Corona-Virus: Wie schlimm wird es? [Keine politischen Diskussionen! Der Thread wird sonst kommentarlos geschlossen!!]

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Giebenrath
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Re: Corona-Virus: Wie schlimm wird es?

Beitrag von Giebenrath »

Bei Über- und Untersterblichkeit kommt das dicke Ende mit der großen Triage erst noch. Vielfach werden Heilbehandlung und Untersuchungen, die keine Notfälle sind, verschoben. Viele Krankenhäuser befinden sich sogar in Kurzarbeit.

Bei einem Ende der Pandemie wollen dann alle wegen ihrer verschleppten Krankheiten gleichzeitig zum Arzt und die große Triage beginnt.
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Montecristo
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Re: Corona-Virus: Wie schlimm wird es?

Beitrag von Montecristo »

Giebenrath hat geschrieben: 24 Apr 2020 14:38 Bei einem Ende der Pandemie wollen dann alle wegen ihrer verschleppten Krankheiten gleichzeitig zum Arzt und die große Triage beginnt.
Nicht neu. Das Spiel heißt: Privat oder gesetzlich?
Im Leben geht es zu 10% um das, was passiert und zu 90% wie wir darauf reagieren.
Reinhard
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Re: Corona-Virus: Wie schlimm wird es?

Beitrag von Reinhard »

Montecristo hat geschrieben: 24 Apr 2020 14:23
Hoppala hat geschrieben: 24 Apr 2020 13:30
Tania hat geschrieben: 24 Apr 2020 08:49 ...
...
Die m. E. plausibelste Annahme ist erst mal, dass die Übersterblichkeit nicht direkt mit dem Vrus, sondern mit den Ausgangszustand und dann Überlastungszustand des Gesundheitssytems zu tun hat. Wenn die Krankenhäuser mit Corona ausgelastet sind, sind auch die Kapazitäten für andere Kranke am Limit. Dazu kommt, dass viele sich aus Angst und teils auch, weil es empfohlen wurde, von Ärzten und Krankenhäusern ferngehalten haben - sicher auch enige zu lange ...
...
In Hessen ist aktuell das genaue Gegenteil der Fall. Es herrscht "Untersterblichkeit". (Habe das Wort eben erfunden.)
Das heißt tatsächlich so.

Montecristo hat geschrieben: 24 Apr 2020 14:23 Als Begründung muss "weniger Stress" dank Lockdown und die Vermeidung von Grippe und anderen Infektionskrankheiten herhalten.
Halte ich irgendwie auch für Quark. Quelle: Hessischer Rundfunk.
Da gibt es sicher noch mehr. Weniger Unfälle. Gesündere Luft. Weniger Behandlungsfehler durch rausgeschobene Operationen, oder auch ohne Behandlungsfehler das Operationsrisiko ... was jetzt nicht heißt, dass wir langfristig die Sterblichkeit senken mit dem Rausschieben. Aber im Moment passiert das erstmal schon.

Möchtest du gern mehr Coronavirus-Infektionen in Hessen damit es sich wenigstens gelohnt hat, die Bettenkapazität freizuräumen? :gruebel:

Montecristo hat geschrieben: 24 Apr 2020 14:23 Die Menschen in Subhara-Afrika sind vom Nanny-Staat verschont. Wenn die Leute sterben, dann von jeglicher Bürokratie unbelastet.
Dort würde ich anfangen zu suchen...
Was meinst du damit? :gruebel:
Auch im Subsahara-afrika werden Ausgangsbeschränkungen verhängt und Abstandhalten empfohlen.
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tenorita

Re: Corona-Virus: Wie schlimm wird es?

Beitrag von tenorita »

kreisel hat geschrieben: 24 Apr 2020 04:14
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 30 Quarantäne

