Tyralis Fiena hat geschrieben: ↑22 Apr 2020 18:59
Wenn du einen Berufsabschluss hast, gilst du nicht als ohne Abschluss.
Im Resultat schon, weil es nicht mehr anerkannt wird. Im SGB gibt es dazu auch einen Paragraphen.
Ich will deine individuellen Erfahrungen nicht entwerten, die schlimm genug gewesen sein werden - vor allem der Ping-Pong-Effekt zeigt mal wieder, wie wenig die Hartz-Reformen in der Praxis wirklich funktionieren. Aber wenn ich den Paragraphen richtig verstehe, ist das formal gesehen nicht ganz korrekt: Der entsprechende Abschnitt sagt nicht, dass du ohne Abschluss oder ungelernt bist, sondern, dass du in Bezug auf die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen einer Person ohne Abschluss
gleichgesetzt bist, also Anspruch auf die finanzielle Untersützung der Maßnahmen hast. So wie ich das verstehe, bezieht sich dieser Paragraph ausschließlich auf diesen Fall und stellt keine generelle Einstufung als "ungelernt" dar, die der Agentur für Arbeit glaube ich auch gar nicht zustünde. Was Arbeitgeber daraus machen, ist freilich eine andere Sache - leider.
Hier der Paragraph (es handelt um Satz 2, Absatz 1):
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/81.html
Und hier eine Auslegungshilfe (nicht minder Unverständlich wie der Pragraph:
https://www.haufe.de/personal/haufe-per ... 69945.html)
Entsprechend solltest du dich gegenüber anderen, also auch gegenüber Frauen nicht als ungelernt darstellen, denn du Erfahrungen hast du ja trotzdem gemacht!
