Es gibt keine Maskenpflicht. Ein Schamlappen oder Schal reichen völlig aus.

Es gibt keine Maskenpflicht. Ein Schamlappen oder Schal reichen völlig aus.
Der Mann wusste, dass er infiziert war und sagte das auch vor dem Spucken, so dass man davon ausgehen kann, dass nicht nur das Spucken, sondern auch das Übertragen des Virus vorsätzlich war:Giebenrath hat geschrieben: ↑07 Jun 2020 21:13Das fehlt immer noch der subjektive Tatbestand.Moon hat geschrieben: ↑07 Jun 2020 21:05Im UK gibt es den Fall einer 47-järigen Eisenbahnticketverkäuferin, die absichtlich von einem Infizierten angespuckt wurde und dann 10 Tage später an Covid-19 gestorben ist:Giebenrath hat geschrieben: ↑07 Jun 2020 20:56 Ich hoffe immer noch, dass nur Superschurken in Scifi-Filmen so vorgehen.
https://www.bbc.com/news/uk-england-london-52616071
Anspucken gilt im deutschen Strafrecht zwar als Beleidigung, aber in den Bereich den Körperverletzung usw. kommt es erst, wenn der Spucker auch wusste, dass er infiziert ist und so andere mit einem gefährlichen Virus infiziert.
(Zu Problemen des Britischen Rechts stelle ich jetzt keine Vermutungen.)
Prinzipiell ist jeder von uns ein potentieller Infektionsherd. Da der Großteil der Menschen täglich mit anderen Menschen in Kontakt kommt, muss eigentlich jeder davon ausgehen, ein potentieller Träger des Virus zu sein. Man kann also eigentlich in jedem Fall einer groben Missachtungen der Regelungen des Infektionsschutzgesetzes und der darauf aufbauend beschlossenen Maßnahmen, eine grobe Fahrlässigkeit unterstellen. Müssten man mal einen Verfassungsjuristen fragen, ob das bei geltender Rechtslage zulässig wäre. Ich vermute eher nein. Aber eigentlich ist es ja so.Giebenrath hat geschrieben: ↑07 Jun 2020 20:56Diesen subjektiven Tatbestand muss erstmal jemand erfüllen!Thomas Fischer hat geschrieben:Entscheidend ist der sogenannte subjektive Tatbestand. So nennt man die innere Beziehung eines Täters zu den objektiven Merkmalen seiner Tat, und man unterscheidet hier zwischen "Vorsatz" und "Fahrlässigkeit", beide in verschiedenen Formen, auf die es hier aber nicht weiter ankommt. Wer weiß oder annimmt, dass er selbst infiziert ist, und wem es im Kontakt mit anderen gleichgültig ist, ob er diese ansteckt, handelt mit ("bedingtem") Vorsatz und begeht eine vorsätzliche Körperverletzung. Darauf steht Freiheitsstrafe bis fünf Jahre; wenn der Täter annimmt, die Infektion sei lebensgefährlich, bis zehn Jahre.
Ich hoffe immer noch, dass nur Superschurken in Scifi-Filmen so vorgehen.
https://www.cdc.gov/mmwr/volumes/69/wr/mm6923e2.htm?s_cid=mm6923e2_w hat geschrieben: An Internet panel survey identified gaps in knowledge about safe preparation, use, and storage of cleaners and disinfectants. Approximately one third of survey respondents engaged in nonrecommended high-risk practices with the intent of preventing SARS-CoV-2 transmission, including using bleach on food products, applying household cleaning and disinfectant products to skin, and inhaling or ingesting cleaners and disinfectants.
Lt. der Berichte wußte er, daß er infiziert ist und hat es auch kundgetan :Giebenrath hat geschrieben: ↑07 Jun 2020 21:13...
Das fehlt immer noch der subjektive Tatbestand.
Anspucken gilt im deutschen Strafrecht zwar als Beleidigung, aber in den Bereich den Körperverletzung usw. kommt es erst, wenn der Spucker auch wusste, dass er infiziert ist und so andere mit einem gefährlichen Virus infiziert. ...
