Gilbert hat geschrieben:Das kann dauern. Meine Frau, die ursprünglich als Kriegsflüchtling nach Deutschland kam, hat insgesamt 21 Jahre auf den ersehnten Paß gewartet.
Die Hürden sind mittlerweile unglaublich hoch....
Ich wohne nicht mal in Deutschland. Grundsätzlich können Ausländer, die im Ausland mit einem Schweizer verheiratet sind, nach sechs Jahren eingebürgert werden, wenn sie mit der Schweiz eng verbunden sind. Das heisst im Wesentlichen, dass z.B. in der Schweiz wohnhafte Verwandte des Schweizer Ehegatten bestätigen, dass die einbürgerungswillige Person Kontakt zu ihnen pflegt und sie auch schon besucht hat oder dass Vereinigungen von Auslandschweizern bestätigen, dass sie regelmässig an Anlässen teilnimmt. Dienstanweisungen an die Behörden, was unter "eng verbunden" zu verstehen ist, sind im Internet einsehbar. Obschon der entsprechende Passus eine Kann-Bestimmung ist, wird entsprechenden Gesuchen fast immer entsprochen.
Deutschland hat im Wortlaut ähnliche Bestimmungen, über die konkrete Auslegung dazu habe ich im Internet nichts gefunden.
Aber wie auch immer, die Diskussion entgleitet mal wieder AB-typisch. Eine Forenschreiberin schreibt, dass sie einen Türken kennen gelernt hat, und einer nach dem anderen warnt davor, dass der betreffende Türke sich nach ein paar Ehejahren die EU-Bürgerschaft oder einen Aufenthaltstitel erschleichen könnte, ohne es wirklich ernst mit ihr zu meinen, obschon zusammenziehen, heiraten usw. noch meilenweit entfernt sind.