(1) Die zuständige Behörde hat anzuordnen, dass Personen, die an Lungenpest oder an von Mensch zu Mensch übertragbarem hämorrhagischem Fieber erkrankt oder dessen verdächtig sind, unverzüglich in einem Krankenhaus oder einer für diese Krankheiten geeigneten Einrichtung abgesondert werden. Bei sonstigen Kranken sowie Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern kann angeordnet werden, dass sie in einem geeigneten Krankenhaus oder in sonst geeigneter Weise abgesondert werden, bei Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen, befolgen können oder befolgen würden und dadurch ihre Umgebung gefährden.
(2) Kommt der Betroffene den seine Absonderung betreffenden Anordnungen nicht nach oder ist nach seinem bisherigen Verhalten anzunehmen, dass er solchen Anordnungen nicht ausreichend Folge leisten wird, so ist er zwangsweise durch Unterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses abzusondern. Ansteckungsverdächtige und Ausscheider können auch in einer anderen geeigneten abgeschlossenen Einrichtung abgesondert werden. Das Grundrecht der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden. Buch 7 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt entsprechend.
(3) Der Abgesonderte hat die Anordnungen des Krankenhauses oder der sonstigen Absonderungseinrichtung zu befolgen und die Maßnahmen zu dulden, die der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebs der Einrichtung oder der Sicherung des Unterbringungszwecks dienen. Insbesondere dürfen ihm Gegenstände, die unmittelbar oder mittelbar einem Entweichen dienen können, abgenommen und bis zu seiner Entlassung anderweitig verwahrt werden. Für ihn eingehende oder von ihm ausgehende Pakete und schriftliche Mitteilungen können in seinem Beisein geöffnet und zurückgehalten werden, soweit dies zur Sicherung des Unterbringungszwecks erforderlich ist. Die bei der Absonderung erhobenen personenbezogenen Daten sowie die über Pakete und schriftliche Mitteilungen gewonnenen Erkenntnisse dürfen nur für Zwecke dieses Gesetzes verarbeitet werden. Postsendungen von Gerichten, Behörden, gesetzlichen Vertretern, Rechtsanwälten, Notaren oder Seelsorgern dürfen weder geöffnet noch zurückgehalten werden; Postsendungen an solche Stellen oder Personen dürfen nur geöffnet und zurückgehalten werden, soweit dies zum Zwecke der Entseuchung notwendig ist. Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz) und das Grundrecht des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) werden insoweit eingeschränkt.
Da bei Absatz 3 steht, dass hierbei dann die körperliche Unversehrtheit übergangen werden kann, frag ich mich immer noch, bei welchen Situationen und Handlungen / Maßnahmen der Körper versehrt werden kann.
Die geöffneten Pakete und die entwendeten Gegenstände können es ja nicht sein. Oder?
Hm, ob dann sowas wie Zwangsintubation gemeint ist?
Oder können die entwendeten Gegenstände, die einem Entweichen dienen(?? von was? Virus? Flatulenz?
Entweichen des Gesamtkörpers, also Flucht aus der Anstalt?), auch mit dem Körper verbunden sein,
der dann bei Entfernen der dienlichen Gegenstände versehrt wird?
Mann, Mann, dieses Juradeutsch. Eine Frage beantwortet, zwei neue kommen.
Die Bestimmungen in Absatz 3 beziehen sich auf die zwangsweise Unterbringung ( Absatz 2). Wie im Knast dürfen in diesem Fall Post und persönliche Gegenstände geöffnet und kontrolliert werden um zu verhindern, dass spitze Gegenstände, Messer, Waffen usw. eingeschmuggelt werden, die für das Personal gefährlich werden könnten oder dem " Entweichen" ( = Flucht) dienlich sein könnten oder auch die geeignet sind, jemandem einen Selbstmord zu ermöglichen( stabiler Strick). Ausnahmen sind Postsendungen von Behörden, Rechtsanwälten usw., ebenso wie im Knast. Insoweit sind die persönlichen Rechte eingeschränkt.
Die körperliche Unversehrtheit wird z.B. verletzt, wenn jemand randaliert und daraufhin fixiert wird oder Beruhigungsmittel bekommt.
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kreisel
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Re: Corona-Virus: Wie schlimm wird es?

Beitrag von kreisel »

tenorita hat geschrieben: 24 Apr 2020 16:32 Die Bestimmungen in Absatz 3 beziehen sich auf die zwangsweise Unterbringung ( Absatz 2). Wie im Knast dürfen in diesem Fall Post und persönliche Gegenstände geöffnet und kontrolliert werden um zu verhindern, dass spitze Gegenstände, Messer, Waffen usw. eingeschmuggelt werden, die für das Personal gefährlich werden könnten oder dem " Entweichen" ( = Flucht) dienlich sein könnten oder auch die geeignet sind, jemandem einen Selbstmord zu ermöglichen( stabiler Strick). Ausnahmen sind Postsendungen von Behörden, Rechtsanwälten usw., ebenso wie im Knast. Insoweit sind die persönlichen Rechte eingeschränkt.
Die körperliche Unversehrtheit wird z.B. verletzt, wenn jemand randaliert und daraufhin fixiert wird oder Beruhigungsmittel bekommt.
Ah ok, an knastähnliche Regeln oder Fixierung hab ich noch gar nicht gedacht, (überhaupt an Knast zu denken
und nicht an Hilfe, darauf wäre ich nicht gekommen), doch wenn man die Absätze des Gesetzes unter diesem Aspekt so liest
im Vergleich mit Knastregeln, da passt es wirklich sehr gut :idee: Und dann kann ich mir auch besser vorstellen,
wie die Einschränkungen zustande kommen.
knopper

