Genau diese arbeitsrechtlichen Regelungen haben aber auch gewaltige Lücken. Eine Kollegin von mir hat mir ein ähnliches Leid geklagt: Sie (oder ihr Mann) hätte Anspruch auf freie Tage, wenn der Kindergarten geschlossen gewesen wäre. Nur: Ihre Kinder durften zwar nicht in die den Kindergarten, aber offiziell war er auch nicht geschlossen, weil er für ein paar Kinder von "systemrelevanten" Eltern die Notbetreuung gemacht hat. Also: Kinder daheim betreuen ohne jeglichen Anspruch, dafür freigestellt zu werden.Axolotl hat geschrieben: ↑14 Jul 2020 12:02Dafür gibt es arbeitsrechtliche Regelungen und in der Regel sind Arbeitgeber gesprächsbereit. Ich ab daher kein Mitleid damit. wer seine Rechte nicht in Anspruch nimmt, braucht sich auch nicht beschweren dass nichts getan wird. Ja klingt hart, ist aber so.Blau hat geschrieben: ↑14 Jul 2020 11:27
Puh, also als Familie mit drei Kindern im Alter von 2, 5 und 6 Jahren kann ich dir sagen: das war alles andere als einfach. Nicht, weil wir unsere Kinder nicht gerne betreuen oder um uns haben, sondern vor allem weil zeitgleich noch die normale Erwerbsarbeit anstand.
Die ganzen Corona-Regelungen sind mit ziemlich heißer Nadel gestrickt worden. Natürlich gab es da Nachbesserungen, aber Eltern von (kleinen) Kindern hatten dabei die schwächste Lobby.