14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
ERSTER BEITRAG DES THEMAS
14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Zum Artikel in der Sueddeutschen
"Zwei Schüler treffen sich, halten Händchen, tauschen Zärtlichkeiten aus. Er ist 14 Jahre alt, sie 13. Er macht ihr einen Knutschfleck - und landet vor Gericht. Das Amtsgericht Erfurt verlangt von dem Jungen eine DNA-Probe, um ihn in einer Gendatei als Sexualstraftäter zu speichern. Jetzt liegt der Fall vorm Bundesverfassungsgericht."
Fazit: Knutschen ist ein Fall für die Gerichte!^^
Soviel zum Thema "Eskalieren" ^^
"Zwei Schüler treffen sich, halten Händchen, tauschen Zärtlichkeiten aus. Er ist 14 Jahre alt, sie 13. Er macht ihr einen Knutschfleck - und landet vor Gericht. Das Amtsgericht Erfurt verlangt von dem Jungen eine DNA-Probe, um ihn in einer Gendatei als Sexualstraftäter zu speichern. Jetzt liegt der Fall vorm Bundesverfassungsgericht."
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Das verstößt doch total gegen die Grundrechte. Wäre ich der Junge, wäre das ein echtes Traumata für mich und ich würde wahrscheinlich kein Mädchen mehr anfassen bis ich 18 bin und dann darauf aufpassen, dass das Mädchen auch volljährig ist.ogor hat geschrieben:Zum Artikel in der Sueddeutschen
"Zwei Schüler treffen sich, halten Händchen, tauschen Zärtlichkeiten aus. Er ist 14 Jahre alt, sie 13. Er macht ihr einen Knutschfleck - und landet vor Gericht. Das Amtsgericht Erfurt verlangt von dem Jungen eine DNA-Probe, um ihn in einer Gendatei als Sexualstraftäter zu speichern. Jetzt liegt der Fall vorm Bundesverfassungsgericht."
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Stellt euch mal vor es wird verboten, eine körperliche Beziehung zu führen, wenn man noch nicht volljährig ist
Wieso wird eigentlich eine DNA-Probe nur vom Jungen verlangt und nicht vom Mädchen. Mädchen können genauso Sexualstraftäter sein.
Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Warum nicht?
Sex unter 40 Jahren sollte bei Todestrafe verboten sein!
(Achtung: Ironie)
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Auch wenn ich den Vorfall genauso lächerlich finde (Knutschfleck), bist Du da auf dem falschen Pfad. Das Mädchen war 13 und somit vor dem Gesetz noch ein Kind, der Junge 14 und per Gesetz kein Kind mehr. Unter 14 ist jeder strafunmündig.Frankenschwester hat geschrieben:Wieso wird eigentlich eine DNA-Probe nur vom Jungen verlangt und nicht vom Mädchen. Mädchen können genauso Sexualstraftäter sein.
Angesichts der Vielzahl von Bedürftigen muss man sparsam sein mit seiner Verachtung.
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Bescheuerte Eltern haben ein Gericht gezwungen, ein Gesetz anzuwenden, das für diesen Fall nicht vorgesehen war. Und das Gericht hat nur die Möglichkeit gesehen, ein offensichtlich absurdes aber dem Gesetz entsprechendes und somit sachlich korrektes Urteil zu fällen, damit das Gesetz in Karlsruhe überprüft werden kann. So sieht das für mich als Laien aus.ogor hat geschrieben:Zum Artikel in der Sueddeutschen
"Zwei Schüler treffen sich, halten Händchen, tauschen Zärtlichkeiten aus. Er ist 14 Jahre alt, sie 13. Er macht ihr einen Knutschfleck - und landet vor Gericht. Das Amtsgericht Erfurt verlangt von dem Jungen eine DNA-Probe, um ihn in einer Gendatei als Sexualstraftäter zu speichern. Jetzt liegt der Fall vorm Bundesverfassungsgericht."
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Ah ja, stimmt, mit vierzehn ist man strafmündig. Dann hab ich mich ja umsonst aufgeregt und nur Blödsinn geschriebenNeri hat geschrieben:Auch wenn ich den Vorfall genauso lächerlich finde (Knutschfleck), bist Du da auf dem falschen Pfad. Das Mädchen war 13 und somit vor dem Gesetz noch ein Kind, der Junge 14 und per Gesetz kein Kind mehr. Unter 14 ist jeder strafunmündig.Frankenschwester hat geschrieben:Wieso wird eigentlich eine DNA-Probe nur vom Jungen verlangt und nicht vom Mädchen. Mädchen können genauso Sexualstraftäter sein.