Re: Corona-Virus: Wie schlimm wird es?

Beitrag von knopper »

kreisel hat geschrieben: 24 Apr 2020 04:14
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__30.html
Körperliche Unversehrtheit aufgeben und Briefgeheimnis bezieht sich auf Bedingungen während der Quarantäne.
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 30 Quarantäne

(1) Die zuständige Behörde hat anzuordnen, dass Personen, die an Lungenpest oder an von Mensch zu Mensch übertragbarem hämorrhagischem Fieber erkrankt oder dessen verdächtig sind, unverzüglich in einem Krankenhaus oder einer für diese Krankheiten geeigneten Einrichtung abgesondert werden. Bei sonstigen Kranken sowie Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern kann angeordnet werden, dass sie in einem geeigneten Krankenhaus oder in sonst geeigneter Weise abgesondert werden, bei Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen, befolgen können oder befolgen würden und dadurch ihre Umgebung gefährden.
(2) Kommt der Betroffene den seine Absonderung betreffenden Anordnungen nicht nach oder ist nach seinem bisherigen Verhalten anzunehmen, dass er solchen Anordnungen nicht ausreichend Folge leisten wird, so ist er zwangsweise durch Unterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses abzusondern. Ansteckungsverdächtige und Ausscheider können auch in einer anderen geeigneten abgeschlossenen Einrichtung abgesondert werden. Das Grundrecht der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden. Buch 7 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt entsprechend.
(3) Der Abgesonderte hat die Anordnungen des Krankenhauses oder der sonstigen Absonderungseinrichtung zu befolgen und die Maßnahmen zu dulden, die der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebs der Einrichtung oder der Sicherung des Unterbringungszwecks dienen. Insbesondere dürfen ihm Gegenstände, die unmittelbar oder mittelbar einem Entweichen dienen können, abgenommen und bis zu seiner Entlassung anderweitig verwahrt werden. Für ihn eingehende oder von ihm ausgehende Pakete und schriftliche Mitteilungen können in seinem Beisein geöffnet und zurückgehalten werden, soweit dies zur Sicherung des Unterbringungszwecks erforderlich ist. Die bei der Absonderung erhobenen personenbezogenen Daten sowie die über Pakete und schriftliche Mitteilungen gewonnenen Erkenntnisse dürfen nur für Zwecke dieses Gesetzes verarbeitet werden. Postsendungen von Gerichten, Behörden, gesetzlichen Vertretern, Rechtsanwälten, Notaren oder Seelsorgern dürfen weder geöffnet noch zurückgehalten werden; Postsendungen an solche Stellen oder Personen dürfen nur geöffnet und zurückgehalten werden, soweit dies zum Zwecke der Entseuchung notwendig ist. Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz) und das Grundrecht des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) werden insoweit eingeschränkt.
Mir fällt hier vor allem sofort der erste Absatz auf.... "Lungenpest" ... :hammer:

https://de.wikipedia.org/wiki/Pest#Lungenpest
Die Lungenpest verläuft heftiger als die Beulenpest, weil die Abwehrbarrieren der Lymphknoten durch direkte Infektion der Lunge umgangen werden. Sie beginnt mit Atemnot, Husten, Blaufärbung der Lippen und schwarz-blutigem Auswurf, der extrem schmerzhaft abgehustet wird. Daraus entwickelt sich ein Lungenödem mit Kreislaufversagen, welches unbehandelt nach zwei bis fünf Tagen zum Tod führt.
äh ja logo, das ist ja auch etwas was in keinster weise Vergleich mit Corona ist und natürlich einer evt. auch zwangsweise Unterbringung bedarf.