Juristisch vermutlich unschuldig, aber "eigentlich ist er schuldig" ...
Man kann nicht mit etwas aufhören, was man gar nicht anfängt. Es war von vornherein klar, dass die Ordnungskräfte möglichst niedirgschwellig vorgehen und nur in besonderen Ausnahmefällen Verstöße ahnden - immerhin will man ja Akzeptanz erreichen. Zumal nach wie vor die Mund-Nase-Bedeckungspflicht im Zweifel verfassungsrechtlich nicht ganz eindeutig sein dürfte.
So soll's ja auch sein. Wenn ich will, kann ich gleich meine Nachbarin umbringen. Ich tu das ganz freiwillig nicht.
Laut der Berichte hat er es nur gesagt. Nirgends steht, dass er es von sich selbst wusste oder annahm. Der Tagesspiegel schreibt ausdrücklich:Swenja hat geschrieben: ↑08 Jun 2020 03:36Lt. der Berichte wußte er, daß er infiziert ist und hat es auch kundgetan :Giebenrath hat geschrieben: ↑07 Jun 2020 21:13...
Das fehlt immer noch der subjektive Tatbestand.
Anspucken gilt im deutschen Strafrecht zwar als Beleidigung, aber in den Bereich den Körperverletzung usw. kommt es erst, wenn der Spucker auch wusste, dass er infiziert ist und so andere mit einem gefährlichen Virus infiziert. ...
https://www.n-tv.de/der_tag/Frau-stirbt ... 76436.html
https://www.tagesspiegel.de/politik/fra ... 24450.html
u.a.
1. Und das macht seine Aussage inwiefern besser?Hoppala hat geschrieben: ↑08 Jun 2020 04:24Laut der Berichte hat er es nur gesagt. Nirgends steht, dass er es von sich selbst wusste oder annahm. Der Tagesspiegel schreibt ausdrücklich:Swenja hat geschrieben: ↑08 Jun 2020 03:36Lt. der Berichte wußte er, daß er infiziert ist und hat es auch kundgetan :Giebenrath hat geschrieben: ↑07 Jun 2020 21:13...
Das fehlt immer noch der subjektive Tatbestand.
Anspucken gilt im deutschen Strafrecht zwar als Beleidigung, aber in den Bereich den Körperverletzung usw. kommt es erst, wenn der Spucker auch wusste, dass er infiziert ist und so andere mit einem gefährlichen Virus infiziert. ...
https://www.n-tv.de/der_tag/Frau-stirbt ... 76436.html
https://www.tagesspiegel.de/politik/fra ... 24450.html
u.a.
"Ungeklärt ist, ob der Mann tatsächlich infiziert war und die Frauen bei dem Vorfall am 22. März ansteckte.
Als Bahn-Mitarbeiterinnen hatten sie viele Kundenkontakte. "
Wie üblich am Thema vorbei und völlig unsachlich.Hoppala hat geschrieben: ↑08 Jun 2020 03:59 Juristisch vermutlich unschuldig, aber "eigentlich ist er schuldig" ...
Jeder von uns ist ein potentieller Totschläger. Wenn du jemand anrempelst, geh ich also mindestens von versuchtem Totschag aus. Und das ist noch milde, ich könnte ja auch Tötungsabsicht aus niedrigen Beweggründen annehmen - also versuchten Mord. Dass es nicht klappt liegt ja nur am guten Gleichgewichtssinn des Opfers. ... eigentliich ist es ja so.
Stimmt nicht. Anfangs wurde richtig viel kontrolliert und auch ordentlich Bußgelder verhängt.Hoppala hat geschrieben: ↑08 Jun 2020 03:59
Man kann nicht mit etwas aufhören, was man gar nicht anfängt. Es war von vornherein klar, dass die Ordnungskräfte möglichst niedirgschwellig vorgehen und nur in besonderen Ausnahmefällen Verstöße ahnden - immerhin will man ja Akzeptanz erreichen. Zumal nach wie vor die Mund-Nase-Bedeckungspflicht im Zweifel verfassungsrechtlich nicht ganz eindeutig sein dürfte.
