Vogel hat geschrieben: ↑04 Jan 2026 16:28
Ehrlich gesagt habe ich noch nie was von einer "Mietschuldenfreiheitsbescheinigung" gehört - Du meinst eine Mietzahlungsbestätigung.
Ja, genau sowas meinte ich. Hatte dieses sperrige Wort im Internet gefunden, meint aber sicher das gleiche!?
Tania hat geschrieben: ↑04 Jan 2026 16:36
Falls Du bis zum Tod Deiner Eltern (sorry, ich weiß wie hart es ist, daran zu denken) in der Wohnung bleiben willst, ist das Problem leicht lösbar. Laut BGB gilt "Leben in dem gemeinsamen Haushalt Kinder des Mieters, treten diese mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein, wenn nicht der Ehegatte oder Lebenspartner eintritt. " (Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__563.html). Sprich, Du könntest dann entweder in der Wohnung bleiben oder den Vertrag kündigen - und in letzterem Fall muss der Vermieter Dir eine Bescheinigung ausstellen.
Ja, der Gedanke, dass meine Eltern mal nicht mehr sein werden, tut mir weh. Aber mir ist bewusst, dass dieser Tag irgendwann mal kommen wird.
Ansonsten ist das ganz interessant. Ich war bisher immer ausgegangen, dass ich sofort aus der Wohnung raus müsste, da ich ja keinen Vertrag mit dem Vermieter habe und er meinen sofortigen Auszug verlangen könnte.
Und selbst wenn Du keine Bescheinigung vorweisen kannst: Du bist damit in derselben Situation wie all die anderen Menschen, die von zu Hause ausziehen und eine eigene Bleibe suchen. Und da stehen Deine Chancen als erwachsener Mann mit festem Job garantiert besser als die eines 18jährigen Studenten, der schwört, dass er neben dem Studium kellnern wird...
So hab ich das noch nicht gesehen. Aber da ist schon was dran. Ich habe keine Schulden, somit auch keine negative Schufa, sowie einen festen Job mit unbefristetem Arbeitsvertrag. Das sind ja Dinge, die wiederum für mich sprechen sollten.
Mein (negativer) Gedankengang war halt, dass ein Vermieter mich sofort aussortieren würde, weil ich mit über 40 noch nie einen Mietvertrag hatte und somit keine Mietzahlungsbestätigung vorlegen könnte.