Ehemann liess Frau verhungern
ERSTER BEITRAG DES THEMAS
Ehemann liess Frau verhungern
Ehemann liess Frau verhungern
Ich frage mich, warum das kein Mord durch Unterlassen ist und ich frage mich, warum die Verteidigung es wagt, gegen das Urteil vorzugehen und "nur" auf unterlassene Hilfeleistung den Vater (und die Tochter) strafrechtlich belangen zu wollen.
In was für einer Welt leben wir, wenn das noch nichtmal als Mord durch Unterlassen durchgeht.
Die arme kranke Frau! Unfassbar, wie gewissenlos ein Mensch, der Ehemann sein kann. Nicht mal einen Arzt rufen, ist schon schrecklich genug und der Frau tagelang zuzusehen, aber dann sogar Essen und Trinken zu verweigern.
Bei der Tochter wäre ich vorsichtig, weil sie vielleicht durch ihren Vater es so vorgelebt bekam oder er ihr es verbot.
In anderen Artikeln kann man lesen, die "Familie" warf der Frau vor, dass diese der "Familie" kein Familienleben geboten hat. Von Eigenverantwortung des Ehemann für ein Familienleben, wo man auch füreinander sorgt, wenn es dem anderen schlecht geht, weil er krank ist, kein Wort.
Ich frage mich, warum das kein Mord durch Unterlassen ist und ich frage mich, warum die Verteidigung es wagt, gegen das Urteil vorzugehen und "nur" auf unterlassene Hilfeleistung den Vater (und die Tochter) strafrechtlich belangen zu wollen.
In was für einer Welt leben wir, wenn das noch nichtmal als Mord durch Unterlassen durchgeht.
Die arme kranke Frau! Unfassbar, wie gewissenlos ein Mensch, der Ehemann sein kann. Nicht mal einen Arzt rufen, ist schon schrecklich genug und der Frau tagelang zuzusehen, aber dann sogar Essen und Trinken zu verweigern.
Bei der Tochter wäre ich vorsichtig, weil sie vielleicht durch ihren Vater es so vorgelebt bekam oder er ihr es verbot.
In anderen Artikeln kann man lesen, die "Familie" warf der Frau vor, dass diese der "Familie" kein Familienleben geboten hat. Von Eigenverantwortung des Ehemann für ein Familienleben, wo man auch füreinander sorgt, wenn es dem anderen schlecht geht, weil er krank ist, kein Wort.
ERSTER BEITRAG DES THEMAS
Re: Ehemann liess Frau verhungern
Mord durch Unterlassung gibts nicht @Sträusschen, höchsten Totschlag durch Unterlassung. Mord hat immer den Tatbestand des Vorsatzes. Ob der hier erfüllt ist, kann man schwer sagen.
Ich frag mich nur, was muss da in deren Köpfen vorgehen. Ich meine das ist seine Frau und ihre Mutter. Bei aller Liebe und Hass, aber das geht mir nicht in den Kopf. Das Menschen so grausam sein können. Ich könnte jemanden noch so hassen, aber sowas hätte ich nicht drauf. Schon gar nicht bei einer Person die mir wichtig ist oder war.
Ich frag mich nur, was muss da in deren Köpfen vorgehen. Ich meine das ist seine Frau und ihre Mutter. Bei aller Liebe und Hass, aber das geht mir nicht in den Kopf. Das Menschen so grausam sein können. Ich könnte jemanden noch so hassen, aber sowas hätte ich nicht drauf. Schon gar nicht bei einer Person die mir wichtig ist oder war.
Re: Ehemann liess Frau verhungern
Doch, gibts Nemo, den Mord durch Unterlassen, Vorsatz ist richtig, aber dann noch ein Mordmerkmal, stand auch in einem anderen Artikel.
Sowas zieht mich immer noch extra mit runter, wenn ich sowas lese. Aber ich denke, manche schlimmen Sachen bedürfen einer Öffentlichkeit.
Ich sag mir dann im Geiste, soviele Ehemänner (aber natürlich auch Ehefrauen) verlassen ihren Partner, ziehen aus, lassen sich scheiden, wieso der dann nicht!!!
Sowas zieht mich immer noch extra mit runter, wenn ich sowas lese. Aber ich denke, manche schlimmen Sachen bedürfen einer Öffentlichkeit.
