@MAB Wurdest du schon der sexuellen Belästigung bezichtigt?

Alles zu Deiner persönlichen Situation, Deinen Erlebnissen und was Dir auf dem Herzen liegt als Absoluter Beginner.

Hast du schon einmal "sexuell belästigt "?

Ja ich wurde schon wegen sexueller Belästigung angezeigt
1
1%
Ja ich wurde schon bezichtigt durch Berührung sexuell belästigt zu haben
12
8%
Ja mir wurde verbale sexuelle Belästigung vorgeworfen
12
8%
Ja mir wurden unsittliche Blicke vorgeworfen
9
6%
Nein mir wurde noch keine sexuelle Belästigung vorgeworfen obwohl ich aktiv bin
14
10%
Nein mir wurde noch nichts dergleichen vorgeworfen. Bin Frauen gegenüber auch passiv
50
35%
Ich habe schon von Kontaktaufnahme aus Angst Belästigung vorgeworfen zu bekommen abgesehen
22
15%
Sonstiges
5
4%
Ich möchte bei der Umfrage nicht mitmachen aber trotzdem was anklicken
17
12%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 142

Perugina

Re: @MAB Wurdest du schon der sexuellen Belästigung bezichti

Beitrag von Perugina »

Tirak hat geschrieben:
Das seh ich durchaus auch so. Allerdings mach ich mir eher Gedanken über mögliche rechtliche Folgen. Ich persönlich kann nicht einschätzen, ob das Gegenüber nicht doch plötzlich eine Anzeige daraus machen wird. Gut, vielleicht nicht bei einem blöden Spruch, aber bei mehr vielleicht schon. Was weiss ich, ob sich da jemand den Aufwand macht. Aber spätestens dann wird sowas auch für mich relevant, zumal ich auch zum Rechtssystem kein Vertrauen habe.
Ich denke nicht, dass man sich Gedanken machen muss, wenn man nicht wirklich absichtlich grapscht oder sonstwie aufdringlich wird. Ich habe das Gefühl mAB sind generell sehr verunsichert, wo da die Grenze ist zwischen "das darf man" und "das darf man nicht". Ich als Frau dachte eigentlich immer diese Grenze sei klar ... :reporter:
owtrust

Re: @MAB Wurdest du schon der sexuellen Belästigung bezichti

Beitrag von owtrust »

Perugina hat geschrieben:Ich habe das Gefühl mAB sind generell sehr verunsichert, wo da die Grenze ist zwischen "das darf man" und "das darf man nicht". Ich als Frau dachte eigentlich immer diese Grenze sei klar ... :reporter:
Im Umgang mit einer Frau, von der man sexuell nichts will, ist diese Grenze ziemlich klar.

Wenn man von der Frau sexuell etwas will und will dies auch in diese Richtung zeigen und lenken, dann verschwimmt diese Grenze jedoch. Was man im normalen Umgang nicht "darf", "muss" man dann sogar, um weiterzukommen. Nur ist dies dann jeweils unterschiedlich im Tempo und Intensität der jeweiligen Frau anzupassen. Und das macht es dann mitunter etwas kompliziert ...
Shinji

Re: @MAB Wurdest du schon der sexuellen Belästigung bezichti

Beitrag von Shinji »

owtrust hat geschrieben:
Perugina hat geschrieben:Ich habe das Gefühl mAB sind generell sehr verunsichert, wo da die Grenze ist zwischen "das darf man" und "das darf man nicht". Ich als Frau dachte eigentlich immer diese Grenze sei klar ... :reporter:
Im Umgang mit einer Frau, von der man sexuell nichts will, ist diese Grenze ziemlich klar.

