focus.de hat geschrieben:... In der Schweiz darf man in Zukunft den Hitlergruß zeigen, ohne juristische Konsequenzen zu fürchten. Hintergrund ist demnach ein Urteil des Bundesgerichts, des höchsten Gerichts der Schweiz.
In einer Mitteilung erklärt das Gericht, unter welchen Umständen Schweizer den Hitlergruß zeigen dürfen: Nämlich nur dann, wenn „lediglich die eigene nationalsozialistische Gesinnung bekundet werden soll“. Strafbar sei die Geste erst, wenn der Grüßende damit „Werbung für den Nationalsozialismus machen will“.
Wie Polizisten und Richter zwischen „Werbung für den Nationalsozialismus“ und „Gesinnungsbekundung“ unterscheiden sollen, machen die Bundesrichter allerdings nicht klar. Dies müsse man „aufgrund der konkreten Umstände“ entscheiden, heißt es dazu lediglich. ...
Oberstes Schweizer Gericht entscheidet
ERSTER BEITRAG DES THEMAS
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Stefan_T
Oberstes Schweizer Gericht entscheidet
Oberstes Gericht entscheidet - Schweizer dürfen ab jetzt den Hitlergruß zeigen

ERSTER BEITRAG DES THEMAS
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NBUC
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Re: Oberstes Schweizer Gericht entscheidet
Letztlich nur konsequente Reaktion auf unsägliche Sondergesetze und neutrale Durchsetzung von Gleichheit und Freiheit der Bekenntnisausübung (wenn die Schweiz das so hat).
Nicht dass der Hitlergruß nicht verboten gehört, aber das sollte dann entsprechend nicht aufgrund von geächteten Einzelelementen geschehen, sondern weil es letztlich ein Bekenntnis und Solidarisierung mit der dahinter stehenden Idiologie und den Verbrechen wie auch akuten Übergriffen aus diesem Gesinnungsraum darstellt. Damit ist es effektiv eine Unterstützung und Solidarisierung für entsprechenden potentielle Nachahmer hat Aufforderungcharakter für diese und stellt des weiteren eine Drohung gegen diejenigen dar, welche von den entsprechend Denkenden als Verräter oder Untermenschen gebrandmarkt werden, was dringend zu unterbinden wäre.
Dann wäre es ein allgemeingültiges Gesetz und auch andere, ähnliche Gruppierungen würden anhand diesem zu beurteilen sein.
Halte ich für rechtlich weitaus sauberer.
Nicht dass der Hitlergruß nicht verboten gehört, aber das sollte dann entsprechend nicht aufgrund von geächteten Einzelelementen geschehen, sondern weil es letztlich ein Bekenntnis und Solidarisierung mit der dahinter stehenden Idiologie und den Verbrechen wie auch akuten Übergriffen aus diesem Gesinnungsraum darstellt. Damit ist es effektiv eine Unterstützung und Solidarisierung für entsprechenden potentielle Nachahmer hat Aufforderungcharakter für diese und stellt des weiteren eine Drohung gegen diejenigen dar, welche von den entsprechend Denkenden als Verräter oder Untermenschen gebrandmarkt werden, was dringend zu unterbinden wäre.
Dann wäre es ein allgemeingültiges Gesetz und auch andere, ähnliche Gruppierungen würden anhand diesem zu beurteilen sein.
Halte ich für rechtlich weitaus sauberer.
Natural Born UnCool
Alle gesellschaftlichen Betrachtungen enthalten zwangsläufig Verallgemeinerungen und werden daher Ausnahmen und Einzelfälle enthalten, denen sie nicht gerecht werden können.
wenn ich nicht antworten sollte heißt das nicht, dass du Recht hast, sondern ich kein Internet!
Alle gesellschaftlichen Betrachtungen enthalten zwangsläufig Verallgemeinerungen und werden daher Ausnahmen und Einzelfälle enthalten, denen sie nicht gerecht werden können.
wenn ich nicht antworten sollte heißt das nicht, dass du Recht hast, sondern ich kein Internet!
