Ich bin bei meiner besseren Hälfte in der Haftpflicht mit drin, das hat nur ein bisschen mehr gekostet, in jedem Fall günstiger im Vergleich zu zwei einzelnen Verträgen (für jeden einen).Montecristo hat geschrieben: ↑08 Feb 2019 08:16Kannst Du übern dicken Daumen sagen, was das zusätzlich kostet? Etwas weniger als Faktor 2?Einfach nur ich hat geschrieben: ↑07 Feb 2019 21:23 Privathaftpflichtversicherung mit Forderungsausfall-Schutz (falls ich geschädigt werde und der/die andere nicht zahlungsfähig ist resp. keine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat).
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Versicherungen und Absicherungen
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Re: Versicherungen und Absicherungen
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Re: Versicherungen und Absicherungen
Oha, ich dachte Rentenversicherungen sind generell so, dass sie nicht bei solchen Fragen mit in die Betrachtung gezogen werden dürfen...Kief hat geschrieben: ↑07 Feb 2019 21:01Ich habe einige Jahre um die 50€ in eine Rentenversicherung einbezahlt.
Hatte ich angeleiert, als ich vor Ewigkeiten mal selbst im Vertrieb versucht habe.
Als ich letztens dann endlich den Behoerdenkram fuer Behindertenhilfe gemacht bekam, also Behinderten-Dienstleistungen, die deutlich teurer waeren als 50€ montl., da wurden mir diese Antraege zurueckgewiesen. Weil ich als Hartz-IV-Empfaenger zu reich war, zu viele Ruecklagen hatte. Die Rentenversicherung mit Verkaufswert von damals knapp 2000€ war ausschlaggebend, weil ich damit auf Besitztuemer von ueber 5000€ kam.
Jetzt brauchte ich Geld, habe diese Rentenversicherung beliehen, so dass der Verkaufswert jetzt unter 300€ liegt.
Gleichzeitig habe ich die Hilfe fuer Antraege erneut erhalten, der Antrag ist jetzt bewilligt. Nur dass ich jetzt auch erheblich mehr Geld haben duerfte, weil die krassen Limits entschaerft wurden.
Aber fuer die vorenthaltenen Unterstuetzungen entschaedigt zu werden hat wohl wenig Aussicht. Das Geld hilft mir jetzt ja nicht mehr, jetzt bekomme ich die Hilfe ja demnaechst, und es wuerde eh dann als Einkommen bei Hartz-IV verrechnet, eh nicht bei mir ankommen - und ob der juristische Weg ueberhaupt zum Erfolg fuehrt, ist da nochmal ne andere Frage.
Also ja, ich habe eine Rentenversicherung, mit einem Wiederverkaufswert von unter 300€.
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Nach ganz strenger Definition bin ich ein "Normalo"
Nach geschwächter Definition bin ich ein "SC-AB"
Und fühlen tu ich mich wie ein "XX-AB"
Was bin ich nun?
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Re: Versicherungen und Absicherungen
Von der Verwertung ausgeschlossen ist eigentlich nur Riester und eine Sterbegeldversicherung (ca. 3000 Euro IIRC).
Letzteres macht auch für den Steuerzahler Sinn. Sonst muss der am Ende noch Urne und anonymes Massengrab zahlen.
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Re: Versicherungen und Absicherungen
Die Forderungsausfalldeckung ist in der Privathaftpflichtversicherung der VHV generell inbegriffen. Ich habe den Tarif "Klassik-Garant Exklusiv" und zahle dafür 48,73 EUR p.a. (Single, 150 EUR Selbstbeteiligung, ohne Schadensfälle in der Vergangenheit). Die Forderungsausfalldeckung schließt beim Baustein "Exklusiv" übrigens zusätzlich einen Schadenersatz-Rechtsschutz ein (bei Schäden ab 2.500 EUR).Montecristo hat geschrieben: ↑08 Feb 2019 08:16Kannst Du übern dicken Daumen sagen, was das zusätzlich kostet? Etwas weniger als Faktor 2?Einfach nur ich hat geschrieben: ↑07 Feb 2019 21:23 Privathaftpflichtversicherung mit Forderungsausfall-Schutz (falls ich geschädigt werde und der/die andere nicht zahlungsfähig ist resp. keine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat).
