühstück machen"), oder Tütenknistern und -rascheln direkt neben mir :evil: . Ganz besonders, wenn man eben erst spät schlafen gegangen ist. Anders ist's natürlich, wenn man was sinnvolles für den Tag geplant hat, und die Zeit braucht.
Das andere Extrem ist, wenn derjenige vor mittags am freien Tag nicht aufsteht - aus Prinzip. Wenn derjenige dann richtig sauer wird, wenn er vor z.B. 14 Uhr am Samstag oder Sonntag geweckt wird, z.B. durch einen Telefonanruf. Ich hatte mal so ne Freundin, und ich fand das einfach nur total furchtbar.
Kief

Re: @ Frauen: K.O.-Kriterien bei der Partnerwahl?

Beitrag von Kief »

Reinhard hat geschrieben:
Darth Bane hat geschrieben:Weil Tarifverträge für gewöhnlich zum Nachteil Dritter, in diesem Fall den Arbeitslosen, abgeschlossen werden.
[ für diese Propaganda anfällig ]
[ Propaganda ... bezahlt ]
Frag Du Dich bitte, weshalb Du sachliche Argumentation als ideologisch unglaubwuerdig herabwuerdigen musst.
Deine Argumentation ist genauso ideologisch gefaerbt, und nicht weniger angreifbar.

Du zerrst das Thema in ein aggressives Fahrwasser, in dem es immer mehr nur ums Recht-haben geht, und der fruchtbare Austausch zum Erliegen kommt.
Wegen derlei verbissener Gespraechsweise sind politische Themen hier so unterbunden.
(Auf die inhaltlichen Position gehe ich vorlaeufig gar nicht erst ein.)

Also halte Dich bitte zurueck mit so unsachlichen Vorwuerfen, die den Ton so dermassen runterziehen.


CU, Kief
Schneeleopard

Re: @ Frauen: K.O.-Kriterien bei der Partnerwahl?

Beitrag von Schneeleopard »

Darth Bane hat geschrieben:
Tania hat geschrieben: Da hilft auch keine vor der Zeugung aufgesetzte Verzichtserklärung. Verträge zum Nachteil Dritter sind nichtig.
Warum sind in Deutschland dann Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden erlaubt?
Na da werden aber Äpel mit Birnen vergleicht. Und das auf zwei Ebenen ;-)

Verträge deren Hauptzweck der Nachteil Dritter ist, sind grundsätzlich nichtig.
ABER praktisch jeder Vertrag KANN auch zu einem Nachteil eines Dritten führen.
Dann muss der sich eben juristisch wehren. Zum Beispiel wenn eine Baufirma
und ein Bauherr einen Betonklotz hinstellen, der jemandem die Sicht nimmt, ist
dieser Vertrag erst mal gültig und bleibt es wohl auch.

Bei der Verzichtserklärung ist das Problem, dass das Recht des Kindes auf Unterhalt
ein 'unveräußerliches Menschenrecht' ist, auf das die Mutter nicht verzichten kann
da es nicht ihr Anspruch ist und nicht mal das Kind diesen Verzicht aussprechen könnte.
Selbst der Unterhalt der Mutter ist in den Rechten des Kindes abgesichert, sofern es
darum geht, dass die Mutter nur durch diesen Unterhalt das Kind versorgen kann.

Tarifverträge sind dagegen was völlig anderes. Sie werden zwischen einer Gewerkschaft
als Vertreter ihrer Mitglieder und dem Arbeitgeber oder dessen Verband geschlossen und
wirken praktisch immer auch zum Nachteil Dritter oder sogar zum Nachteil von Teilen
der Vertragsparteien.
Beispiel für Nachteile Dritter:
Die Haustarifverträge von VW in den 1990ern, die die Beschäftigung von Leiharbeitern zu
Dumpinglöhnen einführte, um als Gegenleistung mehr Lohn für die Stammbelegschaft zu
erwirtschaften.
Beispiel für Nachteile innerhalb der Vertragspartner:
Die Lohnabschlüsse von Metall im 'ewigen' Pilotbezirk Südwest, der fast nur von der Autoindustrie
bezahlt werden kann und zu heftigen Problemen in anderen metallverarbeitenden Branchen mit
geringeren Gewinnmargen führt.

Edit: Zeitpunkt der Tarifverträge eingefügt
Zuletzt geändert von Schneeleopard am 23 Apr 2017 17:14, insgesamt 2-mal geändert.
schmog

Re: @ Frauen: K.O.-Kriterien bei der Partnerwahl?