Ich sag mir dann im Geiste, soviele Ehemänner (aber natürlich auch Ehefrauen) verlassen ihren Partner, ziehen aus, lassen sich scheiden, wieso der dann nicht!!!
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Re: Ehemann liess Frau verhungern
Wie traurig und entsetzlich so etwas! Ich darf mir das gar nicht vorstellen.
Das Urteil verstehe ich allerdings auch nicht. Meines Erachtens lag da schon Mord durch Unterlassen vor, denn den beiden war doch bewusst, dass die Frau auf diese Weise sterben würde.
Grausam, zu was Menschen manchmal fähig sind.
Das Urteil verstehe ich allerdings auch nicht. Meines Erachtens lag da schon Mord durch Unterlassen vor, denn den beiden war doch bewusst, dass die Frau auf diese Weise sterben würde.
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Re: Ehemann liess Frau verhungern
Gut, dann wird s sein. Ich kenns halt nicht. Bin aber weder Jurist noch juristisch angestellt. Ich muss andere Gesetze kennen. Da gibts auch viel lustigere als bei den Juristen.Sträusschen hat geschrieben:Doch, gibts Nemo, den Mord durch Unterlassen, Vorsatz ist richtig, aber dann noch ein Mordmerkmal, stand auch in einem anderen Artikel.
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Re: Ehemann liess Frau verhungern
Was soll denn bitte Mord durch unterlassen sein? Ich habe dazu bei meiner schnellen Suche nicht wirklich was gefunden, was das erklärt. Es soll Todschlad durch Unterlassen und unterlassene Hilfeleistung geben.
Weshalb die Verteidigung "nur" auf unterlassene Hilfeleistung gehen will, hängt damit zusammen, dass das alles eine Auslegungssache ist. Zumindest hab ich das noch im Kopf.
Weshalb die Verteidigung "nur" auf unterlassene Hilfeleistung gehen will, hängt damit zusammen, dass das alles eine Auslegungssache ist. Zumindest hab ich das noch im Kopf.
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Re: Ehemann liess Frau verhungern
Die Verteidigung tut genau das, was sie soll ...Sträusschen hat geschrieben:Ehemann liess Frau verhungern
Ich frage mich, warum das kein Mord durch Unterlassen ist und ich frage mich, warum die Verteidigung es wagt, gegen das Urteil vorzugehen und "nur" auf unterlassene Hilfeleistung den Vater (und die Tochter) strafrechtlich belangen zu wollen.
Eine Verurteilung wegen Mord setzt bestimmte juristischen "Mordmerkmale" voraus, die in diesem Fall eher schwer zu beweisen sein dürften.
Sehe ich anders ... vorleben oder verbieten entbindet einen nicht davon einem anderen Menschen in Not zu helfen.Sträusschen hat geschrieben: In was für einer Welt leben wir, wenn das noch nichtmal als Mord durch Unterlassen durchgeht.
Die arme kranke Frau! Unfassbar, wie gewissenlos ein Mensch, der Ehemann sein kann. Nicht mal einen Arzt rufen, ist schon schrecklich genug und der Frau tagelang zuzusehen, aber dann sogar Essen und Trinken zu verweigern.
Bei der Tochter wäre ich vorsichtig, weil sie vielleicht durch ihren Vater es so vorgelebt bekam oder er ihr es verbot.
Nichtsdestotrotz ... es ist eine traurige Sache. Ein Mensch ist gestorben und die juristische Aufarbeitung verläuft wieder im Sande.
Zukünftig hauptsächlich im https://www.ab-forum.de zu finden.
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Re: Ehemann liess Frau verhungern
Alkoholkranke können eine enorme Belastung sein für Angehörige. Da kann sich großer Hass und Hilflosigkeit aufstauen. Ist natürlich keine wirksame Entschuldigung dafür, jemanden sterben zu lassen. Da hätte es auch noch Scheidung gegeben. Wer weiß, vielleicht ist der Mann ja auch alkoholkrank, davon steht da ja nix (manche Alkoholiker sind Meister im verbergen). Das wäre auch keine Entschuldigung, aber eine mögliche Erklärung.
