beim Mord durch Unterlassen gibt es zwei besondere Merkmale....
der gesteigerte Vorsatz..... Mord setzt ja voraus jemanden gezielt zu töten, nicht etwa wie beim Totschlag. jemanden einfach nur verhungern zu lassen und den Tod im Grunde einzzukalkulieren, reicht nicht mal für den Vorsatz aus. das lässt sich daraus erklären, dass nicht ganz klar ist, ob der Mord "nur" ein gezielterer Totschlag ist.... oder ob Mord gänzlich anders als Totschlag ist. das hat auch viel damit zu tun, wann dieses Mord-/Totschlag-System und deren Verhältnis eingeführt worden sind... nämlich im dritten Reich. vorher war Mord einfach das geplante zielgerichtete Töten. Totschlag eher solche Fälle wie im Affekt zu handeln oder es nicht wirklich zu planen.
und der zweite Punkte ist, dass die Tatbezogenen Merkmale kaum zum tragen kommen. willst du jemanden umbringen und willst dies besonders langsam durch verhungern tun, dann könnte man dies beim Verhungern und verdursten annehmen..... dann wärs grausam....
die täterbezogenen Mordmerkmale liegen sowieso nicht vor.
bleibt halt noch die Verdeckungs-/Ermöglichungsabsicht. die ist aber hier eh nicht gegeben.
grundsätzlich ist das Urteil mit Totschlag durch Unterlassen aus der Systematik der deutschen Rechtssprechung und des deutschen Strafrechts durchaus richtig und folgt der Rechtssprechungspraxis.
ein Unterlassen kann nämlich nie wirklich ein aktives Tun sein, selbst wenn man aktiv nichts tut oder sich aktiv entscheidet nichts zu tun. ich hab mal behauptet für mich gibts daher eigentlich kein Unterlassen, weil das ganze auf einer bloßen behauptung der strafrechtsforschung beruht. da gibts immer den Mutter-Kind-Fall. eine Mutter lässt ihr Kind verhungern. eigentlich müsste sie ihm was geben und ist in der pflicht dies zu tun. und wenn sie ihm immer wieder absichtlich nichts gibt, ist das trotzdem kein aktiver Vorgang. es bleibt eine Unterlassung.
das problem ist halt auch, jeder lehrbuchfall ist gut und schön, aber in echten fällen kann man nicht in die köpfe der leute schauen. deswegen kann man nicht annehmen, dass es wohl so gewesen sein wird oder sein muss. es geht hier um Dinge, die objektiv beweisbar sind. und zweifel sind sie das nicht, also muss danach verurteilt werden, was beweisbar und in nächster instanz auch stichhaltig ist.
Nell The Sentinel hat geschrieben:Was soll denn bitte Mord durch unterlassen sein? Ich habe dazu bei meiner schnellen Suche nicht wirklich was gefunden, was das erklärt. Es soll Todschlad durch Unterlassen und unterlassene Hilfeleistung geben.
du sperrst deinen Erbonkel im Keller ein (Habgier - um ans Erbe zu kommen)... oder sperrst jemanden im Keller ein, der gesehen hat, wie du n Autogeklaut hast oder jemanden anderen umgebracht hast (Verdeckunsgabsicht, damit die Tat nicht aufgedeckt werden kann).... und weil du willst, dass diese Person leidet, gibst du ihm nix zu essen. du willst aber in jedem Fall, dass die Person stirbt. so qualvoll wie möglich (grausam).... nur mal so als beispiel für mord durch unterlassen.