Das wird vielleicht irgendwo in der Öffentlichkeit gewesen sein, in einem Club oder so und dort wollte er sie halt nicht vor allen Leuten verprügeln und gleichzeitig nicht so darstehen, als würde er sich von Frauen ohrfeigen lassen, denn anscheind ist Gewalt gegen Frauen dort ohnehin weiter verbreitet als hierzulande. Würde ich mir so erklären, ist aus den Fingern gesogen. ^^Lion hat geschrieben:Deshalb kommt mir die Sache spanisch vor.reborn09 hat geschrieben:Ich finde es bei dem Kniff in den Po (ich gehe dabei jetzt einfach mal davon aus, der fand auch statt) aber schon angemessen. Natürlich sollte man nicht einfach grundlos Leute ohrfeigen. ^^Savor hat geschrieben:Eine Ohrfeige ist eine Körperverletzung. Zurecht ist sie auch gegenüber Kindern verboten.
Da ist also jemand, der macho-haft in den Po kneift und dann flennend zum Gericht läuft, wegen einer Ohrfeige?
Kniff in den Po ist kein Grund für Ohrfeige
Re: Kniff in den Po ist kein Grund für Ohrfeige
Re: Kniff in den Po ist kein Grund für Ohrfeige
reborn09 hat geschrieben: ist aus den Fingern gesogen. ^^
... jooo ...
Re: Kniff in den Po ist kein Grund für Ohrfeige
Das tat DIESES Gericht nicht. Ich glaube, ich würde diesen Richter gerne in den Po kneifen und das folgende Gesicht sehen.Savor hat geschrieben:Das kann. Das tut das Gericht aber nicht.Lion hat geschrieben:Der Kniff in den Hintern kann genauso gesehen werden.
Und das fand ich das Interessante an dem Artikel.
Dass jetzt zukünftig alle ABs beim AB-Treffen fremden Frauen in den Po kneifen, halte ich jedoch weiterhin für sehr unwahrscheinlich.
Re: Kniff in den Po ist kein Grund für Ohrfeige
Vorsicht!!Reni hat geschrieben:Ich glaube, ich würde diesen Richter gerne in den Po kneifen und das folgende Gesicht sehen.
Nicht dass der das als Anmache gerne hat ...
CU, Kief
Re: Kniff in den Po ist kein Grund für Ohrfeige
Gab's da nicht mal einen Ami, der eine Obenohne-Tänzerin verklagt hat, weil sie ihn angeblich mit ihren Brüsten "geschlagen" hatte? Also, da könnte ich mir schlimmeres vorstellen ... mit Wattebäuschchen beworfen werden, oder so!
Re: Kniff in den Po ist kein Grund für Ohrfeige
Komisch! Beim Überfliegen hatte ich auf einmal den Begriff "Ar***gesicht" im Auge!Reni hat geschrieben:... Ich glaube, ich würde diesen Richter gerne in den Po kneifen und das folgende Gesicht sehen.
Re: Kniff in den Po ist kein Grund für Ohrfeige
Kennt Ihr noch den Witz, wo ein Mann in seinem Auto eine enge Passstraße hoch fährt? Kommt ihm eine Frau in ihrem Auto entgegen, beide haben die Seitenscheibe unten. Schreit sie: "Schwein", schreit er erbost zurück: "Schlampe", fährt um die Ecke und mäht eine Schweinerotte über den Haufen!
Re: Kniff in den Po ist kein Grund für Ohrfeige
Merkwürdig finde ich dass der dann wegen einer Schelle ein Verfahren anstrengt..Nix besseres zu tun?
Re: Kniff in den Po ist kein Grund für Ohrfeige
Vielleicht glaubt er, eine Frau unsittlich zu berühren sei sein natürliches Recht als Mann, sich zu wehren aber nicht das Recht der Frau?Schall und Rauch hat geschrieben:Merkwürdig finde ich dass der dann wegen einer Schelle ein Verfahren anstrengt..Nix besseres zu tun?
Re: Kniff in den Po ist kein Grund für Ohrfeige
... womit er ja vom Gericht auch durchaus Recht bekommen hat. Das sagt nämlich in letzter Konsequenz: Liebe Frauen, wenn Euch einer angrapscht, dann habt Ihr das zu dulden und dürft Euch nicht wehren, sonst kriegt Ihr Ärger! Wie ich es in diesem Zusammenhang finde, wenn dann noch zu entsprechenden Übergriffen aufgefordert wird, vermag ich ohne Verletzung der Forenregeln nicht auszudrücken. Witzig, wie gesagt, finde ich es nicht. Aber sowas von überhaupt nicht.zebulon hat geschrieben:Vielleicht glaubt er, eine Frau unsittlich zu berühren sei sein natürliches Recht als Mann, sich zu wehren aber nicht das Recht der Frau?
