14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG

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Reni

Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG

Beitrag von Reni »

Gilbert hat geschrieben:
Serendipity hat geschrieben:Aber wie bereits geschrieben, Gesetze sind abstrakt und können nun mal nicht jeden Einzelfall berücksichtigen.
Dann brauchen wir auch keinen teuren Justizapparat. Keine Staatsanwaltschaft, keine Richter und erst recht keine Gerichtsverhandlungen. Gesetze werden mit dem Gießkannenprinzip angewendet und wir Steuerzahler werden weniger belastet. [/ironie_off]

Reni hat geschrieben:Ihrer Aussage nach war es nicht einvernehmlich, komisch, dass das irgendwie kein Gehör findet?
Komisch, die unter Google gefundenen Beiträge sagen das gar nicht aus....
Steht im verlinkten Ausgangsartikel...
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Gilbert
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG

Beitrag von Gilbert »

Reni hat geschrieben:Steht im verlinkten Ausgangsartikel...
Lies mal die einstweilige Anordnung des BVG, das u. a. aufführt:
BVG hat geschrieben:...Insbesondere sei nicht berücksichtigt worden, dass er zur Tatzeit selbst erst 14 Jahre alt gewesen sei und die Handlungen aus seiner Sicht auf gegenseitiger Zuneigung beruht hätten. Es habe es sich daher um eine jugendtypische Tat und keinesfalls um eine solche von erheblicher Bedeutung gehandelt.....
Zuletzt geändert von Gilbert am 11 Feb 2013 13:10, insgesamt 1-mal geändert.
Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden.
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Reni

Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG

Beitrag von Reni »

Gilbert hat geschrieben:
Reni hat geschrieben:Steht im verlinkten Ausgangsartikel...
Lies mal die einstweilige Anordnung des BVG, das u. a. aufführt:
BVG hat geschrieben:...Insbesondere sei nicht berücksichtigt worden, dass er zur Tatzeit selbst erst 14 Jahre alt gewesen sei und die Handlungen aus seiner Sicht auf gegenseitiger Zuneigung beruht hätten. Es habe es sich daher um eine jugendtypische Tat und keinesfalls um eine solche von erheblicher Bedeutung gehandelt.....
Also die Straftat eines Jugendlichen, was schließt Du daraus? Dass es reicht, dass der Stärkere meint, es ist einvernehmlich?
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Gilbert
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG

Beitrag von Gilbert »

Reni hat geschrieben:Also die Straftat eines Jugendlichen, was schließt Du daraus? Dass es reicht, dass der Stärkere meint, es ist einvernehmlich?
Da zitiere ich mich selbst:
Gilbert hat geschrieben:Kann denn heutzutage die Strafverfolgung jugendtypischer (!) Sexualkontakte wirklich die Aufgabe des Strafrechts sein?
Es ist eine Straftat, weil mit Hilfe lebensferner Eltern, Staatsanwälte und Richter daraus eine gestrickt wurde. Eine Posse, nichts anderes.
Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden.
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG

Beitrag von Reni »

Gilbert hat geschrieben:
Reni hat geschrieben:Also die Straftat eines Jugendlichen, was schließt Du daraus? Dass es reicht, dass der Stärkere meint, es ist einvernehmlich?
Da zitiere ich mich selbst:
Gilbert hat geschrieben:Kann denn heutzutage die Strafverfolgung jugendtypischer (!) Sexualkontakte wirklich die Aufgabe des Strafrechts sein?
Es ist eine Straftat, weil mit Hilfe lebensferner Eltern, Staatsanwälte und Richter daraus eine gestrickt wurde. Eine Posse, nichts anderes.
Also ist aus Sicht der Frau nicht einvernehmliches sexuelles Handeln deswegen eine Straftat, weil Eltern, Staatsanwälte und Richter eine draus machen? Schöne Welt.
Vermutlich war sie auch noch geschminkt und hatte einen kurzen Rock an :coolgun:
ogor

Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG

Beitrag von ogor »

In diesem Gesetz geht es nicht um Einvernehmlichkeit oder nicht. Das spielt hier keine Rolle. Selbst wenn absolut klar wäre, dass beide es wollen, dürften sie nicht knutschen. Weil sie 13 ist und er 14. Das wäre dann laut Gesetz KINDESMISSBRAUCH. Und das kann doch wohl niemand gut finden.
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Gilbert
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG