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Ach, peinlich muss Dir das nicht sein. Man muss ja nicht alles wissen. Wir sind uns ja außerdem einig, dass der Fall mit dem Knutschfleck eh lächerlich ist. Ich wollte nur das mit dem Alter aus gegebenem Anlass klarstellen (da herrscht hier nämlich manchmal Verwirrung).Frankenschwester hat geschrieben:Ah ja, stimmt, mit vierzehn ist man strafmündig. Dann hab ich mich ja umsonst aufgeregt und nur Blödsinn geschriebenNeri hat geschrieben:Auch wenn ich den Vorfall genauso lächerlich finde (Knutschfleck), bist Du da auf dem falschen Pfad. Das Mädchen war 13 und somit vor dem Gesetz noch ein Kind, der Junge 14 und per Gesetz kein Kind mehr. Unter 14 ist jeder strafunmündig.Frankenschwester hat geschrieben:Wieso wird eigentlich eine DNA-Probe nur vom Jungen verlangt und nicht vom Mädchen. Mädchen können genauso Sexualstraftäter sein.
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Sowas aber schonNeri hat geschrieben: Ach, peinlich muss Dir das nicht sein. Man muss ja nicht alles wissen.
Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Paranoia scheint wohl ansteckend zu sein und lässt wohl manchmal auch recht sonderbare Früchte entstehen....
Zuletzt geändert von Tirak am 08 Feb 2013 16:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Warum?Frankenschwester hat geschrieben:Sowas aber schonNeri hat geschrieben: Ach, peinlich muss Dir das nicht sein. Man muss ja nicht alles wissen.
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Naja sieh es so ... wie müßten sich eigentlich und rechtmäßig dann erst die Autoren und Erlasser dieser Art Gesetze fühlen ?Frankenschwester hat geschrieben: Ah ja, stimmt, mit vierzehn ist man strafmündig. Dann hab ich mich ja umsonst aufgeregt und nur Blödsinn geschrieben
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Schlechter als ichNBUC hat geschrieben:Naja sieh es so ... wie müßten sich eigentlich und rechtmäßig dann erst die Autoren und Erlasser dieser Art Gesetze fühlen ?
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Das hat damit nichts zu tun.NBUC hat geschrieben:Naja sieh es so ... wie müßten sich eigentlich und rechtmäßig dann erst die Autoren und Erlasser dieser Art Gesetze fühlen ?Frankenschwester hat geschrieben: Ah ja, stimmt, mit vierzehn ist man strafmündig. Dann hab ich mich ja umsonst aufgeregt und nur Blödsinn geschrieben
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Das Gesetz ist schon richtig. Nur für solche Fälle nicht gedacht. Siehe dazu auch wirrwarrs Posting.
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Dann gehört dieses "nicht gedacht" mit in das Gesetz hineingeschrieben. "Gut gemeint" ist für so einen Akt meines Erachtens zu wenig.
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
In Gesetzen stehen nie diverse Ausnahmen drin. Ich verweise erneut auf wirrwarrs Posting.NBUC hat geschrieben:Dann gehört dieses "nicht gedacht" mit in das Gesetz hineingeschrieben. "Gut gemeint" ist für so einen Akt meines Erachtens zu wenig.
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Die Eltern der 13 Jährigen müssen aber auch einen Dachschaden haben.
Da reicht einfaches Kopfschütteln nicht mehr aus
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Nein, ich mach ne ausbildung zur kranken- und altenpflegerin, da hab ich zwar auch Rechtskunde, aber da geht es eher um rechtliche Folgen bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und so einen scheißLazarus Long hat geschrieben: Warum?
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Als Junge käme ich mir ziemlich veräppelt vor. Jeder 60-Jährige darf straffrei eine 16-Jährige pimpern und er gilt wegen Rumgeknutsche mit einem wenige Monate jüngeren Mädel wenn er Pech hat für den Rest seines Lebens als potentieller Sexualstraftäter, der sich vor hysterischen Eltern in Acht nehmen muss.
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Das ist echt alles ziemlicher Blödsinn. Ich hoffe, vor Allem für den Jungen, dass das Urteil noch gekippt wird.
Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Das Gesetz ist schon Richtig so wie es ist. Sonst wäre ja das, was die katholische Kirche gemacht hat legal.
Ich gehe mal davon aus dass das Gericht das Urteil kippt, mit der Begründung der geistigen Reife auf Seiten des Mädels und des Jungen abzielt.
Ich gehe mal davon aus dass das Gericht das Urteil kippt, mit der Begründung der geistigen Reife auf Seiten des Mädels und des Jungen abzielt.