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Nasobem
Re: Oberstes Schweizer Gericht entscheidet
Der Artikel ist schlecht formuliert. Der Hitlergruss an sich war noch nie verboten. Verboten ist es, für rassendiskriminierendes Gedankengut zu werben. Wer an einem Neonazi-Anlass den Hitlergruss zeigt, tut dies ja eben nicht. Vor dem Hitlergruss ist am Versammlungsort genauso viel rechtsextremes Gedankengut vorhanden wie nachher.Stefan_T hat geschrieben:Oberstes Gericht entscheidet - Schweizer dürfen ab jetzt den Hitlergruß zeigen
focus.de hat geschrieben:... In der Schweiz darf man in Zukunft den Hitlergruß zeigen, ohne juristische Konsequenzen zu fürchten. Hintergrund ist demnach ein Urteil des Bundesgerichts, des höchsten Gerichts der Schweiz.
In einer Mitteilung erklärt das Gericht, unter welchen Umständen Schweizer den Hitlergruß zeigen dürfen: Nämlich nur dann, wenn „lediglich die eigene nationalsozialistische Gesinnung bekundet werden soll“. Strafbar sei die Geste erst, wenn der Grüßende damit „Werbung für den Nationalsozialismus machen will“.
Wie Polizisten und Richter zwischen „Werbung für den Nationalsozialismus“ und „Gesinnungsbekundung“ unterscheiden sollen, machen die Bundesrichter allerdings nicht klar. Dies müsse man „aufgrund der konkreten Umstände“ entscheiden, heißt es dazu lediglich. ...![]()
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Ich finde es richtig, dass das Gericht der exzessiven Auslegung von Gesetzen einen Riegel schiebt und effektiv nur das bestraft, was im Gesetz ausdrücklich mit Strafe bedroht ist. Es ist nicht die Aufgabe von Gerichten, von sich aus neue Straftatbestände zu erfinden oder bestehende auszuweiten. Wenn dies gewollt wäre, wäre es Aufgabe des Parlaments, das Gesetz so ergänzen, dass der Hitlergruss und andere Symbole oder Gesten ausdrücklich mit Strafe bedroht sind.
Im Übrigen werden Neonazis nicht weniger extrem, wenn man ihre Gesten verbietet. Gegen politische Werbung von Neonazis sollte man mit politischen Mitteln vorgehen, d.h. mit Sachargumenten.
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BicycleRepairman
Re: Oberstes Schweizer Gericht entscheidet
Die Schweiz ist manchmal ein spezielles Land, und das sage ich als Schweizer! Aber solche Urteile regen mich tatsächlich zum Nachdenken an, statt dem Nazigruss sähe man sonst den "Schweizergruss"(drei Schwurfinger statt flache Hand), und alle wüssten, welcher Gruss eigentlich gemeint wäre...
Das laute Zuschlagen von Automobiltüren und Kofferraumdeckeln(in der Nacht) ist übrigens immer noch untersagt
Das laute Zuschlagen von Automobiltüren und Kofferraumdeckeln(in der Nacht) ist übrigens immer noch untersagt
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Nasobem
Re: Oberstes Schweizer Gericht entscheidet
Ich gehe davon aus, dass das eine Urban Legend ist. Bisher hat mir noch keiner einen Gesetzesartikel zeigen können, der ausdrücklich das Zuschlagen von Automobiltüren oder Kofferraumdeckeln verbietet. Oder auch das Aufhängen von Wäsche an Sonntagen, wie es auch gelegentlich behauptet wird.BicycleRepairman hat geschrieben:Die Schweiz ist manchmal ein spezielles Land, und das sage ich als Schweizer! Aber solche Urteile regen mich tatsächlich zum Nachdenken an, statt dem Nazigruss sähe man sonst den "Schweizergruss"(drei Schwurfinger statt flache Hand), und alle wüssten, welcher Gruss eigentlich gemeint wäre...
Das laute Zuschlagen von Automobiltüren und Kofferraumdeckeln(in der Nacht) ist übrigens immer noch untersagt
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BicycleRepairman
Re: Oberstes Schweizer Gericht entscheidet
Wil ist nicht die Schweiz, aber: Lärmschutzverordnung der Stadt Wil
Seite 3. Bin selbst erschrocken.
Tanzen ist machmal auch verboten: Tanzverbot
Dafür dürfen wir unsere kremierten Angehörigen mit nach Hause nehmen

Seite 3. Bin selbst erschrocken.