Beitrag von schmog »

Wenona hat geschrieben:Naja, Betonung liegt auf zwanghaft. Wenn jemand nicht länger im Bett liegenbleiben kann, restless-legs-syndrom kriegt, oder was auch immer, also jemand, der das gemeinsame Kuscheln, Dösen, Faulenzen nicht genießen kann. Wenn er dann auch noch zwanghaft in der Wohnung rumoren muss, damit der andere auch ja wach wird, da krieg ich wirklich zuviel. Sowas wie Geschirrklappern ("ich habs doch nur gut gemeint, und wollte Frühstück machen"), oder Tütenknistern und -rascheln direkt neben mir :evil:
:mrgreen: So jemanden hatte ich auch schon in der Wohnung. :roll:
Schneeleopard

Re: @ Frauen: K.O.-Kriterien bei der Partnerwahl?

Beitrag von Schneeleopard »

Wenona hat geschrieben: Naja, Betonung liegt auf zwanghaft. Wenn jemand nicht länger im Bett liegenbleiben kann, ...
Das andere Extrem ist, wenn derjenige vor mittags am freien Tag nicht aufsteht - aus Prinzip.
Ich frage mich gerade, was so eine Extremwertediskussion bringen soll.

Das alles sind sicher nette Anekdoten und Menschen die so extrem drauf sind, würde
auch ich meiden ... aber an sowas denke ich beim Kennenlernen keine Sekunde und
all das entwickelt sich in der Beziehung doch weiter. Beide passen sich an, lernen,
nehmen Rücksicht aufeinander und man 'spielt sich ein'. Meiner Erfahrung nach kommt
dieser Prozess der Anpassung ins Laufen oder die Beziehung scheitert an unzähligen
Dingen.
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Re: @ Frauen: K.O.-Kriterien bei der Partnerwahl?

Beitrag von LonesomeCoder »

Wenona hat geschrieben:# zwanghafte Frühaufsteher (da krieg isch Plaque! :fluchen: )
# konsequente Spätaufsteher
Am WE oder im Urlaub kann man sich aussuchen, wenn man aufsteht. Sonst gibt aber bei vielen der Beruf vor, wenn man aufzustehen hat und das kann auch mal 6 Uhr oder früher sein, je nach Beruf und Dauer des Weges bis zur Arbeit. Oder 12 Uhr oder noch später, falls jemand erst um 6 Uhr nachts heimkommt. Den Bettgehzeitpunkt kann sich auch nicht jeder frei aussuchen.
Warnung vor Pickup: https://www.abtreff.de/viewtopic.php?p=1062199#p1062199
Wissenschaftliches Standardwerk über (männliches) AB-tum: https://www.springer.com/de/book/9783658059231
Geschlechtsspezifische Partnerwahl und Sexualitätsmerkmale: https://d-nb.info/1037687477/34
Vogelnest

Re: @ Frauen: K.O.-Kriterien bei der Partnerwahl?

Beitrag von Vogelnest »

Schneeleopard hat geschrieben:
Darth Bane hat geschrieben:
Tania hat geschrieben: Da hilft auch keine vor der Zeugung aufgesetzte Verzichtserklärung. Verträge zum Nachteil Dritter sind nichtig.
Warum sind in Deutschland dann Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden erlaubt?
Na da werden aber Äpel mit Birnen vergleicht. Und das auf zwei Ebenen ;-)

Verträge deren Hauptzweck der Nachteil Dritter ist, sind grundsätzlich nichtig.
ABER praktisch jeder Vertrag KANN auch zu einem Nachteil eines Dritten führen.
Dann muss der sich eben juristisch wehren. Zum Beispiel wenn eine Baufirma
und ein Bauherr einen Betonklotz hinstellen, der jemandem die Sicht nimmt, ist
dieser Vertrag erst mal gültig und bleibt es wohl auch.

Bei der Verzichtserklärung ist das Problem, dass das Recht des Kindes auf Unterhalt
ein 'unveräußerliches Menschenrecht' ist, auf das die Mutter nicht verzichten kann
da es nicht ihr Anspruch ist und nicht mal das Kind diesen Verzicht aussprechen könnte.
Selbst der Unterhalt der Mutter ist in den Rechten des Kindes abgesichert, sofern es
darum geht, dass die Mutter nur durch diesen Unterhalt das Kind versorgen kann.