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Re: Versicherungen und Absicherungen
Abgesehen von den gesetzlichen vorgeschriebenen Versicherungen bin ich nicht mehr weiter versichert. Für gut sieben Jahre hätte mich eh keine Privatversicherung angenommen und so hab ich notgedrungen gelernt, darauf zu verzichten. Nächstes Jahr werde ich mal nachfragen (der Eintrag über mich sollte dann erloschen sein). Für eine zusätzliche private Rentenversicherung habe ich auch kein Geld übrig. Falls ich in Rente gehen muss, habe ich für mich schon die Option "sozialverträgliches Ableben im Rentenalter" eingeplant.
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Re: Versicherungen und Absicherungen
Na, jetzt übertreibe es mal nicht mit deinen negativen Gedanken. Aktuell würdest du auf Grundsicherungsniveau aufgestockt werden (424 € + Warmmiete + Krankenversicherung + Befreiung GEZ). Aber ich bin mir sicher, dass wir hier in Deutschland zum Zeitpunkt deines offiziellen Renteneintritts ohnehin eine völlig veränderte Gesellschaft haben werden. Der Trend geht klar in Richtung Bedingungsloses Grundeinkommen.Tyralis Fiena hat geschrieben: ↑08 Feb 2019 21:09Falls ich in Rente gehen muss, habe ich für mich schon die Option "sozialverträgliches Ableben im Rentenalter" eingeplant.
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Re: Versicherungen und Absicherungen
Letztens noch einen Artikel über "Wohngeld" gelesen. Ist wohl deutlich einfacher zu bekommen als vielfach angenommen. Hat auch nix mit H4 zu tun.
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Re: Versicherungen und Absicherungen
Wirklich? Ich hätte, um Wohngeld zu bekommen, erstmal Hartz4 beantragen müssen. Die Ablehnung dieses Antrags wäre Voraussetzung gewesen, um den Wohngeldantrag einreichen zu dürfen.Montecristo hat geschrieben: ↑09 Feb 2019 09:35 Letztens noch einen Artikel über "Wohngeld" gelesen. Ist wohl deutlich einfacher zu bekommen als vielfach angenommen. Hat auch nix mit H4 zu tun.
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Re: Versicherungen und Absicherungen
Ja, eben. Wenn abgelehnt, dann besteht möglicherweise Anspruch auf Wohngeld.Tania hat geschrieben: ↑09 Feb 2019 13:00Wirklich? Ich hätte, um Wohngeld zu bekommen, erstmal Hartz4 beantragen müssen. Die Ablehnung dieses Antrags wäre Voraussetzung gewesen, um den Wohngeldantrag einreichen zu dürfen.Montecristo hat geschrieben: ↑09 Feb 2019 09:35 Letztens noch einen Artikel über "Wohngeld" gelesen. Ist wohl deutlich einfacher zu bekommen als vielfach angenommen. Hat auch nix mit H4 zu tun.
Mit "Wohngeld" ist dieses gemeint [url=https://www.darmstadt.de/rathaus/inform ... nzuschuss/[/url]
>Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter und bei >Erwerbsminderung nach dem SGB II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung die Kosten für Unterkunft berücksichtigt worden sind und die >Leistungen nicht als Darlehen gewährt werden.
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Re: Versicherungen und Absicherungen
Ist ja auch richtig so. Von 2 Stellen Geld fürs Wohnen zu bekommen wäre ja nicht nachzuvollziehen.Montecristo hat geschrieben: ↑09 Feb 2019 13:17 >Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter und bei >Erwerbsminderung nach dem SGB II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung die Kosten für Unterkunft berücksichtigt worden sind und die >Leistungen nicht als Darlehen gewährt werden.
