Erstens sollen meine Daten gar nicht erst in anderer Leut Händen sein. Meine Daten gehören mir. Allerdings: dadurch, dass Softwarenutzung und Datenweiterleitung heute zum essentiellen VBestandteil der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben geworden sind, und sich jeder Software- und Geräteherstellenr auf Seite 57 des Kleindegruckten der oper Klick downloadbaren Nutzungsvereinbarung schn mal im Vorwege garabntieren lässt, dass er mit deinen daten machen kann, was er möchte, wird dieses Recht massiv unterlaufen.ogor hat geschrieben:Welches Recht sollte es sein, dass verhindert, dass jemand anderer deine Daten analysiert?
Der einzige Schutz vor Missbrauch ist der Zufall, dass es dich persönlich nicht trifft.
Anders gesagt: Nicht der Missbrauch ist der Unglücksfall. Der Missbrauch ist bereits systematisch, und noch dazu legal, gleichzeitig aber entgegen dem Sinn der Gesetze, vorprogrammiert.
Solche Zustände sind für sich eine Gefahr für den Rechtsstaat, insofern sie als Präzedenzfalkl dienen können (und dienen). Lede Lebensmittelverpackung muss deutlicher darauf hinweisen, welche Inhgaltsstoffe und potentiellen Prob leme sich be Verwendung ergeben können. Und auch da ist die Kennzeichnungspflicht ja bereits eher Makulatur - entsprechend gewaltig ist die Lücke zwischen offizieller Norm und praktischer Handhabung in Sachen Datenschutz. Man kan isch natürlich fragen: Datenschutz, na was soll's? Das könnte man demokratisch entscheiden: "Brauchen wir niciht!". Aber erstens lauten die aktuellen Entschiedungen anders - da wäre es doch schön, wenn die Grundsatzentscheidungen nicht durch die Entscheidungen, wie der praktische Ablauf aussieht, zu Makulatur erklärt werden, oder? Und außerdem käme so eine demokratische Enscheidung in Konflikt mit der Verfassung, und soweit ich weiß, sogar mit EU-Recht. In den USA ist der Datenschutz nach einer anderen Systematik geregelt. Ein wesentlicher UNterschied ist zum Beispiell, dass anders als beiuns niemand per Gsesetz verdonnert ist, seinen Wohnsitz mitzuteilen. (Und bevor jemand fragt: "Aber was hat das mit Handy-Datenbsammlei zu tun?", vberweise ich auf meine folgenden Sätze.) deswegen verhandfeln die auch immer so ewig um Datenübermittluing: um es in beidseits des Atlantiks halbweg legale Formen zu gießen,. Das Verfassungsgericht hat in Sachen Daten eine klare Grundlage: Sie gehören dir. Und das hat einen guten, verfassugnsrechtlichen Grund,. Anders gesagt: Wenn diese Daten generell nicht mehr dir gehören, sind Grundsätze der Verfassung angegriffen.
Und jetzt ist es eine Frage der Beurteilung, inwieweit die Datenpraxis es erlaubt, dass du die Verfügung und Kntrolle über deine Daten hast? Mit Ausnahme einiger explizit geregelter Ausnahmnenb, die zum Funktionieren der Gesellschaft (Verwaltung, Geschäftsabläufe etc.) erforderlichi sind.
Einzig das ist die zentrale Frage. Kannst du sie eindeutig mit: "Ich hab die Kontrolle" beantworten, ist alles gut. Kannst du das nicht, haben wir eine verfassungsrechtlich brisante Situation.
Die nächste Frage wäre dann, wie wichtig einem verfassungsgemäße, oder auch nur generell juristisch sauberre Verhältnisse sind.
Was wiederum abhängt von der Frage, wie wichtig einem demokratie ist.
Zum anderen ist davon getrennt die individuellen Gefährdung zu sehen. Das sind wir iim Bereich der Gesetzesverstöße.
Und genau darin liegt die Gefahr. "Es geht niemand was an" ist, in einer etwas spezifizierteren Form. Teil der Verfassung und soweit ich weiß auch EU-Recht. In USA und UK gilt "es geht niemand an" sogar noch ausgeprägter.dfg82 hat geschrieben:Also mir gehts gar nicht so sehr um den Faktor "Gefahr", sondern eher darum, dass es niemanden etwas angeht,
Ich für meinen Teil sehe eine Recht große Gefahr, wenn meine zugesicherten Rechte ausgehebelt werden ....