Ich hoffe doch dass diese Regeln nicht 1:1 für Coronafälle übernommen werden.
Reinhard
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Re: Corona-Virus: Wie schlimm wird es?

Beitrag von Reinhard »

Für die Zahlen-Interessierten gibt es einen Artikel auf Telepolis.

Lorenz Borsche: Zwischen Lockdown-Leugnern und Pandemie-Panikern


Ich würde die Infektionssterblichkeit etwas geringer ansetzen als in diesen Berechnungen, aber vielleicht den Unterschied beim überlasteten Gesundheitssystem größer. Aber macht jetzt nicht soviel in der Bewertung aus.
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tenorita

Re: Corona-Virus: Wie schlimm wird es?

Beitrag von tenorita »

knopper hat geschrieben: 24 Apr 2020 20:50
kreisel hat geschrieben: 24 Apr 2020 04:14
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__30.html
Körperliche Unversehrtheit aufgeben und Briefgeheimnis bezieht sich auf Bedingungen während der Quarantäne.
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 30 Quarantäne

(1) Die zuständige Behörde hat anzuordnen, dass Personen, die an Lungenpest oder an von Mensch zu Mensch übertragbarem hämorrhagischem Fieber erkrankt oder dessen verdächtig sind, unverzüglich in einem Krankenhaus oder einer für diese Krankheiten geeigneten Einrichtung abgesondert werden. Bei sonstigen Kranken sowie Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern kann angeordnet werden, dass sie in einem geeigneten Krankenhaus oder in sonst geeigneter Weise abgesondert werden, bei Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen, befolgen können oder befolgen würden und dadurch ihre Umgebung gefährden.
(2) Kommt der Betroffene den seine Absonderung betreffenden Anordnungen nicht nach oder ist nach seinem bisherigen Verhalten anzunehmen, dass er solchen Anordnungen nicht ausreichend Folge leisten wird, so ist er zwangsweise durch Unterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses abzusondern. Ansteckungsverdächtige und Ausscheider können auch in einer anderen geeigneten abgeschlossenen Einrichtung abgesondert werden. Das Grundrecht der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden. Buch 7 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt entsprechend.
(3) Der Abgesonderte hat die Anordnungen des Krankenhauses oder der sonstigen Absonderungseinrichtung zu befolgen und die Maßnahmen zu dulden, die der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebs der Einrichtung oder der Sicherung des Unterbringungszwecks dienen. Insbesondere dürfen ihm Gegenstände, die unmittelbar oder mittelbar einem Entweichen dienen können, abgenommen und bis zu seiner Entlassung anderweitig verwahrt werden. Für ihn eingehende oder von ihm ausgehende Pakete und schriftliche Mitteilungen können in seinem Beisein geöffnet und zurückgehalten werden, soweit dies zur Sicherung des Unterbringungszwecks erforderlich ist. Die bei der Absonderung erhobenen personenbezogenen Daten sowie die über Pakete und schriftliche Mitteilungen gewonnenen Erkenntnisse dürfen nur für Zwecke dieses Gesetzes verarbeitet werden. Postsendungen von Gerichten, Behörden, gesetzlichen Vertretern, Rechtsanwälten, Notaren oder Seelsorgern dürfen weder geöffnet noch zurückgehalten werden; Postsendungen an solche Stellen oder Personen dürfen nur geöffnet und zurückgehalten werden, soweit dies zum Zwecke der Entseuchung notwendig ist. Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz) und das Grundrecht des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) werden insoweit eingeschränkt.
Mir fällt hier vor allem sofort der erste Absatz auf.... "Lungenpest" ... :hammer:

https://de.wikipedia.org/wiki/Pest#Lungenpest
Die Lungenpest verläuft heftiger als die Beulenpest, weil die Abwehrbarrieren der Lymphknoten durch direkte Infektion der Lunge umgangen werden. Sie beginnt mit Atemnot, Husten, Blaufärbung der Lippen und schwarz-blutigem Auswurf, der extrem schmerzhaft abgehustet wird. Daraus entwickelt sich ein Lungenödem mit Kreislaufversagen, welches unbehandelt nach zwei bis fünf Tagen zum Tod führt.
äh ja logo, das ist ja auch etwas was in keinster weise Vergleich mit Corona ist und natürlich einer evt. auch zwangsweise Unterbringung bedarf.

