Hier
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
steht,
>> (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. <<
Ich verstehe das (unterstrichene) nicht.
Was schreibe ich denn jetzt in meine Bewerbung (heute), zu wann ich frei bin?



Wenn es nicht exakt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende ist ... was ist es dann? Der Satz ergibt keinen Sinn.
Müssen es dann mindestens mehr (als 28) Tage sein, die ich noch zur Arbeit komme? Oder gehen auch z.B. drei Wochen, hauptsache es ist zum Ende des Monats oder zum 15. ??
Danke schonmal im Voraus.
(Der Thread kann auch für andere Fragen genutzt werden.)