Wenn man von der Frau sexuell etwas will und will dies auch in diese Richtung zeigen und lenken, dann verschwimmt diese Grenze jedoch. Was man im normalen Umgang nicht "darf", "muss" man dann sogar, um weiterzukommen. Nur ist dies dann jeweils unterschiedlich im Tempo und Intensität der jeweiligen Frau anzupassen. Und das macht es dann mitunter etwas kompliziert ...
Dabei kommt aber wieder "der Richtige kann nichts falsch machen und der Falsche nichts richtig" ins Spiel.
Hat die Frau selbst (unterbewußt) Interesse, macht das dann nichts.
Hat die Frau selber kein Interesse, kann schon ein "schönes Wetter heute..." zuviel sein. :?
w82nrw

Re: @MAB Wurdest du schon der sexuellen Belästigung bezichti

Beitrag von w82nrw »

Shinji hat geschrieben:Hat die Frau selber kein Interesse, kann schon ein "schönes Wetter heute..." zuviel sein. :?
Das kann zu einem Korb führen, ist aber keine sexuelle Belästigung!
Falls sie das als sexuelle Belästigung bezeichnet hat/ist sie das Problem.
Shinji

Re: @MAB Wurdest du schon der sexuellen Belästigung bezichti

Beitrag von Shinji »

w82nrw hat geschrieben:
Shinji hat geschrieben:Hat die Frau selber kein Interesse, kann schon ein "schönes Wetter heute..." zuviel sein. :?
Das kann zu einem Korb führen, ist aber keine sexuelle Belästigung!
Objektiv nicht.
Aber vielleicht wenn es von einem fetten 40 Jährigen kommt, der mit seiner Ansprache die arme Frau demütigt... :hammer:
Ist halt immer eine Sache des Blickwinkels und der Befindlichkeit der beteiligten Personen.
Jelly Belly

Re: @MAB Wurdest du schon der sexuellen Belästigung bezichti

Beitrag von Jelly Belly »

Loc-Nar hat geschrieben:
NBUC hat geschrieben:Artikuliert wurde so etwas bisher mehrfach wegen "falscher Blicke" - unter anderem von Frauen, welche man bis zum Anzischen noch gar nicht in Fokus hatte. Nichts tun hilft also auch nicht unbedingt, das müsste schon nicht existieren sein oder wenigstens nicht rausgehen.
Was ja auch lächerlich ist. Ich kann jawohl hinschauen wo ich will. Wenn sie ein Problem damit hat soll sie halt eine Burka anziehen.
Wenn man merkt, dass es der Person unangenehm ist, sollte man das anstarren sein lassen. Ein kleiner Blick ist nicht schlimm. Aber ich z.B. mag es nicht angestarrt zu werden. Ist für mich auch eher eine Sache der Höflichkeit, dass man sowas nicht macht. Mach ich bei anderen Menschen schließlich auch nicht. Egal ob Mann, Frau, alt, jung, attraktiv oder nicht. Du nimmst dir schon viel raus, vor allem mit deiner Ausdrucksweise.

Natürlich ist es nicht in Ordnung beleidigend zu reagieren. Aber man muss auch bedenken, wie schon erwähnt, dass es unterschiedliche Gründe dafür geben kann. Vielleicht hat die Frau Probleme, vielleicht Schmerzen, wieso auch immer (Periode), vielleicht fühlt sie sich in ihrem Körper unwohl (kommt auch bei hübschen Frauen oft vor)...
Tirak

Re: @MAB Wurdest du schon der sexuellen Belästigung bezichti

Beitrag von Tirak »

Perugina hat geschrieben:
Ich denke nicht, dass man sich Gedanken machen muss, wenn man nicht wirklich absichtlich grapscht oder sonstwie aufdringlich wird. Ich habe das Gefühl mAB sind generell sehr verunsichert, wo da die Grenze ist zwischen "das darf man" und "das darf man nicht". Ich als Frau dachte eigentlich immer diese Grenze sei klar ... :reporter:
In gewissen Bereichen in die Grenze für mich schon klar. Arbeit zum Beispiel beziehungsweise auch im Bereich, wo einer von beiden gerade eine Dienstleistung für den anderen erbringt. Schwammig wird es im privaten Bereich, speziell bei einer möglichen Annäherung. Allerdings wenn es alles förmlich abläuft, passiert wohl auch nichts, das ist schon richtig. Notfalls wird das Interesse umgelenkt oder abgewürgt.
w82nrw

