Also was mich betrifft, so ist diese Frage relativ einfach zu beantworten: Aktuell lebe ich bei meinen Eltern. Sollte also die absolut hypothetische Situation

Noch detaillierter denke ich über diese Situation allerdings nicht nach, da sie einfach zu hypothetisch ist.
Vielleicht ist es bekannt, vielleicht aber auch nicht: Zustimmung des Vermieters ist übrigens in allen Fällen notwendig.
Eine Wohnung darf nur untervermietet werden (Fall 2), wenn der Vermieter dem zustimmt und einen Gast längerfristig zu beherbergen (Fall 1) ist rechtlich auch nicht zulässig ohne entsprechendes Einverständnis. Für Fall 3 sollte es selbsterklärend sein.
Stellt sich der Vermieter also quer (z.B. weil er aus irgendeinem Grund ausschließlich Singeles/Alleinmieter haben will), kann das auch zu Problemen führen, die in die Planung einfließen müssen.