Teetrinker, die Bemerkungen sind ellenlang, weil sich die Gefährdung erst aus komplexen Zusammenhängen ergibt. Nimmt man die zur Kenntnis, sind auch die Gefahren konkret darstellbar. Wer die Bemerkungen schon deshalb skeptisch betrachtet, weil sie ellenlang sind, hat bereits die Augen verschlossen.Teetrinker hat geschrieben:Einerseits gibt es ellenlange Bemerkungen dazu, wie enorm das Gefährdungspotential ist und welche Bedeutung es sogar für die ganze Gesellschaft haben soll. Andererseits kriegt es kaum jemand hin, Gefahren mal konkret zu benennen.
Das ist ja einer der Tricks: "Vorteile" werden dir kurz und bündig beenannt; "Gefährdungen" aber auf Umwegen versteckt. Um sie aufzusspüren, muss man erst die Umwege gehen. Wer dann sagt: "Na, aber das muss doch auch einfacher gehen", muss sich nicht be denen beschweren, die das aufdecken, sondern bei denen, die sich solche Konstruktiuonen ausgedacht haben,
In der Tat könnte es ganz einfach sein: Die Daten ghehören dir, und wer darauf Zugriff haben will, muss dafür sorgen, dass dir bewusst ist, um was es geht und was damit passieren soll, und dann kannst du dich entrscheiden, ob du das machen möchtst oder nicht. Und du musst kontrolieren können, ob mit deinen Daten nicht doch was anderes gemacht wird.
Genau so wird es aber nicht gemacht. Dass es grundsätzlich geht, zeigen die Rgelungen für Beratungsgespräche beim Anlagebewrater: Da muss zumindest eplizit darauf hingewiesen werden, dass die Geschäfte bestimmte Risiken mit sich bringen, und das muss dokumentiert werden. (Schon klar, auch das wird dann teilweise wieeer unterlaufen, aber es sorgt zumindest für ein gewisses Risikobewusstsein - vor allem zeigt es, dass man solche Informationsprozesse für den Betroffenen überschaubar gestalten kann, wenn man denn will. Viele Jahre lang vorher wollte man im Bankgewerbe nicht ...).
Würde man sowas im Datenverkehr installieren, sähe unser Gebrauch der Technik ziemlich anders aus.
Stattdessen werden ellenlange Klauseln formuliert, die zwar juristisch irgendwie eventuell haltbar sind, aber viel zu komplex, als dass ein Richter, geschweige denn du oder ich noch durchsteigen - oder durchsteigen woillen.
Die Gefährdungsbegründungen sind ellenlang, weil die Gefährdungen exakt so konstruiert sind. Deshalb muss man da erst durch. Und kann erst dann entscheiden, ob sich da jemand verrannt hat oider nicht.
Meine Auffassung Wenn es nicht eindeutig geregelt und kontrollierbar ist, ist es einen potentielle Gefährdung. Also: wenn ich erst lange suchen muss, um zu verstehen, was da eigenbtlich passiert, ist die Wahrscheinlihckeit hoch, dass ich betroigen werde.
Also genau umgelehrt wie du, die den notwendig langen Versuch, zu erklären, was da passiert, skeptisch sieht. Ich sehe skeptisch, dass es nicht so klar geregelt ist, dass man klar entscheiden kann: "Jawoll, wie gesetzlich vorgesehen gehölren meine Daten mir!" Denn der eigentliche Rechts-Grundsatz ist genau so einfach. Und dann kommen die ganzen Ausnahmen, die es dir unmöglich machen, diesen Rechtsgrundsatz einzufordern ...
Wir können uns nicht darüber einigen, was "ein Smartphone-Nutzer mit "üblicher" App-Nutzung so macht." Denn das ist nicht der Punkt.Teetrinker hat geschrieben:Unter den Spitzenreitern der Gefahren ist mit Sicherheit der "gläserne Bürger". Was bedeutet das? Umfassendes Wissen. Jetzt müssen wir uns nochmal einigen, was ein Smartphone-Nutzer mit "üblicher" App-Nutzung so macht. Das werden mit Sicherheit ein oder mehrere Messenger und ein soziales Netzwerk sein. Vielleicht Naviation und Bank (siehe oben). Dazu Surf- und Einkaufverhalten.
Du wirfst, wie viele, 3 Dinge beständig durcheinander: Zum einen die individuelle Gefahr. Zum anderen die gesellschaftliche (demokratische, also insitutionelle: Justiz, Staatsorgane, Abstimmungsverfahren)., Zum dritten die soziale.