Re: @MAB Wurdest du schon der sexuellen Belästigung bezichti

Beitrag von w82nrw »

Shinji hat geschrieben:Aber vielleicht wenn es von einem fetten 40 Jährigen kommt, der mit seiner Ansprache die arme Frau demütigt... :hammer:
Ist halt immer eine Sache des Blickwinkels und der Befindlichkeit der beteiligten Personen.
Da gilt wie schon geschrieben: Falls sie das als sexuelle Belästigung bezeichnet hat/ist sie das Problem :umarmung2:
Stefan_T

Re: @MAB Wurdest du schon der sexuellen Belästigung bezichti

Beitrag von Stefan_T »

w82nrw hat geschrieben:Falls sie das als sexuelle Belästigung bezeichnet hat/ist sie das Problem :umarmung2:
Auch wenn sie das Problem ist/hat, kann es trotzdem zu seinem Problem werden.

Im Extremfall siehe zum Beispiel diesen Fall:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/e ... 51726.html
Die Lehrerin Heidi K. bezichtigte fälschlicherweise ihren mittlerweile verstorbenen Kollegen Horst Arnold der Vergewaltigung. Arnold musste fünf Jahre in Haft, wurde erst spät freigesprochen. Kurz darauf starb er. Nun steht fest: Heidi K. muss seiner Tochter keinen Schadensersatz zahlen.
...

Die Vorgeschichte: Arnolds Kollegin Heidi K. hatte ihn bezichtigt, sie in der Schule vergewaltigt zu haben. Das Landgericht Darmstadt sprach ihn 2002 nach einer leichtfertig und mangelhaft geführten Hauptverhandlung schuldig. Arnold musste die Freiheitsstrafe von fünf Jahren bis zum letzten Tag absitzen. Das Landgericht Kassel sprach ihn im Wiederaufnahmeverfahren im Jahr 2011 frei. Die Vorwürfe der Frau seien "von vorn bis hinten" erfunden, urteilten die Richter. Im Februar 2012 bestätigte der Bundesgerichtshof den Freispruch, der damit rechtskräftig wurde.

Für Arnold jedoch war es zu spät. Wenige Monate nach dem Freispruch starb er an Herzversagen im Alter von nur 53 Jahren.
Im Extremfall kannst du als Mann wegen Verwaltigung ins Gefängnis kommen, selbst wenn du absolut nichts gemacht hast als mit dieser Frau zusammen in einem Zimmer gewesen zu sein. :hammer:

Zwar ist das schon mit der extremste Fall, aber in deutlich leichteren Abstufungen ist Vieles denkbar. Reicht ja zum Beispiel schon, wenn eine Arbeitskollegin in der Firma dezent erzählt, man habe sie sexuell belästigt. Das muss ja noch nicht mal stimmen und die Auswirkungen können trotzdem verherrend für den Mann sein.
w82nrw

Re: @MAB Wurdest du schon der sexuellen Belästigung bezichti

Beitrag von w82nrw »

Stefan_T hat geschrieben:
w82nrw hat geschrieben:Falls sie das als sexuelle Belästigung bezeichnet hat/ist sie das Problem :umarmung2:
Auch wenn sie das Problem ist/hat, kann es trotzdem zu seinem Problem werden.
das ist richtig. Nur leider ein allgemeines Risiko und unabhängig davon was er tatsächlich gemacht hat. Es sollte niemand daran hindern jemand höflich und angemessen anzusprechen an dem man Interesse hat.
Optimist
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Re: @MAB Wurdest du schon der sexuellen Belästigung bezichti

Beitrag von Optimist »

Mir wurden mal unsittliche Blicke vorgeworfen, ist halt immer die Frage wer schaut (sonst würde man sich in der Öffentlichkeit ja nicht so kleiden, wenn einem die Blicke von allen anderen Menschen unangenehm sind).
"The whole problem with the world is that fools and fanatics are always so certain of themselves, but wiser people so full of doubts."
Nasobem

Re: @MAB Wurdest du schon der sexuellen Belästigung bezichti

Beitrag von Nasobem »