Re: Ehemann liess Frau verhungern
Kann sein, dass die Frau den beiden das Leben zur Hölle gemacht hat. Wir wissen es nicht.Einsamer Igel hat geschrieben:Alkoholkranke können eine enorme Belastung sein für Angehörige. Da kann sich großer Hass und Hilflosigkeit aufstauen. Ist natürlich keine wirksame Entschuldigung dafür, jemanden sterben zu lassen. Da hätte es auch noch Scheidung gegeben. Wer weiß, vielleicht ist der Mann ja auch alkoholkrank, davon steht da ja nix (manche Alkoholiker sind Meister im verbergen). Das wäre auch keine Entschuldigung, aber eine mögliche Erklärung.
Ich kann mir jedoch schon einige Szenarien an Vorgeschichte vorstellen, die die beiden veranlasst haben könnte, sich an der Frau zu "rächen" und sie absichtlich leiden zu lassen. Hier sogar bis zum Tod.
Entschuldbar ist es natürlich nie, aber bei manchen kann sich je nach Vorgeschichte eine unvorstellbare Wut und Hass auf einen anderen aufgestaut haben. Der sich dann wie hier bei geeigneter Gelegenheit entlädt.
Re: Ehemann liess Frau verhungern
Sollte der Ehemann irgendwann vor Gericht das Wort "Hass" oder "Rache" verlauten lassen, ist ihm der Mord nachgewiesen.Stefan_T hat geschrieben:Kann sein, dass die Frau den beiden das Leben zur Hölle gemacht hat. Wir wissen es nicht.Einsamer Igel hat geschrieben:Alkoholkranke können eine enorme Belastung sein für Angehörige. Da kann sich großer Hass und Hilflosigkeit aufstauen. Ist natürlich keine wirksame Entschuldigung dafür, jemanden sterben zu lassen. Da hätte es auch noch Scheidung gegeben. Wer weiß, vielleicht ist der Mann ja auch alkoholkrank, davon steht da ja nix (manche Alkoholiker sind Meister im verbergen). Das wäre auch keine Entschuldigung, aber eine mögliche Erklärung.
Ich kann mir jedoch schon einige Szenarien an Vorgeschichte vorstellen, die die beiden veranlasst haben könnte, sich an der Frau zu "rächen" und sie absichtlich leiden zu lassen. Hier sogar bis zum Tod.
Entschuldbar ist es natürlich nie, aber bei manchen kann sich je nach Vorgeschichte eine unvorstellbare Wut und Hass auf einen anderen aufgestaut haben. Der sich dann wie hier bei geeigneter Gelegenheit entlädt.
Dass er lediglich vor Gericht aussagte, er ließ sie verhungern, weil sie ihm kein intaktes Familienleben bot, dürfte höchstens unter "niedere Beweggründe" als Mordmerkmal fallen, aber damit tat sich das Gericht schwer, weil es so harmonisch und unschuldig klingt, dass er sie "nur" verhungern ließ, weil sie ihm das Familienleben nicht bot.
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Re: Ehemann liess Frau verhungern
Ich vermute mal, dass nicht er diese Formulierung gewählt hat, sondern entweder sein Anwalt oder es ist die sachliche Zusammenfassung des Gerichts.
Wie das daheim dann konkret ausgesehen hat, dieses "Nichtbieten von Familienleben", das weiß man so nicht, man kann sich da nur aus der eigenen Phantasie bedienen.
Wie das daheim dann konkret ausgesehen hat, dieses "Nichtbieten von Familienleben", das weiß man so nicht, man kann sich da nur aus der eigenen Phantasie bedienen.
Re: Ehemann liess Frau verhungern
Ach so. Aber dann im Brustton der Überzeugung erstmal irgendwas behaupten... solche Leute hab ich ja gefressen.Nemo hat geschrieben:Gut, dann wird s sein. Ich kenns halt nicht. Bin aber weder Jurist noch juristisch angestellt. Ich muss andere Gesetze kennen. Da gibts auch viel lustigere als bei den Juristen.Sträusschen hat geschrieben:Doch, gibts Nemo, den Mord durch Unterlassen, Vorsatz ist richtig, aber dann noch ein Mordmerkmal, stand auch in einem anderen Artikel.
