Partnerschaft: Über Eheglück entscheidet vor allem die Frau

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ERSTER BEITRAG DES THEMAS
Stefan_T

Partnerschaft: Über Eheglück entscheidet vor allem die Frau

Beitrag von Stefan_T »

Partnerschaft: Über Eheglück entscheidet vor allem die Frau
spiegel.de hat geschrieben:Sie sind lange verheiratet und beide Partner zufrieden mit der Ehe? Das klappt am besten, wenn die Ehefrau glücklich mit der Beziehung ist, wie Forscher beobachtet haben. Was der Mann denkt, ist weniger wichtig.
Also Männer, wichtig ist, wie glücklich sich die Frau in der Beziehung fühlt! ;)

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Nordlicht84
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Re: Partnerschaft: Über Eheglück entscheidet vor allem die F

Beitrag von Nordlicht84 »

Is ja auch der Klassiker der Scheidung. Meistens fehlt der Frau irgendwas in der Beziehung. Der Mann hingegen is meistens recht bequem und bemerkt gar nicht, was ihr fehlt, weil es ihm an nichts mangelt.
Deswegen brechen ja so viele Männer nach der Scheidung zusammen, sie haben es nicht kommen sehen.
Meistens passiert sowas ja ach eher schleichend. Frauen sind da auch eher kommunikations-faul/bzw. reden gern in Rätseln, wenn es um wirklich wichtige Dinge geht. Da wird dann meist erwartet, dass Mann "es spührt", wenn was falsch läuft. Leider ist die nonverbale Kommunikation nicht wirklich die Stärke des Mannes.
Man könnte alles so einfach haben, wenn man mal häufiger einfach mal die Fresse aufmacht und Dinge direkt anspricht!
"Frauen sind wie... Kühlschränke! Sie sind 2m hoch, 300 Pfund schwer und verbreiten eine Eiseskälte" Homer
Rosta

Re: Partnerschaft: Über Eheglück entscheidet vor allem die F

Beitrag von Rosta »

Ach, wen wundert's?! "Einfühlungsvermögen" ist üblicherweise von Mann zu Frau gefragt, nicht anders herum...

Was für den Mann eine Zicke ist, ist für die Frau ein Muttersöhnchen.
ogor

Re: Partnerschaft: Über Eheglück entscheidet vor allem die F

Beitrag von ogor »

Nordlicht84 hat geschrieben:Is ja auch der Klassiker der Scheidung. Meistens fehlt der Frau irgendwas in der Beziehung.
So extrem groß ist der Unterschied bei Scheidungseinreichungen gar nicht (52% zu 40%), wie man vielleicht oft vermutet. Siehe z.B. hier: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten ... hland.html
Bei den im Jahr 2013 geschiedenen Ehen wurde der Scheidungs­antrag meist von der Frau gestellt, und zwar in 52 % der Fälle. Der Mann reichte nur in 40 % der Fälle den Antrag ein. In den übrigen Fällen beantragten beide Ehe­gatten gemeinsam die Scheidung (8 %).
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klecks
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Re: Partnerschaft: Über Eheglück entscheidet vor allem die F

Beitrag von klecks »

Die harten Fakten sind aber recht interpretationswürdig - sage ich als frisch Geschiedene. ;)

Dass in der Regel mehr Frauen die Scheidung einreichen, könnte auch damit zusammenhängen, dass die Frauen oft das geringere Vermögen/Einkommen haben, weshalb es für beide Prozessbeteiligte billiger ist, wenn der/die die Scheidung formal einreicht, der/die das geringe Einkommen und/oder Vermögen hat. Es besteht Anwaltspflicht für die Scheidung, aber es braucht nur EINEN Anwalt. Wenn ein scheidendes Paar kooperativ ist, dann wird nur einer die Scheidung einreichen (und eine Ehescheidungsfolgevereinbarung vorab notariell treffen), es gibt nur einen Anwalt, dafür teilt man sich die Kosten der Scheidung.

Gut möglich, dass in einer Ehe Mann und Frau doch unterschiedliche Kriterien haben, wonach sie für sich bewerten, ob sie sich in der Beziehung wohlfühlen oder nicht.

