Francis hat geschrieben: ↑13 Mär 2021 11:15
4. Es gibt fast nur vorgegebene Antwortmöglichkeiten beim Ausfüllen des Profils. Damit sind die Profile ziemlich austauschbar.
Davon hatte ich schon gelesen in bezug auf den Musikgeschmack.
Man muß zwingend mindestens drei Musikrichtungen angeben und hat auch ein sehr niedriges Maximum. Und man hat nur ein paar wenige Musikrichtungen zur Auswahl, das ist kein Freitextfeld. Ich glaube, sogar irgendwo die komplette – tatsächlich sehr magere – Liste gesehen und erkannt zu haben: Nichts davon deckt sich auch nur annähernd mit meinem Musikgeschmack.
Kurzum: Extreme Musikaficionados – in welche Richtung auch immer – können auf Parship ihr Profil nicht wahrheitsgemäß ausfüllen und sind dazu gezwungen zu lügen.
Allein das bedeutet für mich, daß die gesamte Börse für mich unbenutzbar ist.
halbkaputt hat geschrieben: ↑13 Mär 2021 13:20
st leider die Realität der Dinge. ich finde die Originalquelle leider nicht mehr in der stand, dass sowas wohl teilweise sogar bei großen Börsen wie Parship oder Elitepartner steht, aber dafür bin ich bein Googeln auf
einen Artikel beim NDR gestoßen:
So arbeiten einige Portale mit Fakeprofilen - sogar ganz offiziell. Beim Flirtportal X2Love heißt es in den AGBs: "Es ist davon auszugehen, dass es sich bei sämtlichen weiblichen Profilen um fiktive Profile handelt, die von Moderatoren betrieben werden." Doch wer liest sich schon die AGBs durch? Auf unsere Anfrage antwortet der Betreiber, man verstehe sich nicht als "Dating-, sondern als Unterhaltungs- und Chat-Portal. (...) Wir betrügen keine Leute, wir unterhalten sie!" Das dürften die meisten Singles anders sehen.
Das ist klar, daß das in den AGB steht.
Diese Börsen wollen denselben Trick durchziehen wie Lovoo, und zwar noch extremer. Mit dem AGB-Eintrag – den gleichwohl genau niemand je liest außer ein paar investigativen Reportern – will sich die Geschäftsführung davor schützen, von einem Einsatzkommando in Handschellen abgeführt, in Untersuchungshaft gesteckt und wegen arglistiger Täuschung, gewerbsmäßigen Betruges usw. usf. in mehreren tausend Fällen zu mehreren Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt zu werden.
Nach dem Motto: „Die Leute sind doch selber schuld, wenn die so blöd sind zu glauben, wir seien ein Datingportal. Steht doch in unseren AGBs, daß wir keins sind!“ Dazu kommt dann noch ein Name, der nicht eindeutig auf Dating schließen läßt, und man wähnt sich juristisch auf der sicheren Seite.
dr_Levelboss hat geschrieben: ↑13 Mär 2021 13:27
Leider haben die sich weder von meinen Schreiben noch von meinen juristischen Drohungen sonderlich begeistert gezeigt. Auch die Briefe von meinem Anwalt inkl. Vergleichsangebot haben sie nicht begeistert, im Gegenteil, die haben sogar erkärt, dass sie sich durchaus im Recht sehen (trotz unzähliger Urteile gegen sie). Die haben halt die Strategie, das auszusitzen.
Mein Anwalt hat dann Klage eingereicht und wir haben vor ein paar Wochen, das Versäumnissurteil vom Amtsgericht HH zugestellt bekommen. Jetzt geht es mit dem Geldeintreiben weiter, sind mit den ganzen Prozesskosten etc. dann auch schon ungefähr 250,- €. Bei dem Geschäftsgebaren denke ich, dass es auch hier wieder bis zum Schluss geht.
Ich glaube, die großen Börsen haben ständig hunderte Klagen am Hals. Darum kümmern sich ihre großen, teuren Rechtsabteilungen. Zivilrechtliche Klagen können sie getrost ignorieren, zumal sie einen wesentlich längeren Atem haben als Otto Normalverbraucher. Sie können einen Prozeß nach dem anderen einfach aussitzen, zumal sie nicht einmal die Prozeßkosten zu tragen haben. Mit dieser Zermürbungstaktik kommen sie sehr gut sehr weit.
Das einzige, was die Chance hätte, etwas zu bewirken, wäre, wenn Personen im oberen Management ganz persönlich Straftaten nachgewiesen werden könnten. Auch Anzeigen gegen unbekannt können sie mit Leichtigkeit im Sande verlaufen lassen. Erst wenn z. B. die Geschäftsführer persönlich damit belangt werden können und ihnen die Verhaftung und ihrem Unternehmen die zwangsweise Schließung droht, werden sie unruhig.
Die Reaktion darauf ist dann aber kein saubereres Geschäftsmodell, sondern juristische Tricks wie halb AGB-Einträge, mit denen gewisse Börsen versuchen, sich von allen Vorwürfen des gewerbsmäßigen Betruges reinzuwaschen, die aber so versteckt sind, daß die meisten Menschen immer noch auf diese Börsen hereinfallen.
Gerade Parship versteht es perfekt, mit der Naivität und Einfältigkeit der breiten Masse zu spielen und dabei die totale Rechtssicherheit zu bewahren. Parship suggeriert ja, die Menschen, die auf den großformatigen Fotos von Parship zu sehen sind, seien Parship-Kunden, d. h. auf derlei Leute trifft man bei Parship laufend. Tatsächlich sind das alles professionelle Models, die Parship für viel Geld bei Modelagenturen anheuert. Eigentlich erfüllt auch das den Tatbestand der arglistigen Täuschung, aber Parship kann sich herausreden mit: „Daß diese konkreten Personen tatsächlich Parship-Kunden sind, haben wir nirgendwo behauptet!“ Dummerweise stimmt das auch.