Re: Kniff in den Po ist kein Grund für Ohrfeige
Nein. Ich denke, da ist irgendwas nicht so gelaufen, wie von einem der beiden dargestellt.zebulon hat geschrieben:Vielleicht glaubt er, eine Frau unsittlich zu berühren sei sein natürliches Recht als Mann, sich zu wehren aber nicht das Recht der Frau?Schall und Rauch hat geschrieben:Merkwürdig finde ich dass der dann wegen einer Schelle ein Verfahren anstrengt..Nix besseres zu tun?
Denn es macht auch in meinen Augen keinen Sinn, erst zu grabschen und dann die daraus resultierende Ohrfeige nicht hinzunehmen. Da macht er sich -wie es jetzt passiert- doch selbst lächerlich. Das bekommt ja nicht nur die Weltpresse, sondern auch sein persönliches Umfeld mit.
Und warum er (auch wenn es anders passiert ist, als dargestellt) zum Richter läuft? Schweden ist ein sehr "feministisches" Land. Vielleicht hat er aus einem anderen (nichtigeren) Grund eine geknallt bekommen und sieht nicht ein, das auf sich beruhen zu lassen (Motto: Frau soll mit so etwas nicht durch kommen, auch wenn es nur eine Bagatelle ist - keine Gewalt gegen niemanden).
Es besteht natürlich auch ein Restrisiko, dass er gegrabscht hat, er aber genau weiß, dass das keiner gesehen haben kann (die schallende Ohrfeige hingegen schon). Und dass er halt sehr dreist ist ...
Re: Kniff in den Po ist kein Grund für Ohrfeige
Das Rechtsempfinden der meisten Leute ist höchst subjektiv und wird in erster Linie von sich selbst gegebenen Erklärungen und von Hören-Sagen* gebildet.Finchen hat geschrieben:... womit er ja vom Gericht auch durchaus Recht bekommen hat. Das sagt nämlich in letzter Konsequenz: Liebe Frauen, wenn Euch einer angrapscht, dann habt Ihr das zu dulden und dürft Euch nicht wehren, sonst kriegt Ihr Ärger! Wie ich es in diesem Zusammenhang finde, wenn dann noch zu entsprechenden Übergriffen aufgefordert wird, vermag ich ohne Verletzung der Forenregeln nicht auszudrücken. Witzig, wie gesagt, finde ich es nicht. Aber sowas von überhaupt nicht.
Wann ein Übergriff ein Übergriff ist und wann jemand in seinem Empfinden verletzt ist, sollte man mit simplen Menschenverstand schon richtig heraus finden können.
* Bsp.: Als meine Schwester im Begriff war sich scheiden zu lassen, meinte mein Schwager, er hätte gehört, dass das jetzt doch sehr einfach sei, weil es doch das neue Gesetz gäbe, nachdem man sich innerhalb zwei Wochen scheiden lassen könne. Tatsächlich war es so, dass eine Fraktion (ich glaube, es war die FDP als Teil der damaligen Koalition) einen Gesetzentwurf ins Plenum zur Lesung bringen wollte und wir wissen ja genau, wie lange es vom Gesetzentwurf bis zum von allen Gremien ratifiziertem und verabschiedenden Gesetz braucht. Jedenfalls nicht bloß zwei Wochen ...
(Dieses Gesetz ist es bis heute noch nicht!)
Re: Kniff in den Po ist kein Grund für Ohrfeige
Also wenn ich einer Frau in den Hintern zwicke und eine geschallert bekomme, weiß ich warum! Da hast Du schon recht!Lion hat geschrieben:Denn es macht auch in meinen Augen keinen Sinn, erst zu grabschen und dann die daraus resultierende Ohrfeige nicht hinzunehmen.
Re: Kniff in den Po ist kein Grund für Ohrfeige
Das Gericht hat festgestellt, dass ein (einmaliges) Kneifen in den Po keine Notwehrsituation darstellt, die aktive Gegenmaßnahmen zur Verteidigung notwendig machen würde.Finchen hat geschrieben:Liebe Frauen, wenn Euch einer angrapscht, dann habt Ihr das zu dulden und dürft Euch nicht wehren, sonst kriegt Ihr Ärger!
Wenn dir einer in den Po kneift und sich dann wieder von dir entfernt und auch keine Anzeichen macht, sich dir nochmals zu nähern, dann ist das u.U. sexuelle Belästigung, aber keine Situation in der du im Gegenzug zur Abwehr eine Körperverletzung begehen darfst.