Dafür dürfen wir unsere kremierten Angehörigen mit nach Hause nehmen
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schmog
Re: Oberstes Schweizer Gericht entscheidet
Das oberste Schweizer Gericht entscheidet ab und zu komisch! 
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Gilbert
Re: Oberstes Schweizer Gericht entscheidet
Ich verweile aufgrund von Verwandtenbesuchen oft mehrmals im Jahr in der Schweiz. Im Laufe der Zeit habe ich dabei auch den persönlichen Eindruck bekommen, daß insbesondere Schweizer Behörden die deutsche Pingeligkeit und lahmarschige Bürokratie noch um einiges toppen können.
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schmog
Re: Oberstes Schweizer Gericht entscheidet
Das ist tatsächlich so!
Die kleine Schweiz hat 26 eigenwillige Kantone und ist überbevölkert. Mehr Leute, mehr Vorschriften und Zwänge ....
Die kleine Schweiz hat 26 eigenwillige Kantone und ist überbevölkert. Mehr Leute, mehr Vorschriften und Zwänge ....
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Nasobem
Re: Oberstes Schweizer Gericht entscheidet
Kann ich überhaupt nicht bestätigen. Man kann fast alles per Web, E-Mail und Telefon erledigen, wo man in Deutschland ständig persönlich vorsprechen muss. Und wenn man persönlich vorsprechen muss, vereinbart man einen Termin und kann dann ohne Warten gleich zum zuständigen Sachbearbeiter. Meine Freundin konnte in Deutschland in der gleichen Situation Nummern ziehen und dann beliebig lange warten.Gilbert hat geschrieben:Ich verweile aufgrund von Verwandtenbesuchen oft mehrmals im Jahr in der Schweiz. Im Laufe der Zeit habe ich dabei auch den persönlichen Eindruck bekommen, daß insbesondere Schweizer Behörden die deutsche Pingeligkeit und lahmarschige Bürokratie noch um einiges toppen können.
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Gilbert
Re: Oberstes Schweizer Gericht entscheidet
Sorry, ein am Bürger orientierter Service war von mir nicht gemeint.Nasobem hat geschrieben:Kann ich überhaupt nicht bestätigen. Man kann fast alles per Web, E-Mail und Telefon erledigen, wo man in Deutschland ständig persönlich vorsprechen muss. Und wenn man persönlich vorsprechen muss, vereinbart man einen Termin und kann dann ohne Warten gleich zum zuständigen Sachbearbeiter. Meine Freundin konnte in Deutschland in der gleichen Situation Nummern ziehen und dann beliebig lange warten.Gilbert hat geschrieben:Ich verweile aufgrund von Verwandtenbesuchen oft mehrmals im Jahr in der Schweiz. Im Laufe der Zeit habe ich dabei auch den persönlichen Eindruck bekommen, daß insbesondere Schweizer Behörden die deutsche Pingeligkeit und lahmarschige Bürokratie noch um einiges toppen können.
Wer als Ausländer in der Schweiz schon mal wegen einem Verkehrsvergehen belangt wurde, wird verstehen, was ich meine.
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Nasobem
Re: Oberstes Schweizer Gericht entscheidet
Die Verkehrsregeln gelten genau so auch für Schweizer. Harte Strafen sind politisch so gewollt (auch von mir übrigens). Damit sind wir von um die 800 Toten pro Jahr auf weniger als die Hälfte runter gekommen, obschon der Verkehr zugenommen hat. Pro gefahrenen Kilometer haben haben soweit ich weiss nur das vereinigte Königreich und die Niederlande ähnlich tiefe Unfallzahlen. Was die Bussen im ruhenden Verkehr betrifft: Die auswärtigen mögen sie nicht, die Einheimischen dagegen erwarten selbstverständlich von ihrer Wohngemeinde, dass sie dafür sorgt, dass ihre Strasse, die sie mit ihren Steuern finanzieren, nicht von nicht bezahlenden Dauerparkern voll gestellt wird.Gilbert hat geschrieben:Sorry, ein am Bürger orientierter Service war von mir nicht gemeint.Nasobem hat geschrieben:Kann ich überhaupt nicht bestätigen. Man kann fast alles per Web, E-Mail und Telefon erledigen, wo man in Deutschland ständig persönlich vorsprechen muss. Und wenn man persönlich vorsprechen muss, vereinbart man einen Termin und kann dann ohne Warten gleich zum zuständigen Sachbearbeiter. Meine Freundin konnte in Deutschland in der gleichen Situation Nummern ziehen und dann beliebig lange warten.Gilbert hat geschrieben:Ich verweile aufgrund von Verwandtenbesuchen oft mehrmals im Jahr in der Schweiz. Im Laufe der Zeit habe ich dabei auch den persönlichen Eindruck bekommen, daß insbesondere Schweizer Behörden die deutsche Pingeligkeit und lahmarschige Bürokratie noch um einiges toppen können.