Na ja - und wenn einer in der Beziehung nicht merkt, dass der andere sich in der Beziehung nicht wohlfühlt ..., dann ist da meiner Meinung nach grundsätzlich was im Argen. ;)

Ich bin gerade an einen Satz erinnert worden, den ich vor über 20 Jahren bei einem Vortrag über Liebesbeziehungen gehört habe: Kein (gesunder) Mensch, der älter ist als 20, hat das Recht, verstanden zu werden, ohne zu reden ... :mrgreen:
Vega

Re: Partnerschaft: Über Eheglück entscheidet vor allem die F

Beitrag von Vega »

klecks hat geschrieben:
Dass in der Regel mehr Frauen die Scheidung einreichen, könnte auch damit zusammenhängen, dass die Frauen oft das geringere Vermögen/Einkommen haben, weshalb es für beide Prozessbeteiligte billiger ist, wenn der/die die Scheidung formal einreicht, der/die das geringe Einkommen und/oder Vermögen hat.
Haha, das hast aber schön formuliert, klecks!
Ja, hast vollkommen Recht, die Scheidung rentiert sich in den meisten Fällen vor allem für denjenigen Partner mit dem kleineren Vermögen. Was meinst warum so viele Männer davor zurückschrecken? Möchte darüber hinaus einmal wissen in wie vielen Fällen eine Scheidung derart einvernehmlich verläuft, dass man mit einem einzigen Anwalt für beide Parteien auskommt. Wenn die Frau erstmal spitzgekriegt hat, was "ihr alles rechtmäßig zusteht" is leider oftmals vorbei mit der Einvernehmlichkeit.

Lieben Gruß
Vega
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klecks
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Re: Partnerschaft: Über Eheglück entscheidet vor allem die F

Beitrag von klecks »

Es gibt bestimmt auch Statistiken, wie viele Scheidungen ganz formal mit nur einem Anwalt geschieden werden. Ich habe da gerade keinen Ehrgeiz, es herauszufinden.

Das Scheidungsrecht ist recht kompliziert, finde ich. Natürlich, wenn man sich trennt, schaut man genauer hin, wem was "zusteht". Gibt es noch gemeinsame Kinder, wird es noch komplexer, wem was wie "zusteht". Da werden recht irrationale und z. T. haarsträubende Rechnungen aufgemacht. Und, ja, beide Parteien müssen da oftmals schlucken ... und sich damit konfrontieren lassen, dass das subjektiv gefühlte Recht und das Recht, das das Gesetz definiert, ganz schön auseinanderklafft.

Tja - Pech, wenn man als Mann zu der Sorte Mensch mit dem größeren Einkommen und/oder Vermögen gehört. :frech2: (Ja, und welch ein Zufall! :mrgreen: )

Und vielleicht würde so manche Ehe auch nicht geschieden werden, wenn dem Mann bewusst würde, wie viel Geld wert das ist, was seine Frau für ihn tut und ist. ;)
ogor

Re: Partnerschaft: Über Eheglück entscheidet vor allem die F

Beitrag von ogor »

klecks hat geschrieben:... weshalb es für beide Prozessbeteiligte billiger ist, wenn der/die die Scheidung formal einreicht, der/die das geringe Einkommen und/oder Vermögen hat.
Bei Verheirateten werden in der Regel immer die gemeinsamen Vermögen zur Berechnung herangezogen. Es ist deshalb bei einer Scheidungseinreichung für die Kosten unerheblich, wer weniger Einkommen hat.

Siehe zum Beispiel hier: http://www.anwalt.de/rechtstipps/die-gr ... 20443.html
Irrtum 6: „Meine Frau verdient weniger Geld als ich. Wenn sie also die Scheidung beantragt, wird es für beide billiger."

Richtig ist: Zur Berechnung der entstehenden Kosten einer Scheidung wird das Einkommen beider Partner zugrunde gelegt. Zum Einkommen gehören dabei auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, einmalige Zahlungen wie z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Steuerrückzahlungen etc. Daher ist es unerheblich, welcher Ehepartner die Scheidung tatsächlich einreicht - die Kosten bleiben die gleichen. Sparen kann jedoch, wer nur einen Anwalt beauftragt und z. B. eine Online-Scheidung durchführt.
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klecks
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Re: Partnerschaft: Über Eheglück entscheidet vor allem die F

Beitrag von klecks »

O.k, wo du recht hast, hast du recht ... ;) Dann ist es wohl nur billiger, wenn auch der notarielle Vertrag in gegenseitigem Einvernehmen von nur einem Anwalt ausgearbeitet wird.