Ich hoffe doch dass diese Regeln nicht 1:1 für Coronafälle übernommen werden.
Aber natürlich werden sie das!
Bitte Gesetzestexte immer ganz genau lesen, es kommt da auf jeden einzelnen Satz und jedes einzelne Wort an!
Absatz 1 Satz 1 bezieht sich auf Lungenpest oder hämorrhagisches Fieber. Die Behörde HAT ANZUORDNEN bedeutet, dass bei diesen Krankheiten ( oder auch nur beim Verdacht auf diese) eine Isolierung in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung erfolgen MUSS. Die Behörde hat hier keinen Ermessensspielraum.
Satz 2 " bei sonstigen KRANKEN SOWIE KRANKHEITSVERDÄCHTIGEN ...KANN!" von der Behörde angeordnet werden, dass sie zwangsweise in einer solchen Einrichtung untergebracht werden. Hier MUSS die Behörde nicht, es liegt in ihrem Ermessen. Bei "Ausscheidern" ( das bedeutet Menschen, die Krankheitskeime ausscheiden, egal, ob durch Husten, Schnupfen, Stuhl, Urin oder sonst was allerdings nur, wenn sie sich nicht freiwillig in Quarantäne begeben oder befürchtet wird, dass sie das nicht können, weil sie es z.B. nicht verstehen ( Stichwort geistige Behinderung z.B.).
Wenn jemand auf Corona positiv getestet ist, wird Quarantäne verfügt. Hält er sich nicht dran, dann wird die Behörde ihn zwangsweise in Quarantäne stecken. Ich gehe mal bei der momentanen Lage stark davon aus, dass der Ermessensspielraum der Behörde da nicht dazu führt, denjenigen einfach machen zu lassen, was er will. Und zum Schutz der Allgemeinheit dürfen die persönlichen Rechte des ( uneinsichtigen) Betroffenen dafür eingeschränkt werden. So einfach ist das.
An der Tatsache, dass da zuerst Lungenpest und hämorrhagisches Fieber explizit genannt sind, darf man sich nicht aufhalten. Das hat vermutlich mit der Entstehungszeit des Gesetzes zu tun und damit, dass damals diese Krankheit evt. noch eine Bedrohung dargestellt hat ( ohne jetzt explizit zu wissen, von wann das Infektionsschutzgesetz stammt).
Da aber Satz 2 ALLE möglichen Krankheiten einschließt, gab es vermutlich bisher keinen Anlass, das Gesetz evt. der Zeit anzupassen.
tenorita

Re: Corona-Virus: Wie schlimm wird es?

Beitrag von tenorita »

Reinhard hat geschrieben: 24 Apr 2020 20:56 Für die Zahlen-Interessierten gibt es einen Artikel auf Telepolis.

Lorenz Borsche: Zwischen Lockdown-Leugnern und Pandemie-Panikern


Ich würde die Infektionssterblichkeit etwas geringer ansetzen als in diesen Berechnungen, aber vielleicht den Unterschied beim überlasteten Gesundheitssystem größer. Aber macht jetzt nicht soviel in der Bewertung aus.
Danke fürs Verlinken! Ein sehr guter Artikel, finde ich.
knopper

Re: Corona-Virus: Wie schlimm wird es?

Beitrag von knopper »

tenorita hat geschrieben: 24 Apr 2020 22:01 An der Tatsache, dass da zuerst Lungenpest und hämorrhagisches Fieber explizit genannt sind, darf man sich nicht aufhalten. Das hat vermutlich mit der Entstehungszeit des Gesetzes zu tun und damit, dass damals diese Krankheit evt. noch eine Bedrohung dargestellt hat ( ohne jetzt explizit zu wissen, von wann das Infektionsschutzgesetz stammt).
Da aber Satz 2 ALLE möglichen Krankheiten einschließt, gab es vermutlich bisher keinen Anlass, das Gesetz evt. der Zeit anzupassen.
ja ok.... nur ist dieses Gesetz eben eins für eine Quarantäne im Krankenhaus oder?

Die Zwangsmaßnahmen bei häuslicher würden mich noch mal interessieren bspw. "beim spazieren erwischt" oder so... wobei ich mir da auch absolut nicht vorstellen kann dass dies nicht doch schon mal jemand gemacht hat und das öfters und erfolgreich, in dem sinne das er nicht erwischt wurde.