Re: Ehemann liess Frau verhungern
Und wie schmecke ich? Wenn du fertig bist deinen Kopf gegen die Wand zu hämmern, fragst du vielleicht erstmal, ob ich vielleicht aber eine gewisse rechtliche Vorbildung genossen habeGoldstück hat geschrieben: Ach so. Aber dann im Brustton der Überzeugung erstmal irgendwas behaupten... solche Leute hab ich ja gefressen.
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Re: Ehemann liess Frau verhungern
Es muss einiges passiert sein in dieser Familie dass ein Punkt erreicht wurde an dem die Menschlichkeit aufgehört hat zu existieren, von außen betrachtet steht man fassungslos dieser Tragöde gegenüber und sucht nach Erklärungen die es einfach nicht gibt, die einzig gerechte Strafe für die beiden ist das sie die Erkenntnis mit voller Wucht trifft was da angerichtet haben.
Liebe ist nicht das was man erwartet zu bekommen, sondern das was man bereit ist zu geben. Katharine Hepburn
Re: Ehemann liess Frau verhungern
Das ist leider allzu menschlich.vinzenz67 hat geschrieben:Es muss einiges passiert sein in dieser Familie dass ein Punkt erreicht wurde an dem die Menschlichkeit aufgehört hat zu existieren, von außen betrachtet steht man fassungslos dieser Tragöde gegenüber und sucht nach Erklärungen die es einfach nicht gibt,
Ich sehe staendig Menschen, die ihre eigenen dunklen Flecken und ihr eigenes Fehlverhalten ned wahrhaben wollen ...
in unser Gesellschaft lernen wir nicht mehr, mit Konflikten umzugehen, insbesondere mit unseren inneren Konflikten.
Das macht ned nur Familien kaputt, sondern tritt in nahezu jeglichen sozialen Gruppierungen auf, wo wir mehr oder weniger den anderen Menschen nicht mehr ausweichen koennen: Job, Politik, Recht, unbeliebte Verwandschaft ...
CU, Kief
Re: Ehemann liess Frau verhungern
beim Mord durch Unterlassen gibt es zwei besondere Merkmale....
der gesteigerte Vorsatz..... Mord setzt ja voraus jemanden gezielt zu töten, nicht etwa wie beim Totschlag. jemanden einfach nur verhungern zu lassen und den Tod im Grunde einzzukalkulieren, reicht nicht mal für den Vorsatz aus. das lässt sich daraus erklären, dass nicht ganz klar ist, ob der Mord "nur" ein gezielterer Totschlag ist.... oder ob Mord gänzlich anders als Totschlag ist. das hat auch viel damit zu tun, wann dieses Mord-/Totschlag-System und deren Verhältnis eingeführt worden sind... nämlich im dritten Reich. vorher war Mord einfach das geplante zielgerichtete Töten. Totschlag eher solche Fälle wie im Affekt zu handeln oder es nicht wirklich zu planen.
und der zweite Punkte ist, dass die Tatbezogenen Merkmale kaum zum tragen kommen. willst du jemanden umbringen und willst dies besonders langsam durch verhungern tun, dann könnte man dies beim Verhungern und verdursten annehmen..... dann wärs grausam....
die täterbezogenen Mordmerkmale liegen sowieso nicht vor.
bleibt halt noch die Verdeckungs-/Ermöglichungsabsicht. die ist aber hier eh nicht gegeben.
grundsätzlich ist das Urteil mit Totschlag durch Unterlassen aus der Systematik der deutschen Rechtssprechung und des deutschen Strafrechts durchaus richtig und folgt der Rechtssprechungspraxis.
ein Unterlassen kann nämlich nie wirklich ein aktives Tun sein, selbst wenn man aktiv nichts tut oder sich aktiv entscheidet nichts zu tun. ich hab mal behauptet für mich gibts daher eigentlich kein Unterlassen, weil das ganze auf einer bloßen behauptung der strafrechtsforschung beruht. da gibts immer den Mutter-Kind-Fall. eine Mutter lässt ihr Kind verhungern. eigentlich müsste sie ihm was geben und ist in der pflicht dies zu tun. und wenn sie ihm immer wieder absichtlich nichts gibt, ist das trotzdem kein aktiver Vorgang. es bleibt eine Unterlassung.
das problem ist halt auch, jeder lehrbuchfall ist gut und schön, aber in echten fällen kann man nicht in die köpfe der leute schauen. deswegen kann man nicht annehmen, dass es wohl so gewesen sein wird oder sein muss. es geht hier um Dinge, die objektiv beweisbar sind. und zweifel sind sie das nicht, also muss danach verurteilt werden, was beweisbar und in nächster instanz auch stichhaltig ist.
