otto-mit-o hat geschrieben:
die Entscheidung, die das BVerfG zu treffen hatte, konkretisiert im Grunde in einer gewissen Klarkeis den Rechte- und Pflichtenkreis des Präsidenten.
Und hier waren wir schon so weit, dass es eben nicht nur um Spinner oder nicht geht, sondern die Gesamtaussage die Straßengewalt nahelegt zum Stoppen Andersdenkender - welche so vom Gericht offenbar überhaupt nicht berücksichtigt worden ist (aber hätte sollen) und wo viel mehr Sprengstoff drin liegt als in letztlich irrelevanten flapsig-primitiven Bezeichnungen.
Nach entsprechender Logik wären auch nur ein Bruchteil der Nazis "extrem" gewesen. Ich denke aber, dass auch Leute, die "nur" ihre Kameraden mit ihrem demonstrativen Bekenntnis anfeuern und sich solidarisieren (und damit auch gegenüber Abweichlern und Gegnern so drohend Präsenz zeigen) nicht friedlich sind. Deshalb sind Hitlergruß und entsprechende Zeichen ja auch zu Recht verboten.
Und natürlich gibt es moderatere Moslemgruppen, z.B. AMJ oder die Alewiten - aber was denen von ihren mehrheitlichen Mitmoslems (und zwar den "Zivilisten" nicht von Staatsseite!) droht, sieht man ja jetzt z.B. in Syrien und Umgebung.
Lebensraumkrieg, Judenmordwunschträume, systematische Bedrohung und Unterdrückung Andersdenkender, Einteilung in Menschen verschiedener Werteklassen nach (Nicht-)Zugehörigkeit zur eigenen Gruppe, gewohnheitsmäßige Durchsetzung von politischen Interessen mit Gewalt, massive ideologische Eingriffe in das Privatleben und auch Partnerfindung gehören generell geächtet - nicht nur eine Sorte Mistkerle durch eine andere, politisch näherstehende ersetzt.