Stefan_T hat geschrieben:Im Extremfall kannst du als Mann wegen Verwaltigung ins Gefängnis kommen, selbst wenn du absolut nichts gemacht hast als mit dieser Frau zusammen in einem Zimmer gewesen zu sein. :hammer:
Im Extremfall kannst du auch ein Strafverfahren wegen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, Datenbeschädigung usw. usf. am Hals haben, ohne dass du etwas gemacht hast. Mir schon passiert, hatte ein dreijähriges Strafverfahren am Hals, derjenige, der mich angezeigt hat, hat mich auch zivilrechtlich verklagt und mich wegen nichts mehrfach vor Gericht gezerrt. Das hatte damals meinen Ruin, den kompletten Verlust meines Freundeskreises und den Studienabbruch zur Folge sowie, dass ich mich mit meinen Eltern zerstritten habe. Nach etwa drei Jahren habe ich eines Morgens einen vierseitigen Brief von der Staatsanwaltschaft erhalten, dass sie das Verfahren nun einstellen würde, wenige Wochen später war auch das Zivilverfahren beendet, der Spuk war danach so schnell vorbei, wie er angefangen hatte. Derjenige, der mir das wissentlich angetan hat, war ein Mann, dessen krumme Geschäfte ich behindert habe.

Dass dich eine falsche Verdächtigung oder eine entsprechend aufgesetzte Schadenersatzklage ruinieren kann, ist nicht ein Spezifikum des Tatbestands Vergewaltigung, sondern eine Nebenwirkung unseres Rechtssystems.
Shinji

Re: @MAB Wurdest du schon der sexuellen Belästigung bezichti

Beitrag von Shinji »

Stefan_T hat geschrieben:
w82nrw hat geschrieben:Falls sie das als sexuelle Belästigung bezeichnet hat/ist sie das Problem :umarmung2:
Auch wenn sie das Problem ist/hat, kann es trotzdem zu seinem Problem werden.

Im Extremfall siehe zum Beispiel diesen Fall:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/e ... 51726.html
Die Lehrerin Heidi K. bezichtigte fälschlicherweise ihren mittlerweile verstorbenen Kollegen Horst Arnold der Vergewaltigung. Arnold musste fünf Jahre in Haft, wurde erst spät freigesprochen. Kurz darauf starb er. Nun steht fest: Heidi K. muss seiner Tochter keinen Schadensersatz zahlen.
...

Die Vorgeschichte: Arnolds Kollegin Heidi K. hatte ihn bezichtigt, sie in der Schule vergewaltigt zu haben. Das Landgericht Darmstadt sprach ihn 2002 nach einer leichtfertig und mangelhaft geführten Hauptverhandlung schuldig. Arnold musste die Freiheitsstrafe von fünf Jahren bis zum letzten Tag absitzen. Das Landgericht Kassel sprach ihn im Wiederaufnahmeverfahren im Jahr 2011 frei. Die Vorwürfe der Frau seien "von vorn bis hinten" erfunden, urteilten die Richter. Im Februar 2012 bestätigte der Bundesgerichtshof den Freispruch, der damit rechtskräftig wurde.

Für Arnold jedoch war es zu spät. Wenige Monate nach dem Freispruch starb er an Herzversagen im Alter von nur 53 Jahren.
Im Extremfall kannst du als Mann wegen Verwaltigung ins Gefängnis kommen, selbst wenn du absolut nichts gemacht hast als mit dieser Frau zusammen in einem Zimmer gewesen zu sein. :hammer:

Zwar ist das schon mit der extremste Fall, aber in deutlich leichteren Abstufungen ist Vieles denkbar. Reicht ja zum Beispiel schon, wenn eine Arbeitskollegin in der Firma dezent erzählt, man habe sie sexuell belästigt. Das muss ja noch nicht mal stimmen und die Auswirkungen können trotzdem verherrend für den Mann sein.
Ja, den Fall kenne ich auch.
Nur denkt kaum jemand über die Folgen nach.
Aber ist schon praktisch, wenn man als Frau die feministische Opfermentalität als Waffe gegen Unschuldige einsetzen kann. :fluchen:
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Re: @MAB Wurdest du schon der sexuellen Belästigung bezichti