Wieso kriege ich gerade das Gefühl, dass du ein radikaler Anarchist bist?Hoppala hat geschrieben: ↑08 Jun 2020 03:59
So soll's ja auch sein. Wenn ich will, kann ich gleich meine Nachbarin umbringen. Ich tu das ganz freiwillig nicht.
Man kann niemand zwingen, sich an Verordnungen und Gesetze zu halten. Man kann nur auf Einsicht setzen und Verstöße sanktionieren und das auch nie flächendeckend. Klappt ja schon mit 50 in geschlossenen Ortschaften nicht. Und da war jeder Autofahrer sogar mal in einer Schulung mit Prüfung.
Update vom 8. Juni, 7.40 Uhr: Neuseeland kann an diesem Montag offenbar einen großen Erfolg im Kampf gegen die Pandemie verzeichnen: Das Land hat sich für Coronavirus-frei erklärt. So teilte der Generaldirektor des Gesundheitsministeriums, Ashley Bloomfield, mit, dass es keine aktiven Infektionsfälle im Land mehr gebe. Der - zumindest vorerst - letzte Coronavirus-Patient in Neuseeland, eine Frau aus Auckland, zeigte nach Angaben des Ministeriums 48 Stunden lang keine Symptome mehr und gilt deshalb als genesen.
Zu 1. Es gibt einen erheblichen Unterschied zwischen einer hohlen Drohung und einen vollendetem Tötungsdeliket.Lazarus Long hat geschrieben: ↑08 Jun 2020 05:191. Und das macht seine Aussage inwiefern besser?
2. Hast du schon mal jemand gesagt, daß da übrigens Arsen o.ä. in dem Getränk war, was sie sa gerade zu sich genommen hat? Ist ja nicht schlimm, der andere kann ja gar nicht wissen, ob da wirklich Gift drin war.
Die Frau, die mit dem entsprechenden Kommentar angespuckt wurde, ist an Covid 19 erkrankt und gestorben. Der Täter ist geflohen.Giebenrath hat geschrieben: ↑08 Jun 2020 08:25Zu 1. Es gibt einen erheblichen Unterschied zwischen einer hohlen Drohung und einen vollendetem Tötungsdeliket.Lazarus Long hat geschrieben: ↑08 Jun 2020 05:191. Und das macht seine Aussage inwiefern besser?
2. Hast du schon mal jemand gesagt, daß da übrigens Arsen o.ä. in dem Getränk war, was sie sa gerade zu sich genommen hat? Ist ja nicht schlimm, der andere kann ja gar nicht wissen, ob da wirklich Gift drin war.
zu 2. Menschliche Spucke erreicht nicht mal annäherend die Giftigkeit von Arsen. Diesen gemeinen Witz "ich habe in den Getränk gespuckt" oder "die Süßigkeit habe ich angeleckt" kennt wahrscheinlich noch jeder aus der Schulzeit.
Trotzdem muss erst noch nachgewiesen werden, dass der Täter infiziert war und die Frau tatsächlich durch das Anspucken angesteckt wurde.Lazarus Long hat geschrieben: ↑08 Jun 2020 08:50Die Frau, die mit dem entsprechenden Kommentar angespuckt wurde, ist an Covid 19 erkrankt und gestorben. Der Täter ist geflohen.
Ich verstehe den Witz an dem Artikel nicht...eiertanz hat geschrieben: ↑08 Jun 2020 10:45 Einführung der App wird verschoben: https://tinyurl.com/ydxqryef
Es ging offensichtlich um die juristische Bewertung.Lazarus Long hat geschrieben: ↑08 Jun 2020 05:191. Und das macht seine Aussage inwiefern besser?Hoppala hat geschrieben: ↑08 Jun 2020 04:24Laut der Berichte hat er es nur gesagt. Nirgends steht, dass er es von sich selbst wusste oder annahm. Der Tagesspiegel schreibt ausdrücklich:Swenja hat geschrieben: ↑08 Jun 2020 03:36
Lt. der Berichte wußte er, daß er infiziert ist und hat es auch kundgetan :
https://www.n-tv.de/der_tag/Frau-stirbt ... 76436.html
https://www.tagesspiegel.de/politik/fra ... 24450.html
u.a.
