Möwe75 hat geschrieben:Hallo liebe Leute,
da so viele verschiedene Berufe hier versammelt sind, ist vielleicht auch jemand da, der sich in dem Bereich auskennt.

Es geht darum, dass meine Firma Handelsware an einen Kunden in die Schweiz liefern muss. Das tut sie sozusagen eigentlich nie und jetzt darf ich mich drum kümmern. Und stehe wie ein Ochs vorm Berg.
Ein paar Dinge habe ich schon erledigt ( Ursprungsnachweise und Zolltarif-Nr.). Aber mir fehlt noch jemand, der die Ausfuhrpapiere zusammenstellt. An wen wende ich mich da um möglichst nicht mehr so viel selber erledigen zu müssen. ( Habe auch noch ziemlich viel andere Arbeit auf dem Schreibtisch. ) Was muss ich da alles einreichen und wie muss es aussehen ? Und dann die ganzen Zollformalitäten an der Grenze. Mein Kopf tanzt schon ChaChaCha.
Wenn es hier also jemanden gibt, der mir Licht ins Dunkle bringt und den ich mit Fragen piesaken kann, her damit.

Hallo Möwe,
habe zufälligerweise beruflich mit diesen Themen zu tun.
Als eine Firma, die üblicherweise keine Geschäfte mit Kunden außerhalb der EU macht, braucht Ihr da auch nicht viel selbst zu machen. Lohnt sich nicht sich groß damit zu beschäftigen
Wende Dich an einen Spediteur, der eine Abteilung für Zollangelegenheiten hat.
Die Ware soll doch wahrscheinlich auch per Spedition verschickt werden?
Ansonsten haben die großen einschlägigen (weiß nicht, ob ich hier Namen nennen darf) Firmen zumeist solche Abteilungen.
Einfach Export-Handelsrechnung ausstellen (keine Mehrwertsteuer aufführen), übliche Angaben, wichtig! Ursprungsland der Ware muss genannt sein. Tarifnummer ist gut, dass die schon bekannt ist.
Die Spedition stellt dann eine Ausfuhrerklärung aus. Sollte die Ware in der EU oder der Schweiz gefertigt sein, kann ein schweizer Kunde das zollfrei einführen. Dafür muss die Spedition ein sog. EUR.1 - Dokument ausstellen. Hierfür verlangen die Zollämter Nachweise in Form von Lieferantenerklärungen oder anderen Dokumente, in denen das Ursprungsland bestätigt wird.
Den Rest erledigt der Dienstleister. Wichtig für Umsatzsteuerzwecke ist, dass der Ausfuhrnachweis, den die Spedition idealerweise mit der Rechnung schickt, aufbewahrt wird.
Hoffe etwas weitergeholfen zu haben.
Gruß