Nur dass das Nichtbeziehen von Hartz4 durch Stellen eines Hartz4-Antrags und Vorlegen des Ablehnungsbescheids nachgewiesen werden musste, finde ich Scheisse. Das war in meinem Fall ein hervorragend funktionierender Weg, mich vom WohngeldBezug auszuschließen.
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Re: Versicherungen und Absicherungen
Die werden auch nur indirekt einbezogen.fidelchen hat geschrieben: ↑08 Feb 2019 14:12Oha, ich dachte Rentenversicherungen sind generell so, dass sie nicht bei solchen Fragen mit in die Betrachtung gezogen werden dürfen...Kief hat geschrieben: ↑07 Feb 2019 21:01Ich habe einige Jahre um die 50€ in eine Rentenversicherung einbezahlt.
Hatte ich angeleiert, als ich vor Ewigkeiten mal selbst im Vertrieb versucht habe.
Als ich letztens dann endlich den Behoerdenkram fuer Behindertenhilfe gemacht bekam, also Behinderten-Dienstleistungen, die deutlich teurer waeren als 50€ montl., da wurden mir diese Antraege zurueckgewiesen. Weil ich als Hartz-IV-Empfaenger zu reich war, zu viele Ruecklagen hatte.
Der angesparte Wert wird zwar nicht original verwendet, sondern der Wiederverkaufswert. Also beim Kuendigen des Vertrages macht man ja Verlust, und der geringere Wert wird dann betrachtet. Und bei Hartz-IV wird dann abgewogen, ob der Verlust in irgendeinem angemessenen Verhaeltnis steht.
Allerdings zaehlen Antraege zu verschiedenen Behindertenhilfen unter den Schirm der Sozialhilfe, die noch haertere Vorraussetzungen als Hartz-IV hat (oder hatte - irgendwas hat sich da jetzt geaendert).
Deshalb kann (bzw. konnte) ich als Hartz-IV-Empfaenger zu reich fuer diese Behindertenhilfe sein.
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Re: Versicherungen und Absicherungen
Stimmt. Logischer wäre eine Bescheinigung, dass man aktuell kein H4 bezieht (also schon von einer Stelle was bekäme). Das ist ja nicht zwingend ein Ablehnungsbescheid, nur ein Nachweis "da läuft grade nix".Tania hat geschrieben: ↑09 Feb 2019 13:32Ist ja auch richtig so. Von 2 Stellen Geld fürs Wohnen zu bekommen wäre ja nicht nachzuvollziehen.Montecristo hat geschrieben: ↑09 Feb 2019 13:17 >Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter und bei >Erwerbsminderung nach dem SGB II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung die Kosten für Unterkunft berücksichtigt worden sind und die >Leistungen nicht als Darlehen gewährt werden.
Nur dass das Nichtbeziehen von Hartz4 durch Stellen eines Hartz4-Antrags und Vorlegen des Ablehnungsbescheids nachgewiesen werden musste, finde ich Scheisse. Das war in meinem Fall ein hervorragend funktionierender Weg, mich vom WohngeldBezug auszuschließen.
Und logischer wäre auch, dass das H4 nachrangig, nicht vorrangig zu kommunaler Leistung ist.
Aber seit wann sind Behörden logisch
Manche fahren auch ihre Abwimmelungs- Strategien.
Re: Versicherungen und Absicherungen
Ich kann grad nicht nachvollziehen, was ihr da andeutet.kreisel hat geschrieben: ↑10 Feb 2019 08:23Stimmt. Logischer wäre eine Bescheinigung, dass man aktuell kein H4 bezieht (also schon von einer Stelle was bekäme). Das ist ja nicht zwingend ein Ablehnungsbescheid, nur ein Nachweis "da läuft grade nix". [ ... ]Tania hat geschrieben: ↑09 Feb 2019 13:32Nur dass das Nichtbeziehen von Hartz4 durch Stellen eines Hartz4-Antrags und Vorlegen des Ablehnungsbescheids nachgewiesen werden musste, finde ich Scheisse. Das war in meinem Fall ein hervorragend funktionierender Weg, mich vom WohngeldBezug auszuschließen.Montecristo hat geschrieben: ↑09 Feb 2019 13:17 >Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder [ ... ]
Manche fahren auch ihre Abwimmelungs- Strategien.
