Du darfst dich mit Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetzes beschäftigen.
Umgang mit persönlichen Angriffen oder offensichtlichen Trollbeiträgen
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Re: Umgang mit persönlichen Angriffen oder offensichtlichen Trollbeiträgen
Re: Umgang mit persönlichen Angriffen oder offensichtlichen Trollbeiträgen
Ich dachte ich habe einen Wunsch frei
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Re: Umgang mit persönlichen Angriffen oder offensichtlichen Trollbeiträgen
Du hast wohl das "Kleingedruckte" nicht verstanden
Klar darfst Du Deine Meinung (im Rahmen gewisser gesetzlicher Regelungen - z.B. Verbot von Beleidigungen, usw.) frei äußern ...
Aber nicht überall:
Jeder Kneipenwirt darf Dir - wenn ihn Dein Polemisieren nervt - jederzeit nach Lust und Laune Hausverbot erteilen
(kannst aber im Stadtpark oder in deer Fußgängerzone auf Zuhörer hoffen)
... und niemand muss Dir zuhören!
Sollten wesentliche Teile des Forums in den "Lesemodus" versetzt werden, so freue ich mich auf weiteren Austausch im
https://www.ab-forum.de
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