Kolinatan hat geschrieben: ↑28 Jun 2023 00:18
Hoppala hat geschrieben: ↑28 Jun 2023 00:03
Ich finde allerdings, dass deine ursprüngliche Formulierung/Aussage das nicht abbildet und was anderes aussagt. Wenn das so nicht gemeint war, ist alles gut.
Dann fände ich es interessant zu erfahren, was Du meinst was ich zuvor ausgesagt habe und inwieweit sich meine Aussage verändert hätte.
Meine Aussage ist immer noch, dass ein "Recht auf" bedeutet, dass jeder Mensch beanspruchen kann, dass dieses Anrecht mittels Gewaltanwendung gegenüber anderen Menschen zwangsweise durchgesetzt wird.
Je nach Sichtweise geht deine Aussage weiter oder greift zu kurz. Möglicherweise ist es nur eine Frage der Wortwahl bzw. Wortbedeutung.
"Recht auf" setzt voraus, dass etwas/jemand ein Recht zuspricht. Dein Einzelne kann sich immer jedes Recht der Welt für alles zusprechen. Problem ist die Durchsetzung. Umso mehr, wenn sich 2 Menschen kollidierende/nicht kompatible Rechte zusprechen. Also btrachten wir die Durchsetzung.:
Soweit wir nicht von Wild-West-.der-Stärkere-gewinnt ausgehen (was automatisch velen - den jeweils Schwächeren - die Durchsetzung ihrer selbst zugesprochenen Rechte nicht ermöglicht), ist immer eine azeptierte (oder entsprechend durchsetzungsstarke) Regelungsinstanz erforderlich, die das Recht zuspricht/gewährt und dann ggf. auch die Mittel zur Realisierung ermöglicht.
Der Schlüssel ist nun das unscheinbare "ggf.". Denn bevor du dein selbst angenommenes Recht in Anspruch nehmen kannst, prüft die regelnde Instanz, ob dein Anspruch a) auf Basis ihrer Regeln gerechtfertigt ist Völlig egal, welches Recht du dir selbst zusprichst. Und falls sie den Anspruch bestätigt, prüft sie (oder eine geregelt zuständige Folgeinstanz) b) ob und wie dein Anspruch durchgesetzt wird.
Das Recht zu haben gewährleistet noch nicht, dass es auch mit wirksamen Mitteln oder gar mit Gewalt durchgesetzt wird.
In unserer Staat gilt normengemäß die Angemessenheitsregel. (Dieser Grundsatz ist so grundsätzlich, dass er hinter all den Feinheiten des Sach- und Prozessfragen zu gern vergessen wird). Wenn die nötigen Mittel der Umsetzung also nicht angemessen sind, deinen bestätigten Anspruch zu gewährleisten, dann guckst du in die Röhre. Und das wiederum auch völlig zu Recht.
Ein "Recht auf" bedeutet eben NICHT, dass jeder (<- schon mal gar nicht!) Mensch beanspruchen kann (<- auch dies nur unter bestimmten Rahmenbedingungen), dass dieses Anrecht mittels Gewaltanwendung gegenüber anderen Menschen zwangsweise durchgesetzt wird. (<- Einschränkung: soweit angemssen.)
Ne Menge Vorbedigungen und Einschränkungen. Soviele, dass ich deine ursprüngliche Aussage nur als "das stimmt nicht" werten kann.
Konkret entfaltet sich das gerad (mal wieder) am Beispiel der Schwarzfahrerei. Natürlich sind mittellose Obdachlose den Verkehrsbetreben, den Gerichtsvollziehern, den Anwälten, ihre Auslagen schuldig, die für das Eintreiben von 60,00 "erhöhtes Befürderungsentgelt" (auch so ein zynischer Euphemismus ...) für 1x Schwarzfahren fällig werden. Da aber schon die Kohle für den 2,40€ Fahrschien in den Taschen nicht zu finden war, sind die X00 Euro Prozeskosten da auch nicht. Ergo: Erzwingungshaft. Wie so die Schuld abgetragen werden kann, bleibt rätselhaft. Anspruch:-> Durchsetzung mit Gewalt. Die zwangsweise Unterbringung kostet uns alle ne Menge Geld. Immerhin, der Obdachlose hat ein paar Tage warm, 3 regelmäßige Mahlzeiten am Tag und Gesundheitsverorgung. Das ginge zwar auch billiger (und hätte das Ursprungsproblem eventuell gleich ganz vermieden), aber irgendwie scheint dafür niemand ein Recht oder einen Durchsetzunganspruch zu haben ...
Weil niemand eine Lösung für die Frage hat, wie der Verkehrsbetrieb auf diese Weise an seine 2,40 kommen könnte, ohne das Prinzip "Beförderung nur gegen Entgelt" zu gefährden, wird der sinnlose und teure Vorgang immer weiter getrieben. Und immer mehr Leute fragen sich, ob das Mittel der Rechtsdurchsetzung (die am Ende noch nichtt mal gelingen kann) zum enstandenen Schaden bzw. dem Recht und Anspruch auf Durchsetzung des Verlehrsbetriebs noch in angemessenem Verhältnis steht. Und deshalb untelassen werden sollte. Es ist quasi systemgefährdend, hierzulande arm dran zu sein.
Das ist ein (leider reales) Extrembeisdpiel, um das Prinzip zu verdeutlichen.
Es zeigt aber auch was anderes, was weniger mit dieser konkreten Frage, als vielleicht mehr mit der allgemeinen aktuellen "Admin"-Debatte zu tiun hat: Vielen Menschen benötigen, bevor sie von dysfuktionalen, aber gewohnten Abläufen abweichen, sehr extrem drastische Konstellationen, um überhaupt nur die Frage zu stellen, ob es nicht mal Zeit für eine Veränderung sei.
Und dann fällt ihnen nichts Neues ein, weil sie schon so lange mit dem Dysfunktionalen klar gekommen sind. Denn es sind nur wenige, die wirklich negativ betroiffen sind. Und überhaupt: neu!? Das kennt man nicht, das ist riskant.
Warum also was ändern - etwa nur, weil es nicht funktioniert??
Oder gar was ausprobieren: nur weil es eventuell besser oder - Gotty
bewahre - schlechter funktionieren könnte?
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