Der Unterschied scheint ja irgendwo in der Praxis zu liegen, im Behoerdenablauf oder so.
Was ist der Unterschied dazwischen?
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Re: Versicherungen und Absicherungen
Wohngeld ist ja eine kommunale Leistung. Die kann man auch als Niedrigverdiener normalerweise
beantragen und das hängt eigentlich nicht mit H4 Bezug zusammen.
Vermutlich gibt es da ein Einkommenslimit, das weiß ich nicht genau, also es muss auch eine Bedürftigkeit
nachgewiesen werden, ab wann man die Unterstützung bekommt.
Liest sich aber z B auch hier: https://www.wohngeld.org/einkommen.html so.
Bei Tanja war es so, dass die Wohngeldstelle verlangt hat, dass sie erst einen H4 Antrag stellt und eine
Ablehnung erhält.
Das fand ich nicht üblich. Dass man durch das H4 automatisch geschleust wird.
Was Montecristo geschrieben hat, ist, dass man nicht Wohngeld beantragen kann, wenn schon eine
andere Sozialhilfe (Rente, H4) einen Wohngeldanteil zahlt. Also keine Doppelleistung.
Das ist nachvollziehbar.
Aber m. E. würde es dann reichen, dass man bescheinigt "beziehe aktuell kein H4 oder sonstige
Sozialleistung".
Und nicht: "ich muss einen H4 Antrag stellen und eine Ablehnung erhalten".
Im Rahmen der Subsidiarität ist nach meiner Kenntnis (hab von Leistungsrecht aber auch nicht 100 pro
Ahnung) nur das JC verpflichtet, erst mal alle vorrangigen Leistungen abzuklappern.
Also JC kann sagen - fordern Sie erstmal Unterhalt für Kinder ein und stellen Sie Wohngeldantrag.
Und wenn das alles abgeklappert ist, ist das JC in der Pflicht als nachrangiger und letzter Auffangträger
für Sozialleistungen.
Aber hier bei Tanjas Beispiel hat die Wohngeldstelle das ganze umgedreht und sich selber als
nachrangig zum JC hingestellt. Das ist m. E. falsch und liest sich herbeikonstruiert, aber ist
nicht in den Voraussetzungen des Wohngeldgesetzes zu erkennen.
Es soll ja z B eher H4 Bezug vermieden werden können, wenn Wohngeld ausreichend eine Bedürftigkeit
decken kann. Und: Niemand ist gezwungen, einen H4 Antrag zu stellen.
Jedoch ist man im H4 Bezug gezwungen, vorrangige Leistungen zu klären.
So kommt mir das vor, als würden die Leute da am Laufen gehalten und abgewimmelt durch das
Verhalten der Wohngeldstelle.
Würde man auf eine schriftliche Ablehnung bestehen mit der Begründung "hat keinen H4 Ablehnungsbescheid
gebracht", hätte die Wohngeldstelle da m. E. wenig Chancen, bei der Ablehnung zu bleiben.
Und wo fängt es dann an und hört es dann auf, was man alles bringen muss und vorrangig an Anträgen stellen muss?
Erhalte keine Versehrtenrente, erhalte keine Erwerbsminderungsrente, erhalte kein Sozialgeld nach SGB XII,
muss man dann überall Anträge stellen?
Ist doch total blödsinnig. Normalerweise gibt man Auskunft in dem Antrag: nee, hab ich nicht.
Und bei Zweifel können die das ja prüfen lassen, ist ja ein leichtes im Rahmen der Behördenhilfe,
zu erfahren, ob da schon Leistungen fließen.