Hier dann übrigens noch mal ein weiterer Artikel zur "Erkältungsimmunität", genau das was ich vermutet hatte (reines Bauchgefühl), erhärtet sich nun also immer mehr.
Kann ja auch gar nicht anders sein. :roll:

https://www.n-tv.de/wissen/Nun-doch-Hin ... 38615.html
Milde oder symptomlose Corona-Verläufe könnten nach Ansicht des Berliner Virologen Christian Drosten mit früheren Infektionen mit Erkältungs-Coronaviren zusammenhängen. Unter Berufung auf eine Studie eines Charité-Kollegen bekräftigte der Wissenschaftler im NDR-Podcast, dass eine gewisse Hintergrundimmunität in der Bevölkerung zu bestehen scheine. Drostens Team habe an der Studie zu sogenannten T-Helferzellen mitgewirkt, die zentral für die Immunantwort seien.

Die Forscher hätten bei Untersuchungen von Abwehrzellen in Proben aus der Zeit vor der Pandemie gesehen, dass bei 34 Prozent der Patienten reaktive T-Zellen vorlagen, die bestimmte Teile des neuen Coronavirus sozusagen erkannten. Sogenannte Reaktivität sei erwartbar, wenn man die Erkrankung hinter sich habe - allerdings hätten diese Patienten keinen Kontakt mit Sars-CoV-2 gehabt, so Drosten.
tenorita

Re: Corona-Virus: Wie schlimm wird es?

Beitrag von tenorita »

knopper hat geschrieben: 24 Apr 2020 23:11 Ja ok...nur ist dieses Gesetz eben eins für eine Quarantäne im Krankenhaus oder?

Die Zwangsmaßnahmen bei häuslicher würden mich noch mal interessieren bspw. "beim spazieren erwischt" oder so... wobei ich mir da auch absolut nicht vorstellen kann dass dies nicht doch schon mal jemand gemacht hat und das öfters und erfolgreich, in dem sinne das er nicht erwischt wurde.
Nein! Kein Gesetz nur für Quarantäne im Krankenhaus...Das Gesetz allgemein dient dem Schutz der Bevölkerung vor Infektionen. Der § 30 behandelt die Regelungen zur Quarantäne. Wenn du in häuslicher Quarantäne bist, bedeutet die Einschränkung, dass du nicht nach draußen darfst. Hältst du dich nicht dran, dann kommst du in Zwangsquarantäne( mit den entsprechenden weiteren notwendigen Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte). " Beim spazieren gehen erwischt" würde eine Zwangsquarantäne nach sich ziehen ( zu Recht!)in einem geschlossenen Bereich eines Krankenhauses oder einer anderen geeigneten Einrichtung. Wirst du nicht erwischt, hast du halt Glück gehabt...was aber beschissen für die Allgemeinheit ist...Aber so ist das halt- es wird ja auch nicht jeder Bankräuber erwischt...wenn ja, geht er in den Knast...wenn nein, geht er halt straffrei aus...
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Re: Corona-Virus: Wie schlimm wird es?

Beitrag von Reinhard »

tenorita hat geschrieben: 24 Apr 2020 22:01 An der Tatsache, dass da zuerst Lungenpest und hämorrhagisches Fieber explizit genannt sind, darf man sich nicht aufhalten. Das hat vermutlich mit der Entstehungszeit des Gesetzes zu tun und damit, dass damals diese Krankheit evt. noch eine Bedrohung dargestellt hat ( ohne jetzt explizit zu wissen, von wann das Infektionsschutzgesetz stammt).
Da aber Satz 2 ALLE möglichen Krankheiten einschließt, gab es vermutlich bisher keinen Anlass, das Gesetz evt. der Zeit anzupassen.
Es gibt auch andere hämorrhagische Fieber beispielsweise Ebola. Die Erwähnung der Lungenpest muss man wohl so lesen, dass die Lungenpest aus Sicht des Gesetzes wie ein hämorrhagisches Fieber zu bewerten ist.
[+] Unappettitliche Erklärung zu hämorrhagisches Fieber
Ein hämorrhagisches Fieber entsteht dadurch, dass die Blutgefäße angegriffen werden, und dadurch aus kleinsten Gründen Blutungen entstehen. Das führt dann zu Nasenbluten, blutigem Husten, Blut im Stuhl, etc. und führt oft zum Tod durch inneres Verbluten. Mit dem Blut kommen auch die Erreger an die Luft und in der Phase ist der Patient dann besonders infektiös, deswegen wird der dann auch in besonders gesicherten Einrichtungen ("Tropenmedizinische Institute") abgesondert.
Die Art Erreger will man keinesfalls in die freie Wildbahn entlassen. :dont:
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Re: Corona-Virus: Wie schlimm wird es?