Ach, wer weiß, ich habe es hinter mir. Ich hoffe, ich brauche dieses Wissen nie wieder für mich. ;)
Nasobem

Re: Partnerschaft: Über Eheglück entscheidet vor allem die F

Beitrag von Nasobem »

Vega hat geschrieben:
klecks hat geschrieben:
Dass in der Regel mehr Frauen die Scheidung einreichen, könnte auch damit zusammenhängen, dass die Frauen oft das geringere Vermögen/Einkommen haben, weshalb es für beide Prozessbeteiligte billiger ist, wenn der/die die Scheidung formal einreicht, der/die das geringe Einkommen und/oder Vermögen hat.
Haha, das hast aber schön formuliert, klecks!
Ja, hast vollkommen Recht, die Scheidung rentiert sich in den meisten Fällen vor allem für denjenigen Partner mit dem kleineren Vermögen. Was meinst warum so viele Männer davor zurückschrecken? Möchte darüber hinaus einmal wissen in wie vielen Fällen eine Scheidung derart einvernehmlich verläuft, dass man mit einem einzigen Anwalt für beide Parteien auskommt. Wenn die Frau erstmal spitzgekriegt hat, was "ihr alles rechtmäßig zusteht" is leider oftmals vorbei mit der Einvernehmlichkeit.
Aktuelle Zahlen für die Schweiz fehlen, in Österreich sind 80% - 90% aller Scheidungen einvernehmliche Scheidungen. In der Schweiz und in Deutschland wird es wohl ähnlich sein. Über das, worauf die Frau (oder ggf. der Mann) ohnehin von Gesetzes wegen Anspruch hat (in der Schweiz und in Deutschland der sog. "Zugewinn", in der Schweiz volumenmässig vielfach grösstenteils Altersguthaben in der Pensionskasse), muss man nicht gross diskutieren, weil man im Fall einer Kampfscheidung ohnehin verliert und die Pensionskassen die Aufteilung von Gesetzes wegen ohnehin vornehmen, egal, ob man will oder nicht. Uneinigkeit wird wohl eher dort entstehen, wo es um Kinder geht oder dann um Dinge, die man nicht einfach zu einem Prozentsatz aufteilen kann (Häuser, Haustiere etc.).
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Mannanna
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Re: Partnerschaft: Über Eheglück entscheidet vor allem die F

Beitrag von Mannanna »

klecks hat geschrieben:Es gibt bestimmt auch Statistiken, wie viele Scheidungen ganz formal mit nur einem Anwalt geschieden werden. Ich habe da gerade keinen Ehrgeiz, es herauszufinden.

Das Scheidungsrecht ist recht kompliziert, finde ich. Natürlich, wenn man sich trennt, schaut man genauer hin, wem was "zusteht". Gibt es noch gemeinsame Kinder, wird es noch komplexer, wem was wie "zusteht". Da werden recht irrationale und z. T. haarsträubende Rechnungen aufgemacht. Und, ja, beide Parteien müssen da oftmals schlucken ... und sich damit konfrontieren lassen, dass das subjektiv gefühlte Recht und das Recht, das das Gesetz definiert, ganz schön auseinanderklafft.

Tja - Pech, wenn man als Mann zu der Sorte Mensch mit dem größeren Einkommen und/oder Vermögen gehört. :frech2: (Ja, und welch ein Zufall! :mrgreen: )
Darum heirate nie ohne Ehevertrag/Gütertrennung.

klecks hat geschrieben: Und vielleicht würde so manche Ehe auch nicht geschieden werden, wenn dem Mann bewusst würde, wie viel Geld wert das ist, was seine Frau für ihn tut und ist. ;)
Leider ist vielen Frauen bewußt, daß im Falle einer Scheidung das Geld auch so fließt, ohne den lästigen Männe, der evtl. sogar noch irgendeinen Anspruch an was auch immer stellt. Für die Frau reicht es ja, daß er eben weiterhin arbeiten geht und sie nur die Hand aufhält.
Wenn es darum ginge, auszugleichen, was die Frau während der Ehe für den Mann tut und ist, wäre der Unterhalt völliger Mumpitz, denn nach einer Scheidung tut und ist die Frau für den Mann ja eben nichts mehr. Also für was sollte er dann noch zahlen?
Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, daß er genug davon habe. (Descartes)

"Man will immer, was man nicht hat, und wenn man's hat, ist's langweilig" (Rainald Grebe, "Krümel")
Nasobem

Re: Partnerschaft: Über Eheglück entscheidet vor allem die F

Beitrag von Nasobem »