Genaueres müsste man dann aber mit einem Anwalt durchgehen und das kostet Geld / Zeit / Nerven.
Ist bei mir mehr ein Bauchgefühl, dass die Behörde da unnötige Hürden aufstellt.
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Re: Versicherungen und Absicherungen
Ja, genau das. Und an der Stelle geht das raten los...
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Re: Versicherungen und Absicherungen
Tja, das mit dem Nachweis, dass man kein Hartz IV bezieht, ist in der Praxis scheinbar nicht so leicht. Man könnte ja einfach Kontoauszüge vom Zweitkonto vorlegen und die Hartz IV-Bezüge auf ein anderes Konto überweisen lassen. Ich war selber mal in der Situation, Wohngeld beantragen zu wollen. Und dafür benötigte ich ebenfalls einen Hartz IV-Ablehnungsbescheid. Ohne diesen konnte ich keinen Antrag auf Wohngeld stellen... da ich nicht alles offenlegen wollte und auch keine Lust auf den Papierkram hatte, habe ich es sein gelassen. Aber vielleicht ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt?!
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Re: Versicherungen und Absicherungen
Dann lagen keine Einkünfte vor, die darauf hätten schließen lassen, dass H4 gar nicht bezogen werden kann?
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Re: Versicherungen und Absicherungen
Tja, das ist halt das Blöde an der Sache. Wenn man alle Hände voll zu tun hat, drei Kleinkinder satt zu kriegen, kommt man irgendwie nicht dazu, sich um die rechtlichen Zusammenhänge zu kümmern. Oder auf Verdacht Anträge zu stellen, die nach Aussage der Sachbearbeiter sowieso abgelehnt werden.kreisel hat geschrieben: ↑10 Feb 2019 11:40 So kommt mir das vor, als würden die Leute da am Laufen gehalten und abgewimmelt durch das
Verhalten der Wohngeldstelle.
Würde man auf eine schriftliche Ablehnung bestehen mit der Begründung "hat keinen H4 Ablehnungsbescheid
gebracht", hätte die Wohngeldstelle da m. E. wenig Chancen, bei der Ablehnung zu bleiben.
Wenn ich geklagt hätte, hätte ich paar Monate später vielleicht Recht bekommen. Vielleicht aber auch nicht. Das Risiko konnte ich nicht eingehen - also hab ich sämtliche Energie in Plan B gesteckt.
Blöd war nur, dass der so genannte "Bildungs- Und Teilhabegutschein", der jedem Kind 20 EUR monatlich für Sport- oder Kunstkurse gesichert hätte, ebenfalls an den Bezug von Sozialleistungen gekoppelt ist
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Re: Versicherungen und Absicherungen
Das zu prüfen ist nicht Sache der Wohngeldstelle.Montecristo hat geschrieben: ↑12 Feb 2019 11:51Dann lagen keine Einkünfte vor, die darauf hätten schließen lassen, dass H4 gar nicht bezogen werden kann?
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Re: Versicherungen und Absicherungen
Hm, ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch und verstehe die Frage nicht so richtig :SMontecristo hat geschrieben: ↑12 Feb 2019 11:51Dann lagen keine Einkünfte vor, die darauf hätten schließen lassen, dass H4 gar nicht bezogen werden kann?
Ich wollte nur ein kurzes theoretisches Beispiel dafür geben, dass es in der Praxis nicht leicht ist nachzuweisen, dass man keine Sozialleistungen bekommt. Denn selbst ein Kontoauszug der letzten Monate weist das nicht nach, da man für die Sozialleistungen ja ein anderes Konto angeben könnte. Daher ist es aus Behördensicht scheinbar am einfachsten, dass man für Wohngeld erst den Hartz IV-Ablehungsbescheid vorweisen muss. Blöd nur, dass dadurch einzelne Leute, die Anspruch auf Wohngeld hätten, den Wohngeldantrag erst gar nicht stellen.