Beitrag von Vogel »

Reinhard hat geschrieben: 24 Apr 2020 20:56 Für die Zahlen-Interessierten gibt es einen Artikel auf Telepolis.

Lorenz Borsche: Zwischen Lockdown-Leugnern und Pandemie-Panikern


Ich würde die Infektionssterblichkeit etwas geringer ansetzen als in diesen Berechnungen, aber vielleicht den Unterschied beim überlasteten Gesundheitssystem größer. Aber macht jetzt nicht soviel in der Bewertung aus.
Bis auf den Absatz über Vitamin D ein guter Artikel!
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Re: Corona-Virus: Wie schlimm wird es?

Beitrag von Reinhard »

knopper hat geschrieben: 24 Apr 2020 23:11 Die Zwangsmaßnahmen bei häuslicher würden mich noch mal interessieren bspw. "beim spazieren erwischt" oder so... wobei ich mir da auch absolut nicht vorstellen kann dass dies nicht doch schon mal jemand gemacht hat und das öfters und erfolgreich, in dem sinne das er nicht erwischt wurde.
Sowas kann man mittlerweile auch mittels beispielsweise elektronischer Fußfessel überwachen. Die hindert dich nicht am Rausgehen, aber am Nichterwischtwerden. :)

Ich frage mich aber, ob du wirklich so uneinsichtig bist, dich nicht mal an Quarantäne zu halten? :hammer: Also wenn du schon weißt, dass du ansteckend bist, vielleicht sogar Symptome hast wie leichten Husten und Kopfschmerzen ... (bei schweren Symptomen kommst du eh nicht mehr aus dem Bett raus). Wieso solltest du dann draußen rumlaufen wollen?

knopper hat geschrieben: 24 Apr 2020 23:11 Hier dann übrigens noch mal ein weiterer Artikel zur "Erkältungsimmunität", genau das was ich vermutet hatte (reines Bauchgefühl), erhärtet sich nun also immer mehr.
Kann ja auch gar nicht anders sein. :roll:
Wieso sollte es gar nicht anders sein können? :gruebel: :gruebel: :gruebel:

knopper hat geschrieben: 24 Apr 2020 23:11 https://www.n-tv.de/wissen/Nun-doch-Hin ... 38615.html
Milde oder symptomlose Corona-Verläufe könnten nach Ansicht des Berliner Virologen Christian Drosten mit früheren Infektionen mit Erkältungs-Coronaviren zusammenhängen. Unter Berufung auf eine Studie eines Charité-Kollegen bekräftigte der Wissenschaftler im NDR-Podcast, dass eine gewisse Hintergrundimmunität in der Bevölkerung zu bestehen scheine. Drostens Team habe an der Studie zu sogenannten T-Helferzellen mitgewirkt, die zentral für die Immunantwort seien.

Die Forscher hätten bei Untersuchungen von Abwehrzellen in Proben aus der Zeit vor der Pandemie gesehen, dass bei 34 Prozent der Patienten reaktive T-Zellen vorlagen, die bestimmte Teile des neuen Coronavirus sozusagen erkannten. Sogenannte Reaktivität sei erwartbar, wenn man die Erkrankung hinter sich habe - allerdings hätten diese Patienten keinen Kontakt mit Sars-CoV-2 gehabt, so Drosten.
Man könnte dann mit "normaler Erkältung" impfen.

Ist halt jetzt die Frage, was das für die durchgeführten Antikörpertests aussagt. Wenn Antikörpertests (manchmal? oft? meist? immer?) zu viele Personen anzeigen, die die Infektion vermeintlich schon gehabt haben, dann errechnet sich daraus eine zu geringe Infektionssterblichkeit. Also Covid-19 ist gefährlicher als das Messergebnis aussagen würde.
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Re: Corona-Virus: Wie schlimm wird es?

Beitrag von Obelix »

Reinhard hat geschrieben: 25 Apr 2020 08:55 Man könnte dann mit "normaler Erkältung" impfen.
Das Dumme ist, dass es auch dafür keinen fertigen, marktreifen Impfstoff gibt. Da würde man mit der Entwicklung genauso bei Null anfangen wie jetzt bei SARS-Cov2. Und man müsste vorher erstmal den wissenschaftlichen Nachweis erbringen, dass das tatsächlich den gewünschten Effekt hat.
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Re: Corona-Virus: Wie schlimm wird es?