Allein schon, was du da an Nutzngen aufzählst, genügt völlig, um eine gesellschaftliche Gefahr darzustellen. Weil diese Anwendungen, bzw. die Art wie sie technisch bereitgestellt und durchgeführt werden, einen Grundsatz unserer Rechtsordnung gefährden, und aktuell niemand kontrollieren kann, ob und wenn, in welchem Ausmaß, sie das tun (aktuelles Beispiel: die "Safe-Harbour"-Entscheidung, und die Prozesse, die zu dieser Situation geführt haben).
Der "glaserne Bürger" beschirebt dagegen vielmehr den Zugriff staatlicher Organe auf deine gesammelten Daten. Ist also wieder was anderes. Bei "Facebook und Co" Geht es eher um den "gläsernen Verbraucher".
In Bezug auf unsere Rechtsordnung ist das iene unzulässige Fragestellung. Hier sid Normen festgelegt. Die Frage ist nicht, was passieren kann, sondern ob das, was bereits geschieht und voraussehbar geschehen wird, den Normen entspricht. Auf einer Detailebene entspricht es den Normen, Auf der grunsätzlichen Ebene: nicht.Teetrinker hat geschrieben:Jetzt wieder Fragen bzw. Antworten, was passieren kann:
Sowas gibt es häufig. Gesetze werden in "Durchführungsverordnungen" gegossen, bis die Praxis dem ursprünglichen Sinn zuwider läuft. Es ist nur meistens deutlich konkreter und daher einfacher nachvollziehbar, als in Sachen Datensammelei. Zumal bei der Datensammlei auch noch matematische Aspekte ins Spiel kommen, und spätestens dann steigen die miesten aus der Betrachutng aus.
Als Faustregel: es benötigt maximal 7 persönliche, beliebige Informationen von dir, um dich konkret aus der Weltbevölkerung heauszupicken. Manchmal genügen schon 3, in seltenen Fällen braucht man 10 - das hängt von deinem Lebensstil ab.
Nicht mehr,. Und wenn man dich einmnal herauspicken kann, kann man dich weiter "verfolgen", also den Datensatz über dich vervolständigen.
Etwas anderes sind die sozialen Gefahren, die ich auch sehe, aber natürlich ist da das Bewertungsspektrum viel größer.
Für relativ unwichtig finde ich das, was am meisten diskutiert wirrd: die individuelle Gefährdung durch betrügerische Einzeltäter. Davor kann man sich meines Erachtens mit etwas Verstand hinreichend schützen. Also das, was ffür dich möglicherweise "am konkretesten" ist - das ist gerad das unwichtigste des Themas.
Und dann noch: Es ist etwas anderes, ob jemand etwwas über dich auffschreibt (was ohne deine Einwiligung erlaubt ist), oder elektronisch speichert (was ohne deine Einwilligung nur begrenzt zulässig ist - weshalb du überall, ohne zu lesen, Einwilligungserklärungen anklickst ... meistens steht "Datenschutzerklärung" oben drüber, tatsächlich geht es aber ums Gegenteil, denn deine Daten sind ja schon von Rechts wegen geschützt. Sie erklären dir vielmehr schön verklausiliert, wie sie deinen Datenschutz durchlöchern - und klicken, bitte!).
Warum ist elektronische und materielle Speicherung was anderes? Das würde hier jetzt zu weit führen. Wer das nicht einfach als gegeben hinnehemen kann, muss sich leider umfangerich einlesen, oder umfangreich drüber nachdenken. Wir kommen hier in Bereiche der Erkenntnisphilosphie, Kulturevolutuion, Mathematik, Juristerei etc. Nicht jede einfache Frage ist auch einfach zu beantworten - sonst wären die Physiker auch schon viel weiter mit ihrer Weltformel.
Aber es ist etwas anders. Weshalb ich auch immer wieder betone, dass "virtuelle Kommunikation" von tatsächlicher Begegnung zu unterscheiden ist. Ganz egal, ob am anderen Ende auch ein Mensch sitzt: er steht mir nicht in physischer Prasenz gegenüber. Für wen das kein substanzieller, qualitativer Unteschied ist, der tut mir leid.
Ich finde das einen der dümmsten Sätze zum Thema.Savor hat geschrieben:"Die meisten, die Angst um ihre Daten haben, sind die, die Angst haben, es könnte herauskommen, dass ihre Daten völlig unbedeutend sind und niemanden interessieren." (Mein Lieblingszitat zum Thema)
Aber er ist elegant und twitterfreundlich formuliert, und wird darum als Wahrheit akzeptiert werden ... man darf halt auf gar keinen Fall drüber nachdenken, sonst läuft man Gefahr, mit dem Kopf kräftig gegen die Wand rennen zu wollen, weil man diesen Satz mal für gut gehalten hat.