Arbeitsrechtliches
ERSTER BEITRAG DES THEMAS
Arbeitsrechtliches
Hallo, habe mal eine Frage zur Kündigungsfrist.
Hier
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
steht,
>> (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. <<
Ich verstehe das (unterstrichene) nicht.
Was schreibe ich denn jetzt in meine Bewerbung (heute), zu wann ich frei bin?
Wenn es nicht exakt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende ist ... was ist es dann? Der Satz ergibt keinen Sinn.
Müssen es dann mindestens mehr (als 28) Tage sein, die ich noch zur Arbeit komme? Oder gehen auch z.B. drei Wochen, hauptsache es ist zum Ende des Monats oder zum 15. ??
Danke schonmal im Voraus.
(Der Thread kann auch für andere Fragen genutzt werden.)
Hier
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
steht,
>> (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. <<
Ich verstehe das (unterstrichene) nicht.
Was schreibe ich denn jetzt in meine Bewerbung (heute), zu wann ich frei bin?
Wenn es nicht exakt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende ist ... was ist es dann? Der Satz ergibt keinen Sinn.
Müssen es dann mindestens mehr (als 28) Tage sein, die ich noch zur Arbeit komme? Oder gehen auch z.B. drei Wochen, hauptsache es ist zum Ende des Monats oder zum 15. ??
Danke schonmal im Voraus.
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Zuletzt geändert von Wenona am 18 Jun 2018 19:55, insgesamt 1-mal geändert.
ERSTER BEITRAG DES THEMAS
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Re: Arbeitsrechtliches
Kündigungsformalitäten sind im Arbeitsvertrag verzeichnet. Da stehen Kündigungsfristen und -zeiträume drin.
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저는 아홀로틀입니.
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Re: Arbeitsrechtliches
Na dann ist es doch klar. Kündigst du zum 15. endet deine Kündigungsfrist am 15. des Folgemonats. Sonst Ende des Folgemonats.
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Re: Arbeitsrechtliches
Ich verstehe das so, dass es nicht exakt vier Wochen sein müssen, sondern mindestens.
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Re: Arbeitsrechtliches
Wo liest du das denn raus?Ninja Turtle hat geschrieben: ↑18 Jun 2018 20:02Ich verstehe das so, dass es nicht exakt vier Wochen sein müssen, sondern mindestens.
@Wenona. Ja, aber es sind ziemlich genau vier Wochen.
Zuletzt geändert von Axolotl am 18 Jun 2018 20:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Arbeitsrechtliches
Mit 4 Wochen sind da immer 28 Tage gemeint. Wenn du zum 15.07. kündigen willst, muss die Kündigung spätestens 28 Tage vorher beim Arbeitgeber eingegangen sein.
Zuletzt geändert von Michael Knight am 18 Jun 2018 20:07, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Arbeitsrechtliches
Fände ich einfach logisch.Axolotl hat geschrieben: ↑18 Jun 2018 20:04Wo liest du das denn raus?Ninja Turtle hat geschrieben: ↑18 Jun 2018 20:02Ich verstehe das so, dass es nicht exakt vier Wochen sein müssen, sondern mindestens.
Re: Arbeitsrechtliches
Also wäre es heute schon ein Tag zu spät. Ich könnte dann also ganz entspannt zum 31. Juli kündigen?Michael Knight hat geschrieben: ↑18 Jun 2018 20:04 Mit 4 Wochen sind da immer 28 Tage gemeint. Wenn du zum 15.07. kündigen willst, muss die Kündigung spätestens 28 Tage vorher beim Arbeitgeber eingegangen sein.
Also kann ich in die Bewerbung schreiben, dass ich theoretisch ab 1. August verfügbar wäre?
Re: Arbeitsrechtliches
Genau, wenn du die Kündigung morgen abgibst hast du am 31.07. deinen letzten Arbeitstag und kannst am 01.08. bei einem neuen Arbeitgeber anfangen.Wenona hat geschrieben: ↑18 Jun 2018 20:10Also wäre es heute schon ein Tag zu spät. Ich könnte dann also ganz entspannt zum 31. Juli kündigen?Michael Knight hat geschrieben: ↑18 Jun 2018 20:04 Mit 4 Wochen sind da immer 28 Tage gemeint. Wenn du zum 15.07. kündigen willst, muss die Kündigung spätestens 28 Tage vorher beim Arbeitgeber eingegangen sein.
Also kann ich in die Bewerbung schreiben, dass ich theoretisch ab 1. August verfügbar wäre?
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Re: Arbeitsrechtliches
Nach dem, was du geschrieben hast, könntest du heute zum 31.07. kündigen. Das sind die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Im öffentlichen Dienst gelten aber z.B. andee Kündigungsfristen. Es gibt auch tarifvertragliche Kündigungsfriste , die von den gesetzlichen.
Im öffentlichen Dienst gelten aber z.B. andee Kündigungsfristen. Es gibt auch tarifvertragliche Kündigungsfriste , die von den gesetzlichen.
Im Grunde sind es doch die Verbindungen mit Menschen, die dem Leben seinen Wert geben.
Wilhelm von Humboldt
Deutscher Staatsmann und Mitbegründer der Humboldt-Universität zu Berlin
1767 - 1835
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Re: Arbeitsrechtliches
Und "mindestens vier Wochen" bedeutet auch, dass Du z.B. schon heute zum 15.12.2020 kündigen kannst. Du darfst aber nicht heute zum 15.7.2018 kündigen, weil das bis dahin weniger als 4 Wochen Frist sind. Auch nicht zum 18.7., weil Du nur zum 15. oder 31.7. kündigen darfst. Heute wäre Dein nächstmöglicher letzter Arbeitstag der 31.7.