Wenn dein Eigentum, Leib und Leben nicht gefährdet ist, dann kannst du nicht einfach um dich schlagen. Du kannst den Mann anzeigen, aber du darfst keine Selbstjustiz ausüben. Und wenn du es doch tust, dann musst du dafür auch die Konsequenzen tragen.
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Re: Kniff in den Po ist kein Grund für Ohrfeige
Die Frage ist doch, was in einer solchen Situation die angemessene Reaktion wäre. "Lassen Sie das bitte?" sagen und ihm erst im Wiederholungsfall eine knallen? Ihn zurückkneifen? Gar nichts machen?
Ich bin der Meinung, wenn jemand andere Leute anzüglich begrapscht, muss er damit rechnen, sich eventuell eine einzufangen. Mir hat mal in der vollen U-Bahn einer zwischen die Beine gefasst. Ich war so irritiert, dass ich einfach nur ausgestiegen bin. Das hat mich dann echt geärgert. Ich hätte da Terz machen sollen, ihn vor versammelter Mannschaft anherrschen, dass er seine Hand da wegzunehmen hat oder ähnliches. Aber sowas fällt ja schwer, es ist irgendwie ein bisschen peinlich, obwohl man nichts dafür kann. Genau darauf zählen die wahrscheinlich.
Ich bin der Meinung, wenn jemand andere Leute anzüglich begrapscht, muss er damit rechnen, sich eventuell eine einzufangen. Mir hat mal in der vollen U-Bahn einer zwischen die Beine gefasst. Ich war so irritiert, dass ich einfach nur ausgestiegen bin. Das hat mich dann echt geärgert. Ich hätte da Terz machen sollen, ihn vor versammelter Mannschaft anherrschen, dass er seine Hand da wegzunehmen hat oder ähnliches. Aber sowas fällt ja schwer, es ist irgendwie ein bisschen peinlich, obwohl man nichts dafür kann. Genau darauf zählen die wahrscheinlich.
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Re: Kniff in den Po ist kein Grund für Ohrfeige
Und wenn Du Gezeter in der Bahn machst, kriegt er Dich wegen übler Nachrede dran (in Schweden ganz bestimmt)!Himbeere hat geschrieben:... Genau darauf zählen die wahrscheinlich.
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Re: Kniff in den Po ist kein Grund für Ohrfeige
Ja, eben. Oder wegen Hysterie. Also hilft wohl nur eins: ganz aus Versehen womöglich an empfindlicher Stelle treffen und es hinterher nicht gewesen sein...zebulon hat geschrieben:Und wenn Du Gezeter in der Bahn machst, kriegt er Dich wegen übler Nachrede dran (in Schweden ganz bestimmt)!Himbeere hat geschrieben:... Genau darauf zählen die wahrscheinlich.
Nee im Ernst: Wie man es dreht und wendet, es ist immer Scheiße.
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Re: Kniff in den Po ist kein Grund für Ohrfeige
Juristisch einwandfrei, aber völlig lebensfremd.Savor hat geschrieben:Das Gericht hat festgestellt, dass ein (einmaliges) Kneifen in den Po keine Notwehrsituation darstellt, die aktive Gegenmaßnahmen zur Verteidigung notwendig machen würde.Finchen hat geschrieben:Liebe Frauen, wenn Euch einer angrapscht, dann habt Ihr das zu dulden und dürft Euch nicht wehren, sonst kriegt Ihr Ärger!
Wenn dir einer in den Po kneift und sich dann wieder von dir entfernt und auch keine Anzeichen macht, sich dir nochmals zu nähern, dann ist das u.U. sexuelle Belästigung, aber keine Situation in der du im Gegenzug zur Abwehr eine Körperverletzung begehen darfst.
Wenn dein Eigentum, Leib und Leben nicht gefährdet ist, dann kannst du nicht einfach um dich schlagen. Du kannst den Mann anzeigen, aber du darfst keine Selbstjustiz ausüben. Und wenn du es doch tust, dann musst du dafür auch die Konsequenzen tragen.
Re: Kniff in den Po ist kein Grund für Ohrfeige
Himbeere hat geschrieben:Die Frage ist doch, was in einer solchen Situation die angemessene Reaktion wäre.
Eine Runterhauen geht völlig in Ordnung.
Re: Kniff in den Po ist kein Grund für Ohrfeige
Himbeere hat geschrieben: Also hilft wohl nur eins: ganz aus Versehen womöglich an empfindlicher Stelle treffen und es hinterher nicht gewesen sein...
Diese "Notbremse" ginge im Falle eines Pokneifens nicht in Ordnung.