Mannanna hat geschrieben:Leider ist vielen Frauen bewußt, daß im Falle einer Scheidung das Geld auch so fließt, ohne den lästigen Männe, der evtl. sogar noch irgendeinen Anspruch an was auch immer stellt. Für die Frau reicht es ja, daß er eben weiterhin arbeiten geht und sie nur die Hand aufhält.
Wenn es darum ginge, auszugleichen, was die Frau während der Ehe für den Mann tut und ist, wäre der Unterhalt völliger Mumpitz, denn nach einer Scheidung tut und ist die Frau für den Mann ja eben nichts mehr. Also für was sollte er dann noch zahlen?
Die Rechtslage in der Schweiz ist aktuell so:

a) Wenn die Ehe über zehn Jahre bestanden hat und das Paar beschlossen hat, dass die Frau nicht arbeiten geht (bzw. die Frau effektiv nicht arbeiten gegangen ist), schuldet der Mann dauerhaft Unterhalt.
b) Sofern das Paar Kinder im Alter von 0-16 Jahren haben und das Paar vereinbart hat, dass die Frau zugunste des Kinderhütens die Arbeit aufgibt, schuldet der Mann vollen Unterhalt für die Frau, bis das jüngste Kind 10 ist, danach die Hälfte bis das jüngste Kind 16 ist.
c) Ist die Frau bisher einer Arbeit nachgegangen, so wird das bisherige Einkommen an die Höhe des Unterhalts angerechnet bzw. bei genügend hohem Einkommen ist kein Unterhalt fällig.

Unterhalt für die gemeinsamen Kinder ist in jedem Fall fällig. Die Rechtslage in Deutschland kenne ich nicht im Detail, von dem, was ich bisher gehört habe, ist das Familienrecht in Deutschland aber vielfach dem schweizerischen sehr ähnlich (bzw. die Schweiz hat einiges aus Deutschland übernommen).

Der Grund, wieso sich die aktuelle Rechtslage so entwickelt hat, ist, dass die Frau durch eine gemeinsame Absprache der Eheleute, dass sie über eine lange Zeit nicht oder nur reduziert arbeiten geht, ihren Arbeitsmarktwert bzw. ihre Arbeitsmarktchancen erheblich schmälert, bzw. ein deutlich geringeres Einkommen erzielen kann, als wenn sie Karriere gemacht hätte. Diese Differenz muss der Mann in diesem Fall über einen gewissen Zeitraum oder dauerhaft ausgleichen. Um deine Frage zu beantworten: Wenn die Eheleute eben vereinbart haben, dass die Frau zuhause bleibt, dann sind ihre beruflichen Chancen auch nach dem Ende der Ehe massiv geschmälert bzw. wenn sie Arbeit findet, wird diese höchstwahrscheinlich deutlich schlechter bezahlt sein, als wenn sie durchgehend gearbeitet hätte (und z.B. dabei gelegentlich in höhere Lohnstufen und verantwortungsvollere Positionen aufgestiegen wäre, weil sie Berufserfahrung gewonnen hätte). Das ist der rechtliche Grund für den Unterhalt. Ein Ehevertrag, der der Frau in diesem Fall den Unterhalt versagt, dürfte nach Schweizer Recht einseitig nachteilig sein und deshalb nicht von einem Notar beglaubigt werden.

Wenn die Eheleute dagegen vereinbart haben, dass die Frau weiterhin soweit am Erwerbsleben teilnimmt, dass ihre Karrierechancen und ihr Arbeitsmarktwert nicht leiden (z.B., indem der Mann sich in etwa ähnlichem Umfang um die Kinderbetreuung kümmert oder indem eine externe Kinderbetreuung organisiert wird), entfällt der Unterhalt bzw. reduziert sich.

Quintessenz daraus ist, dass die Frau in einer Ehe eben auch am Erwerbsleben teilhaben sollte. Dabei geht es nicht mal in erster Linie ums Geld, m.E. ist Arbeit eine der wichtigsten Quellen für Selbstvertrauen und für die eigene Zufriedenheit. Zudem kann es ja auch in einer intakten Ehe passieren, dass der Mann erwerbslos wird. Auch in diesem Fall ist es sicher nicht verkehrt, wenn die Frau auch zumindest ein Bein im Berufsleben hat.
Reni

Re: Partnerschaft: Über Eheglück entscheidet vor allem die F

Beitrag von Reni »

Derzeit ist die Rechtslage in Deutschland so, dass es nur noch dann einen Anspruch auf Unterhalt eines Partners gibt, während dieser Kinder zu betreuen hat und deshalb nicht in Vollzeit arbeiten gehen kann. Ansonsten wird das Vermögen geteilt, das während der Ehe, so es keine Gütertrennung gab, erwirtschaftet wurde. Sind keine Kinder unter 15Jahren zu betreuen, gibt es nach rechtsgültiger Scheidung keine Ansprüche auf Unterhalt eines Partners gegenüber dem anderen mehr.

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