Wenn Du Dich gerade um eine neue Stelle bewirbst, schreib einfach in die Bewerbung "Ich befinde mich derzeit in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von mindestens 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende." Dann können die selbst rechnen. Und sich' entsprechend mit dem Vorstellungsgesprach beeilen.
Wenn Du schreibst, dass Du zum 1.8. verfügbar bist, müsstest Du bis zum 3.6. kündigen. Was ziemlich riskant wäre, wenn Du bis dahin noch keinen neuen Vertrag hast.
Die entscheidende Frage ist allerdings: sind in Deinem aktuellen Arbeitsvertrag eventuell andere Fristen vereinbart?
Wenn Du Dich gerade um eine neue Stelle bewirbst, schreib einfach in die Bewerbung "Ich befinde mich derzeit in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von mindestens 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende." Dann können die selbst rechnen. Und sich' entsprechend mit dem Vorstellungsgesprach beeilen.
Wenn Du schreibst, dass Du zum 1.8. verfügbar bist, müsstest Du bis zum 3.6. kündigen. Was ziemlich riskant wäre, wenn Du bis dahin noch keinen neuen Vertrag hast.
Die entscheidende Frage ist allerdings: sind in Deinem aktuellen Arbeitsvertrag eventuell andere Fristen vereinbart?
Zuletzt geändert von Tania am 18 Jun 2018 20:18, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Arbeitsrechtliches
Wenn Du davon ausgehst, dass die Empfänger mit der Bearbeitung der Bewerbung, Vorstellungsgespräch, Vertragsentwurf etc. so schnell sind, kannst Du das so schreiben.
Ich erwarte in so 'nem Fall aber gar nicht zwingend, dass der Bewerber ein Datum angibt, sondern einfach seine Kündigungsfrist - dann kann ich mir ja selber ausrechnen, wann das im konkreten Fall wäre. Die gesetzlichen (also 622 BGB) sind eigentlich nie ein Problem. Schwierig wird's eher, wenn jemand schon seit zig Jahren irgendwo beschäftigt ist und/oder wegen eines entsprechenden Tarifvertrags endlos lange Kündigungsfristen hat...(und selbst dann kann man ja auflösen).
Ich erwarte in so 'nem Fall aber gar nicht zwingend, dass der Bewerber ein Datum angibt, sondern einfach seine Kündigungsfrist - dann kann ich mir ja selber ausrechnen, wann das im konkreten Fall wäre. Die gesetzlichen (also 622 BGB) sind eigentlich nie ein Problem. Schwierig wird's eher, wenn jemand schon seit zig Jahren irgendwo beschäftigt ist und/oder wegen eines entsprechenden Tarifvertrags endlos lange Kündigungsfristen hat...(und selbst dann kann man ja auflösen).
Re: Arbeitsrechtliches
Und ich müsste die Kündigung dann spätestens am 3. Juli abgeben. (?) Das heißt bis zum 2.7. brauch ich ne definitive Zusage vom neuen AG.Michael Knight hat geschrieben: ↑18 Jun 2018 20:13Genau, wenn du die Kündigung morgen abgibst hast du am 31.07. deinen letzten Arbeitstag und kannst am 01.08. bei einem neuen Arbeitgeber anfangen.Wenona hat geschrieben: ↑18 Jun 2018 20:10Also wäre es heute schon ein Tag zu spät. Ich könnte dann also ganz entspannt zum 31. Juli kündigen?Michael Knight hat geschrieben: ↑18 Jun 2018 20:04 Mit 4 Wochen sind da immer 28 Tage gemeint. Wenn du zum 15.07. kündigen willst, muss die Kündigung spätestens 28 Tage vorher beim Arbeitgeber eingegangen sein.
Also kann ich in die Bewerbung schreiben, dass ich theoretisch ab 1. August verfügbar wäre?
Im Manteltarifvertrag steht, dass "die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten". In meinem aktuellen Arbeitsvertrag steht drin, dass der Manteltarifvertrag gilt.Lazarus Long hat geschrieben: ↑18 Jun 2018 20:14 Nach dem, was du geschrieben hast, könntest du heute zum 31.07. kündigen. Das sind die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Im öffentlichen Dienst gelten aber z.B. andee Kündigungsfristen. Es gibt auch tarifvertragliche Kündigungsfriste , die von den gesetzlichen.
Ok, dann schreib ich das so rein mit der Frist und dem 15. / Monatsende. Vielen Dank.
Re: Arbeitsrechtliches
Genau, am 03.07. muss die Kündigung zum 31.07.2018 beim alten AG eingehen. Wenn das so formuliert ist gilt die gesetzliche Regelung.Wenona hat geschrieben: ↑18 Jun 2018 20:19Und ich müsste die Kündigung dann spätestens am 3. Juli abgeben. (?) Das heißt bis zum 2.7. brauch ich ne definitive Zusage vom neuen AG.Michael Knight hat geschrieben: ↑18 Jun 2018 20:13Genau, wenn du die Kündigung morgen abgibst hast du am 31.07. deinen letzten Arbeitstag und kannst am 01.08. bei einem neuen Arbeitgeber anfangen.
Im Manteltarifvertrag steht, dass "die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten". In meinem aktuellen Arbeitsvertrag steht drin, dass der Manteltarifvertrag gilt.Lazarus Long hat geschrieben: ↑18 Jun 2018 20:14 Nach dem, was du geschrieben hast, könntest du heute zum 31.07. kündigen. Das sind die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Im öffentlichen Dienst gelten aber z.B. andee Kündigungsfristen. Es gibt auch tarifvertragliche Kündigungsfriste , die von den gesetzlichen.
Ok, dann schreib ich das so rein mit der Frist und dem 15. / Monatsende. Vielen Dank.