Beitrag von Optimist »

Nasobem hat geschrieben:
Stefan_T hat geschrieben:Im Extremfall kannst du als Mann wegen Verwaltigung ins Gefängnis kommen, selbst wenn du absolut nichts gemacht hast als mit dieser Frau zusammen in einem Zimmer gewesen zu sein. :hammer:
Im Extremfall kannst du auch ein Strafverfahren wegen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, Datenbeschädigung usw. usf. am Hals haben, ohne dass du etwas gemacht hast. Mir schon passiert, hatte ein dreijähriges Strafverfahren am Hals, derjenige, der mich angezeigt hat, hat mich auch zivilrechtlich verklagt und mich wegen nichts mehrfach vor Gericht gezerrt. Das hatte damals meinen Ruin, den kompletten Verlust meines Freundeskreises und den Studienabbruch zur Folge sowie, dass ich mich mit meinen Eltern zerstritten habe. Nach etwa drei Jahren habe ich eines Morgens einen vierseitigen Brief von der Staatsanwaltschaft erhalten, dass sie das Verfahren nun einstellen würde, wenige Wochen später war auch das Zivilverfahren beendet, der Spuk war danach so schnell vorbei, wie er angefangen hatte. Derjenige, der mir das wissentlich angetan hat, war ein Mann, dessen krumme Geschäfte ich behindert habe.

Dass dich eine falsche Verdächtigung oder eine entsprechend aufgesetzte Schadenersatzklage ruinieren kann, ist nicht ein Spezifikum des Tatbestands Vergewaltigung, sondern eine Nebenwirkung unseres Rechtssystems.
Kannte der Täter deinen Freundeskreis oder warum haben sich diese von dir abgewendet?
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Re: @MAB Wurdest du schon der sexuellen Belästigung bezichti

Beitrag von Lazarus Long »

w82nrw hat geschrieben:Falls sie das als sexuelle Belästigung bezeichnet hat/ist sie das Problem :umarmung2:
So ist das lustig, stell dir diese oder eine ähnliche Situation in der Realität vor - wieviele hier wären am Ende so schlagfertig?
Im Grunde sind es doch die Verbindungen mit Menschen, die dem Leben seinen Wert geben.

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Re: @MAB Wurdest du schon der sexuellen Belästigung bezichti

Beitrag von Nasobem »

Optimist hat geschrieben:
Nasobem hat geschrieben:Dass dich eine falsche Verdächtigung oder eine entsprechend aufgesetzte Schadenersatzklage ruinieren kann, ist nicht ein Spezifikum des Tatbestands Vergewaltigung, sondern eine Nebenwirkung unseres Rechtssystems.
Kannte der Täter deinen Freundeskreis oder warum haben sich diese von dir abgewendet?
Weil die ständigen Diskussionen mit meinen Anwälten, die ständigen Briefe von Behörden, Vorladungen, die ständige im Raum stehende Drohung, wegen eines Deliktes mit einem Jahr Mindeststrafe verurteilt zu werden sowie der sich langsam abzeichnende finanzielle Ruin mich damals zu einem pessimistischen, zynischen Menschen gemacht haben.

Die meisten Menschen haben nie mit der Justiz zu tun oder dann nur bei Standardverfahren, die nach einigen Wochen vom Tisch sind (typisch sind z.B. Verkehrsregelübertretungen). Die können sich nicht vorstellen, dass da immer wieder neue Schriftsätze mit Dutzenden von Seiten auftauchen mit irgendwelchen absurden Vorwürfen, die man dann mit einem Anwalt beantworten muss und sich so ein Aktenordner nach dem anderen füllt.
Zuletzt geändert von Nasobem am 29 Jun 2014 15:21, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitat korrigiert
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Re: @MAB Wurdest du schon der sexuellen Belästigung bezichti

Beitrag von NBUC »

Ein Unterschied ist, das es bei Sexualdelikten scheinbar keinen Freispruch gibt, zumindest sozial. Das bleibt ewig hängen. Der Vorwurf alleine reicht zur sozialen Hinrichtung, die Unschuldsvermutung ist nicht relevant und wer sich nicht vom "Täter" distanziert, riskiert als Sexist in Gruppenhaftung genommen zu werden.