Beitrag von Gilbert »

ogor hat geschrieben:In diesem Gesetz geht es nicht um Einvernehmlichkeit oder nicht. Das spielt hier keine Rolle. Selbst wenn absolut klar wäre, dass beide es wollen, dürften sie nicht knutschen. Weil sie 13 ist und er 14. Das wäre dann laut Gesetz KINDESMISSBRAUCH. Und das kann doch wohl niemand gut finden.
Genau! Es ist für unsere heutigen Verhältnisse lebensfremd. Da waren wir vor 30 Jahren schon weiter.
Reni hat geschrieben:Also ist aus Sicht der Frau nicht einvernehmliches sexuelles Handeln deswegen eine Straftat, weil Eltern, Staatsanwälte und Richter eine draus machen? Schöne Welt.
Als 13-jährige Abhängige meiner Eltern würde ich im Nachhinein auch behaupten, es sei nicht einvernehmlich gewesen, wenn ich dadurch meinen Kopf aus der Schlinge ziehe. Scheiß egal, nach mir die Sintflut! Der Ehrliche ist immer der Dumme.
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG

Beitrag von NBUC »

Das mit dem "gegen das Gesetz sein" und so alle Opfer zu Freiwild machen ist doch ein Strohmann, denn mit wenigen Sätzen könnte problemlos alle Beteiligten Recht getan werden.

Das wiederum so penetrant versucht wird eine Verhandlung zu verhindern (die ja in beide Richtungen ausgehen könnte - wie gesagt Details kennen wir hier nicht und Aussage gegen Aussage) zeigt für mich, das frau gar nicht soo interessiert an Gerechtigkeit und Wahrheitsfindung ist (bzw. so sicher ist Recht zu haben), aber trotzdem unbedingt die soziale Exekution vollzogen sehen will.

Ich sehe also die Vermutung der puren, heimtückischen Bösartigkeit bestätigt.

Hier geilen sich Gestörte an dem Hochgefühl auf wenigstens eine der "Bestien" aus ihrer wahnerfüllten Psyche erledigt zu sehen, und wenn es ein 14 jähriger beim Knutschen ist.
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG

Beitrag von Shinji »

Dieser Fall hat mehrere Ebenen.
Eine davon ist die formaljuristische Ebene, eine andere ist die rationale Ebene und eine weitere die Frage ob die Handlung in beiderseitigem Einverständnis erfolgte und welchen Einfluß die Erziehungsberechtigten auf eine etwaige Aussage des mutmaßlichen "Opfers" hatten.

Formaljuristisch ist der Sachverhalt klar:
§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.
Der mutmaßliche "Täter" war mutmaßlich zur Tatzeit Strafmündig und ist damit formaljuristisch zu bestrafen, wenn seine Schuld festgestellt wurde.

Rational gesehen stellt es sich so dar:
Sollte die Handlung in beiderseitigem Einverständnis erfolgt sein, so ist die formaljuristische Entscheidung zumindest fragwürdig, da das Urteil auch dann Bestand hätte, wenn zwischen dem mutmaßlichen "Täter" und dem mutmaßlichen "Opfer" ein Altersunterschied von nur wenigen Tagen bestanden hätte.
Das Gleiche gilt m.E. auch wenn die Erziehungsberechtigten des mutmaßlichen "Opfers" Einfluß auf dessen Aussage genommen hätten.
Sollte der mutmaßliche "Täter" allerdings das Einverständnis nur von sich aus vorausgesetzt haben, wäre das Urteil durchaus korrekt.
Ein anderer Aspekt ist, rational gesehen, die Aufnahme der DNA des mutmaßlichen "Täters" in die Sexualstraftäter-Datenbank.
Was nach m.M. etwas übertrieben ist.

Die m.E. letzte Ebene ist die Frage nach dem Einverständnis.
Mit den uns vorliegenden Informationen kann gar nicht objektiv darauf geschlossen werden, ob ein beiderseitiges Einverständnis vorlag oder nicht.
Auch können wir nicht objektiv beurteilen, ob und wie die Erziehungsberechtigten Einfluß auf die Aussage des mutmaßlichen "Opfers" genommen haben.

Denn eine Überreaktion der Erziehungsberechtigten wäre im Bereich des möglichen und auch von seiten des mutmaßlichen "Opfers" könnte der Versuch "seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen" nicht zu 100% ausgeschlossen werden.