Beitrag von tenorita »

Vogel hat geschrieben: 25 Apr 2020 08:37 Bis auf den Absatz über Vitamin D ein guter Artikel!
Kannst du das genauer ausführen? Ich frage aus eigenem Interesse, mein Vitamin D Spiegel ist nämlich gerade unterirdisch. Ich soll eine heftigst hohe Dosis schlucken ( 20000 I.E. am Tag, eine Woche lang, danach seltener) finde aber auch viel Kritisches dazu im Netz...
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Re: Corona-Virus: Wie schlimm wird es?

Beitrag von tenorita »

Reinhard hat geschrieben: 25 Apr 2020 08:55 Man könnte dann mit "normaler Erkältung" impfen.
Nur dann, wenn die " normale Erkältung" von einem der drei oder vier harmlosen Coronaviren verursacht ist/war. Es gibt ja auch noch andere Erkältungsviren.
Und ob ALLE harmlosen Coronaviren diese Hintergrundimmunität auslösen, ist bestimmt auch noch nicht klar.
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Re: Corona-Virus: Wie schlimm wird es?

Beitrag von Giebenrath »

Es gibt etliche gefährliche Viren für die es keinen Impfstoff gibt, obwohl seit Jahrzehnten daran geforscht. HIV und Hepatitis C sind da die bekanntesten Beispiele.
Auch für den nächsten Verwandten aus der Corona-Familie SARS-Cov-1 gibt es keinen Impfstoff, obwohl das Virus wegen der Pandamie ab 2002 besonders stark im Fokus der Forschung stand.
Die Impfung für SARS-Cov-2 gibt es dann am Sankt-Nimmerleins-Tag für alle.
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Re: Corona-Virus: Wie schlimm wird es?

Beitrag von Reinhard »

Obelix hat geschrieben: 25 Apr 2020 10:58
Reinhard hat geschrieben: 25 Apr 2020 08:55 Man könnte dann mit "normaler Erkältung" impfen.
Das Dumme ist, dass es auch dafür keinen fertigen, marktreifen Impfstoff gibt. Da würde man mit der Entwicklung genauso bei Null anfangen wie jetzt bei SARS-Cov2. Und man müsste vorher erstmal den wissenschaftlichen Nachweis erbringen, dass das tatsächlich den gewünschten Effekt hat.
Ich meinte auch nicht mit einem Impfstoff für normale Human-coronavirus-Erkältung, sondern Ansteckung MIT den Human-coronaviren ALS Impfung. Die eine Woche oder wie lange es halt dauert, in der man Laufnase und rauhen Hals und Husten hat, würde ich als Impfkomplikationen in Kauf nehmen.


Es müssten halt auch schon die richtigen Viren sein. Also keine Rhino- und Influenzaviren und erst recht kein SARS-CoV-2. :dont:
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Re: Corona-Virus: Wie schlimm wird es?

Beitrag von Lazarus Long »

Giebenrath hat geschrieben: 25 Apr 2020 13:09Es gibt etliche gefährliche Viren für die es keinen Impfstoff gibt, obwohl seit Jahrzehnten daran geforscht. HIV und Hepatitis C sind da die bekanntesten Beispiele.
Auch für den nächsten Verwandten aus der Corona-Familie SARS-Cov-1 gibt es keinen Impfstoff, obwohl das Virus wegen der Pandamie ab 2002 besonders stark im Fokus der Forschung stand.
Die Impfung für SARS-Cov-2 gibt es dann am Sankt-Nimmerleins-Tag für alle.
Bei Hepatitis C weiß ich nicht, warum es keinen Impfstoff gibt.

Bei HIV ist die Mutagenität wohl so hoch, daß es mit den heutigen Möglichkeiten wohl niemals einen Impfstoff geben wird.

Bei SARS-Cov-1 hat man es aufgegeben, nachdem klar war, er sich eher schlecht verbreitet und daß man ihn folglich mit anderen Mittel kostengünstiger eindämmen kann.
Im Grunde sind es doch die Verbindungen mit Menschen, die dem Leben seinen Wert geben.

Wilhelm von Humboldt
Deutscher Staatsmann und Mitbegründer der Humboldt-Universität zu Berlin
1767 - 1835