Tarifverträge sind dagegen was völlig anderes. Sie werden zwischen einer Gewerkschaft
als Vertreter ihrer Mitglieder und dem Arbeitgeber oder dessen Verband geschlossen und
wirken praktisch immer auch zum Nachteil Dritter oder sogar zum Nachteil von Teilen
der Vertragsparteien.
Beispiel für Nachteile Dritter:
Die Haustarifverträge von VW in den 1990ern, die die Beschäftigung von Leiharbeitern zu
Dumpinglöhnen einführte, um als Gegenleistung mehr Lohn für die Stammbelegschaft zu
erwirtschaften.
Beispiel für Nachteile innerhalb der Vertragspartner:
Die Lohnabschlüsse von Metall im 'ewigen' Pilotbezirk Südwest, der fast nur von der Autoindustrie
bezahlt werden kann und zu heftigen Problemen in anderen metallverarbeitenden Branchen mit
geringeren Gewinnmargen führt.

Edit: Zeitpunkt der Tarifverträge eingefügt
Um was in alles in der Welt geht es in dieser Diskussion überhaupt? :omg:
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Nell The Sentinel
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Re: @ Frauen: K.O.-Kriterien bei der Partnerwahl?

Beitrag von Nell The Sentinel »

Vogelnest hat geschrieben:Um was in alles in der Welt geht es in dieser Diskussion überhaupt? :omg:
Es hat alles damit angefangen, dass Le Chiffre Zero auf keinen Fall Kinder will. Man landete dann bei dem Punkt "Vater sein ohne Vaterpflichten, wenn die Mutter freiwillig eine Verzichtserklärung abgibt". Tania meinte, dass das unmöglich wäre, weil das dem Kind als Drittpartei zum Schaden gereicht, wogegen Darth Bane mit Tarifverträgen als Nachteil für die Drittpartei Arbeitslose in die Argumentationsschlacht zog.
Und jetzt sind wir in der jüngeren Rechtsgeschichte mit VW und den Leiharbeitern.

Hach, ABTreff...
Baustelle :hallo:
Olegsson

Re: @ Frauen: K.O.-Kriterien bei der Partnerwahl?

Beitrag von Olegsson »

...dann ist auch nicht mehr weit zur Beziehungsrahmenvereinbarung. ;) :lol:
Reinhard
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Re: @ Frauen: K.O.-Kriterien bei der Partnerwahl?

Beitrag von Reinhard »

Kief hat geschrieben:
Reinhard hat geschrieben:
Darth Bane hat geschrieben:Weil Tarifverträge für gewöhnlich zum Nachteil Dritter, in diesem Fall den Arbeitslosen, abgeschlossen werden.
[ für diese Propaganda anfällig ]
[ Propaganda ... bezahlt ]
Frag Du Dich bitte, weshalb Du sachliche Argumentation als ideologisch unglaubwuerdig herabwuerdigen musst.
Deine Argumentation ist genauso ideologisch gefaerbt, und nicht weniger angreifbar.

Du zerrst das Thema in ein aggressives Fahrwasser, in dem es immer mehr nur ums Recht-haben geht, und der fruchtbare Austausch zum Erliegen kommt.
Wegen derlei verbissener Gespraechsweise sind politische Themen hier so unterbunden.
(Auf die inhaltlichen Position gehe ich vorlaeufig gar nicht erst ein.)

Also halte Dich bitte zurueck mit so unsachlichen Vorwuerfen, die den Ton so dermassen runterziehen.


CU, Kief
Ist ja schön, wie du hier die Diskussion beruhigen willst. Aber da noch nichts eskaliert ist, ist das auch nicht notwendig ...

Ich schließe auch einfach mal aus, dass Darth Bane das deswegen gepostet hat, weil er tatsächlich dachte, dass Tarifverträge nichtig wären und das bisher noch niemanden aufgefallen ist. Oder sowas wie, weil er in dem Sachgebiet forscht und die These zur Diskussion stellen will, oder weil es gerade eine gesellschaftliche Diskussion in der Frage gibt und er seine Position bekanntgeben will. Wenn er einen Witz machen wollte, was ich durchaus für wahrscheinlich halte, dann behalte ich meine Frage bei, weil man auch in Witzen (oder Fragen) eine Aussage transportieren kann, das entschuldigt nichts.