Ein älterer Sportkamerad ist fälschlich beschuldigt worden, die Verleumderin hat sich in der Verhandlung verplappert und ist vor dem Richter zusammengebrochen, er hat trotzdem nie wieder ein Bein auf den Boden bekommen und ist dann verschwunden.
Natural Born UnCool

Alle gesellschaftlichen Betrachtungen enthalten zwangsläufig Verallgemeinerungen und werden daher Ausnahmen und Einzelfälle enthalten, denen sie nicht gerecht werden können.

wenn ich nicht antworten sollte heißt das nicht, dass du Recht hast, sondern ich kein Internet!
ActiveBeginner

Re: @MAB Wurdest du schon der sexuellen Belästigung bezichti

Beitrag von ActiveBeginner »

Nasobem hat geschrieben: Derjenige, der mir das wissentlich angetan hat, war ein Mann, dessen krumme Geschäfte ich behindert habe.
Hatte es wenigsten Konsequenzen für ihn? Ich schreibe jetzt lieber nicht, was ich so einem Subjekt antun würde.
Finchen

Re: @MAB Wurdest du schon der sexuellen Belästigung bezichti

Beitrag von Finchen »

ActiveBeginner hat geschrieben:Ich finde das Ergebnis der Umfrage bemerkenswert: Da gibt es diejenigen, welche aufgrund von Inaktivität keine solchen Vorwürfe erlebt haben. Fast allen anderen ist das aber passiert! Das steht im krassen Widerspruch zu diesen ganzen Mutmachsprüchen wie "Was soll schon passieren?" oder der oft geäußerten Vermutung, Frauen würden sich darüber freuen, angesprochen zu werden.
Nochmal genau nachdenken: Fast allen anderen, denen, die aktiv auf Frauen zugehen, ist das aber passiert! Ja, was genau? Dass eine Frau mal deutlich zu verstehen gegeben hat, dass bei ihr gerade eine Grenze überschritten wurde und sie sich belästigt fühlt?

Ja, das kann schon sein, das kann schon passieren. Und ist dann auch kein Beinbruch, würde ich sagen. Und dass eine (von wievielen angesprochenen, angebaggerten, aktiv angegangenen?) Frau dies als Grenzüberschreitung empfindet, soll dann also ein guter Grund sein, es komplett sein zu lassen? Ernsthaft jetzt? Auch wenn die anderen 500 positiv reagiert haben?

Auch meine Grenzen wurden schon überschritten. Ich dachte eigentlich schon, dass ich das dann auch sagen darf? Was denn auch sonst soll ich tun, als den Mann darauf aufmerksam machen, dass das gerade zu viel war und nicht willkommen ist? Das heißt dann noch nicht, dass ich den betreffenden Mann als Schwein und potenziellen Vergewaltiger sehe. Das wiederum hängt dann ganz davon ab, wie er auf meine Ansage reagiert. Aber ein einmaliges: "Ey, Du, bis hierher und nicht weiter!" in Verbindung mit einem "Ups, sorry, ich gehe dann mal!" gehört doch eigentlich zum vollkommen normalen menschlichen Umgang. Das sollte niemanden von irgendwas abhalten.
Nasobem

Re: @MAB Wurdest du schon der sexuellen Belästigung bezichti

Beitrag von Nasobem »

ActiveBeginner hat geschrieben:
Nasobem hat geschrieben: Derjenige, der mir das wissentlich angetan hat, war ein Mann, dessen krumme Geschäfte ich behindert habe.
Hatte es wenigsten Konsequenzen für ihn? Ich schreibe jetzt lieber nicht, was ich so einem Subjekt antun würde.
Nein. Er war pleite, ich war pleite. Da kann es keine Konsequenzen haben.