Wer als Ausländer in der Schweiz schon mal wegen einem Verkehrsvergehen belangt wurde, wird verstehen, was ich meine.
Was heute in Dortmund passiert ist, ist übrigens symptomatisch. Das Rathaus wird von irgendwelchen Nazis gestürmt. Die deutsche Verbotspolitik kann das eben nicht verhindern. Verbote führen eben nicht dazu, dass diese Leute plötzlich dem Rechtsextremismus abschwören. In ihrer Logik, nach der der Staat von fremden (nichtdeutschen) Möchten beherrscht werde und sich gegen die wahren Deutschen verschworen habe, sind solche Verbote eher eine Bestätigung als ein Warnsignal, dass sie auf dem Holzweg sein könnten. Rechtsextremismus kann man letztlich eben nur einerseits mit Sachargumenten bekämpfen, andererseits damit, dass man ihm den Nährboden entzieht. Die meisten Rechtsextremen sind Verlierertypen, häufig ohne oder mit schlechter Ausbildung, mit schwieriger Arbeitsplatzsituation und düsteren Zukunftsaussichten. Je weniger Verlierertypen ein System produziert, desto weniger Rechtsextreme wird es geben.
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Gilbert
Re: Oberstes Schweizer Gericht entscheidet
Sorry Nasobem, aber du hast meinen ersten Beitrag in diesem Thread anscheinend komplett missverstanden. Es ging mir um Vorschriften und bürokratische Hemmnisse, die in Deutschland auch existieren und in der Schweiz noch weiter forciert werden, so daß man eigentlich über so viel amtliche Beschränktheit nur noch mit dem Kopf schütteln kann.
Beispiele gefällig?
Wenn ich als Unternehmer mit meinem privaten Pkw, der mit meinen Waren voll beladen ist, eine Firma in der Schweiz direkt beliefere, darf ich mich vor Ort bei meinem Kunden nicht auf den Lieferantenparkplatz stellen. Tue ich es dennoch, riskiere ich ein Bußgeld. Begründung der Polizei: Ein Straßenfahrzeug (Pkw) kann kein Lieferwagen sein.
Wenn ich ein Fahrzeug von einem Parkplatz auf einen anderen Parkplatz innerhalb einer festgelegten Zone umparke, muß ich das Fahrzeug vorher 'in den Verkehr einfügen'. Bei Nichtbefolgen ist ein Bußgeld fällig.
Seither habe ich immer Speditionen und Paketdienstleister beauftragt, meine Waren in die Schweiz zu liefern. Das ist auf Dauer preiswerter.
Beispiele gefällig?
Wenn ich als Unternehmer mit meinem privaten Pkw, der mit meinen Waren voll beladen ist, eine Firma in der Schweiz direkt beliefere, darf ich mich vor Ort bei meinem Kunden nicht auf den Lieferantenparkplatz stellen. Tue ich es dennoch, riskiere ich ein Bußgeld. Begründung der Polizei: Ein Straßenfahrzeug (Pkw) kann kein Lieferwagen sein.
Wenn ich ein Fahrzeug von einem Parkplatz auf einen anderen Parkplatz innerhalb einer festgelegten Zone umparke, muß ich das Fahrzeug vorher 'in den Verkehr einfügen'. Bei Nichtbefolgen ist ein Bußgeld fällig.
Seither habe ich immer Speditionen und Paketdienstleister beauftragt, meine Waren in die Schweiz zu liefern. Das ist auf Dauer preiswerter.