Desweiteren hat er sich die Position vermutlich nicht selber ausgedacht ("was kann ich jetzt sinnvolles in dem Thread beitragen"), sondern irgendjemand anders hat gewollt, dass er diese Information aufnimmt und die Position einnimmt (und eventuell mal äußert). Was ja noch nichts Schlimmes ist, kann ja auch jemand anders ihm als allgemeine Information oder als bloßes Beispiel für Verträge zu Lasten Dritter genannt haben. Wobei das natürlich die beste Art ist, Information unter die Leute zu bringen. Wer zweifelt schon an, was einem seine Freunde beim Bier so an Kuriosa erzählen? Vor allem wenn es dann Sachen sind der Art "weiß doch jeder" oder "was dir die Experten nicht erzählen werden". Die schlimmsten Vorurteile nennt man "gesunden Menschenverstand". :roll: Noch besser als Methode ist noch, was in die Schulbücher zu schreiben ... :buch:

Zudem ist seine Aussage übergeneralisiert und kontextlos. Hängt die Tarifvertragsgültigkeit davon ab, ob es Arbeitslosigkeit oder Vollbeschäftigung gibt? Was ist mit Arbeitslosigkeit, die auf ganz andere Ursachen zurückgeführt wird? Wie ist das bei Tarifverträgen, die Arbeitszeitverkürzungen vorsehen mit dem benannten Ziel, vorhandene Arbeit auf mehr Leute zu verteilen? Sind die Arbeitslosen denn tatsächlich eine Drittpartei, oder könnten sie auch der Gewerkschaft beitreten, sobald sie in dem Berufsfeld beschäftigt sind, bzw. dem Unternehmerverband, falls sie ein Unternehmen der Branche gründen? Bild
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Re: @ Frauen: K.O.-Kriterien bei der Partnerwahl?

Beitrag von Esperanza »

Moderation: Absolute Beginner TreffDas Thema lautet @ Frauen: K.O.-Kriterien bei der Partnerwahl?
Und nur darum sollte es hier gehen!
Falls ihr über Tarifverträge diskutieren wollt macht bitte einen seperaten Thread auf.
Kein Mensch war ohne Grund in deinem Leben. Der eine war ein Geschenk. Der andere eine Lektion. Manche auch beides.
Kief

Re: @ Frauen: K.O.-Kriterien bei der Partnerwahl?

Beitrag von Kief »

Reinhard hat geschrieben:
Kief hat geschrieben:
Reinhard hat geschrieben: [ für diese Propaganda anfällig ]
[ Propaganda ... bezahlt ]
Frag Du Dich bitte, weshalb Du sachliche Argumentation als ideologisch unglaubwuerdig herabwuerdigen musst.
Deine Argumentation ist genauso ideologisch gefaerbt, und nicht weniger angreifbar.
Ist ja schön, wie du hier die Diskussion beruhigen willst. Aber da noch nichts eskaliert ist, ist das auch nicht notwendig ...
Wie kommst Du zu dieser Einschaetzung, dass Dein letzter Beitrag okay waere?
Ich habe ueberlegt, ob der meldenswert ist, und ich ueberlege immer noch.

Allein schon durch die Polemisierung "Propaganda" hast Du das Gespraechsklima uebel beschaedigt.
Desweiteren hat er sich die Position vermutlich nicht selber ausgedacht ("was kann ich jetzt sinnvolles in dem Thread beitragen"), sondern irgendjemand anders hat gewollt, [ ... ]
Wie kommst Du zu dieser Unterstellung, er waere lediglich eine Marionette?
Wenn ich jetzt Teile oder alles davon ernst nehme, dem zustimme, und eine aehnliche Position vertrete, bin ich dann auch eine Marionette?

Marionette und Propaganda sind zwei Vorwuerfe, die in einem sachlichen Austausch total fehl am Platz sind.
Im persoenlichen Gespraech wuerdest Du anhand meines Auftretens ratz-fatz erleben, dass der inhaltliche Austausch damit augenblicklich stoppt.
Und ich erstmal ueber die Grundlagen der Gespraechkonstellation nachdenken wuerde, welche Konsequenzen ich ziehe.


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Re: @ Frauen: K.O.-Kriterien bei der Partnerwahl?

Beitrag von Tania »

Vogelnest hat geschrieben: Um was in alles in der Welt geht es in dieser Diskussion überhaupt? :omg:
Um K.O.-Kriterien bei der Partnerwahl. Und die praktische Demonstration des Kriteriums "killt jede Diskussion durch endlose politische Referat und vom Thema wegführende Zwischenrufe" ;)
Zukünftig hauptsächlich im https://www.ab-forum.de zu finden.