"Ungeklärt ist, ob der Mann tatsächlich infiziert war und die Frauen bei dem Vorfall am 22. März ansteckte.
Als Bahn-Mitarbeiterinnen hatten sie viele Kundenkontakte. "
2. Hast du schon mal jemand gesagt, daß da übrigens Arsen o.ä. in dem Getränk war, was sie sa gerade zu sich genommen hat? Ist ja nicht schlimm, der andere kann ja gar nicht wissen, ob da wirklich Gift drin war.
Eben!Axolotl hat geschrieben: ↑08 Jun 2020 07:28Wie üblich am Thema vorbei und völlig unsachlich.Hoppala hat geschrieben: ↑08 Jun 2020 03:59 Juristisch vermutlich unschuldig, aber "eigentlich ist er schuldig" ...
Jeder von uns ist ein potentieller Totschläger. Wenn du jemand anrempelst, geh ich also mindestens von versuchtem Totschag aus. Und das ist noch milde, ich könnte ja auch Tötungsabsicht aus niedrigen Beweggründen annehmen - also versuchten Mord. Dass es nicht klappt liegt ja nur am guten Gleichgewichtssinn des Opfers. ... eigentliich ist es ja so.![]()
Du lebst offenbar woanders als ich, mit anderen Medien.Axolotl hat geschrieben: ↑08 Jun 2020 07:28Stimmt nicht. Anfangs wurde richtig viel kontrolliert und auch ordentlich Bußgelder verhängt.Hoppala hat geschrieben: ↑08 Jun 2020 03:59 Man kann nicht mit etwas aufhören, was man gar nicht anfängt. Es war von vornherein klar, dass die Ordnungskräfte möglichst niedirgschwellig vorgehen und nur in besonderen Ausnahmefällen Verstöße ahnden - immerhin will man ja Akzeptanz erreichen. Zumal nach wie vor die Mund-Nase-Bedeckungspflicht im Zweifel verfassungsrechtlich nicht ganz eindeutig sein dürfte.
Du fragst mich? Willst meine Antwort? Bitte. Nur zu Frage 1, und nur weil du gefragt hast:Axolotl hat geschrieben: ↑08 Jun 2020 07:28Wieso kriege ich gerade das Gefühl, dass du ein radikaler Anarchist bist?Hoppala hat geschrieben: ↑08 Jun 2020 03:59
So soll's ja auch sein. Wenn ich will, kann ich gleich meine Nachbarin umbringen. Ich tu das ganz freiwillig nicht.
Man kann niemand zwingen, sich an Verordnungen und Gesetze zu halten. Man kann nur auf Einsicht setzen und Verstöße sanktionieren und das auch nie flächendeckend. Klappt ja schon mit 50 in geschlossenen Ortschaften nicht. Und da war jeder Autofahrer sogar mal in einer Schulung mit Prüfung.Liegt vermutlich an deinen immer wieder komischen Vergleichen und deinem Drang Gesetz und Ordnung auszuhebeln oder als unnütz darzustellen. Vielleicht bist du aber auch nur überzeugter FDP Wähler?
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Soweit stimmt es noch.
Davon kann man nun allerdings nicht ausgehen. Selbst wenn man kontrafaktisch annähme, dass es in Brasilien keinerlei coronabedingte Einschränkungen gäbe und dass die Bevölkerung auch nicht so von sich aus Ihr Verhalten der Gefahrensituation angepasst hätte, könnte man nicht davon ausgehen, dass die Verdoppelungszeit identisch ist, da es doch erhebliche Unterschiede zwischen Deutschland und Brasilien in Hinsicht auf die Siedlungsstruktur, die Wohnverhältnisse, die Mobilität und das Sozialverhalten der Bevölkerung, die klimatischen Bedingungen und vieles mehr gibt, was alles einen Einfluss auf die Verdoppelungszahl hat.