Mein Vorschlag: Steckt den Jungen für einen Tag bei Wasser und Brot in eine JVA für Erwachsene.
Stellt ihm eine paar stramme, glatzköpfige Knackis vor und lasst Diese ein paar anzügliche Kommentare über sein Gesäß machen.
Das dürfte ihn wohl für einige Zeit "heilen".
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG

Beitrag von NBUC »

Ne klar: Schwachsinniger gehts wohl nicht!
Gegenvorschlag:
Sie könnte ja gelogen haben, also steckt sie provisorisch den Tag zu den Kerlen, um ihr zu zeigen was so ein Falschaussage anrichten kann?
:hammer: :wuetend:
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Lazarus Long
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG

Beitrag von Lazarus Long »

NBUC hat geschrieben:Das wiederum so penetrant versucht wird eine Verhandlung zu verhindern ...
Wer versucht das? woher hast du diese Information?
Im Grunde sind es doch die Verbindungen mit Menschen, die dem Leben seinen Wert geben.

Wilhelm von Humboldt
Deutscher Staatsmann und Mitbegründer der Humboldt-Universität zu Berlin
1767 - 1835
Shinji

Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG

Beitrag von Shinji »

NBUC hat geschrieben:Ne klar: Schwachsinniger gehts wohl nicht!
Gegenvorschlag:
Sie könnte ja gelogen haben, also steckt sie provisorisch den Tag zu den Kerlen, um ihr zu zeigen was so ein Falschaussage anrichten kann?
:hammer: :wuetend:
Oh Mann, wie man sich in so ein Thema verbeissen kann.
Justiz ist halt nicht gleich Gerechtigkeit und manche Dinge lassen sich nicht objektiv von aussen klären.
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Diddlina

Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG

Beitrag von Diddlina »

Nun, erstmal sollte die Verhältnissmässigkeit auch eine Rolle spielen, nämlich welche sexuelle Handlung ? Ein Kuss ist kein Geschlechtsverkehr. Würde ein erwachsener Mann unerwünscht eine erwachsene Frau küssen, wäre es auch etwas anderes als eine Vergewaltigung, evtl. sexuelle Belästigung, aber vor Gericht nicht mehr als das.

Hätte ein 18Jähriger(oder gar 20-25Jähriger) die 13Jährige geküsst, sehe ich es aber etwas strenger, da der Alter-und Reifeunterschied zwischen den Beteiligten doch erheblich größer ist. Ein Jahr mag zwar hier juristisch wichtig sein, aber nicht was die Reife der Beteiligten betrifft, beide sind noch unerfahrene/unreife Teenager.
Selbst der körperlich/psychische Entwicklungsstand des Mädchens ist wichtig (es gab ja auch schon eine 13Jährige Mutter in Deutschland, die körperlich alles andere als ein Kind war, als sie dieses zur Welt brachte.) Es könnte auch ein 18Jähriger eine 17Jährige geküsst haben, da besteht auch der Unterschied zwischen Volljährigkeit und Minderjährigkeit vor dem Gesetz.

Wäre es auch zu diesem Prozess gekommen, wenn beide 14jährig gewesen wären ? Oder wäre die Klage dann wegen Nichtigkeit vom Gericht abgelehnt worden ?

Geht es um das Alter oder um den Faktor "unerwünscht" ? "unerwünscht " durch das Mädchen oder "unerwünscht" durch ihre Eltern ?

Geht die Klage von den Eltern des Mädchens aus,die evtl. nicht möchten, dass ihre Tochter einen Freund hat oder hat sie sich selbst bei ihren Eltern über den Jungen beklagt ? Ist er ihr Freund/Mitschüler oder eine völlig fremde Person ? Wie kam es zu dem Kuss ? Die Begleitumstände sind hier für mich auch sehr wichtig und zu berücksichtigen, imo.
Diddlina

Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG

Beitrag von Diddlina »

PS: Nach diesem Rechtsverständnis wäre das Knutschen zweier 13Jähriger legal, da sie nicht strafmündig sind !!! :kopfstand: aber wenn einer/eine davon schon 14 ist, wird es zur kriminellen Handlung :specht: !!! > Wäre es Missbrauch unter Kindern ??? :fluchen2: :shock:
Ich habe mit 12 auch schon einen Jungen geküsst (auf die Backe...aber es war juristisch ein Kuss!), der das nicht so toll fand (>Weiberkram iiihhh!) , bin ich dann auch schon ein Sexualstraftäter ??? :kopfstand:

Ich halte Kinderschutz für wichtig, aber bei 12- oder 13jährigen Mädchen, die schon ihre Periode haben (was heute durchaus gewöhnlich ist) von "Kind" zu sprechen halte ich für falsch und nicht der Sachlage entsprechend, d.h. man kann sie nicht mit 6-Jährigen oder 10-Jährigen auf eine Stufe stellen.