der gesteigerte Vorsatz..... Mord setzt ja voraus jemanden gezielt zu töten, nicht etwa wie beim Totschlag. jemanden einfach nur verhungern zu lassen und den Tod im Grunde einzzukalkulieren, reicht nicht mal für den Vorsatz aus. das lässt sich daraus erklären, dass nicht ganz klar ist, ob der Mord "nur" ein gezielterer Totschlag ist.... oder ob Mord gänzlich anders als Totschlag ist. das hat auch viel damit zu tun, wann dieses Mord-/Totschlag-System und deren Verhältnis eingeführt worden sind... nämlich im dritten Reich. vorher war Mord einfach das geplante zielgerichtete Töten. Totschlag eher solche Fälle wie im Affekt zu handeln oder es nicht wirklich zu planen.
und der zweite Punkte ist, dass die Tatbezogenen Merkmale kaum zum tragen kommen. willst du jemanden umbringen und willst dies besonders langsam durch verhungern tun, dann könnte man dies beim Verhungern und verdursten annehmen..... dann wärs grausam....
die täterbezogenen Mordmerkmale liegen sowieso nicht vor.
bleibt halt noch die Verdeckungs-/Ermöglichungsabsicht. die ist aber hier eh nicht gegeben.
grundsätzlich ist das Urteil mit Totschlag durch Unterlassen aus der Systematik der deutschen Rechtssprechung und des deutschen Strafrechts durchaus richtig und folgt der Rechtssprechungspraxis.
ein Unterlassen kann nämlich nie wirklich ein aktives Tun sein, selbst wenn man aktiv nichts tut oder sich aktiv entscheidet nichts zu tun. ich hab mal behauptet für mich gibts daher eigentlich kein Unterlassen, weil das ganze auf einer bloßen behauptung der strafrechtsforschung beruht. da gibts immer den Mutter-Kind-Fall. eine Mutter lässt ihr Kind verhungern. eigentlich müsste sie ihm was geben und ist in der pflicht dies zu tun. und wenn sie ihm immer wieder absichtlich nichts gibt, ist das trotzdem kein aktiver Vorgang. es bleibt eine Unterlassung.
das problem ist halt auch, jeder lehrbuchfall ist gut und schön, aber in echten fällen kann man nicht in die köpfe der leute schauen. deswegen kann man nicht annehmen, dass es wohl so gewesen sein wird oder sein muss. es geht hier um Dinge, die objektiv beweisbar sind. und zweifel sind sie das nicht, also muss danach verurteilt werden, was beweisbar und in nächster instanz auch stichhaltig ist.
du sperrst deinen Erbonkel im Keller ein (Habgier - um ans Erbe zu kommen)... oder sperrst jemanden im Keller ein, der gesehen hat, wie du n Autogeklaut hast oder jemanden anderen umgebracht hast (Verdeckunsgabsicht, damit die Tat nicht aufgedeckt werden kann).... und weil du willst, dass diese Person leidet, gibst du ihm nix zu essen. du willst aber in jedem Fall, dass die Person stirbt. so qualvoll wie möglich (grausam).... nur mal so als beispiel für mord durch unterlassen.Nell The Sentinel hat geschrieben:Was soll denn bitte Mord durch unterlassen sein? Ich habe dazu bei meiner schnellen Suche nicht wirklich was gefunden, was das erklärt. Es soll Todschlad durch Unterlassen und unterlassene Hilfeleistung geben.
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- Registriert: 07 Jan 2016 10:53
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- Ich bin ...: verdammt bissig.
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Re: Ehemann liess Frau verhungern
Ist das nicht Mord durch die aktive Handlung des Einsperrens im Keller? (Zusätzlich zu Freiheitsberaubung?)otto-mit-o hat geschrieben:du sperrst deinen Erbonkel im Keller ein (Habgier - um ans Erbe zu kommen)... oder sperrst jemanden im Keller ein, der gesehen hat, wie du n Autogeklaut hast oder jemanden anderen umgebracht hast (Verdeckunsgabsicht, damit die Tat nicht aufgedeckt werden kann).... und weil du willst, dass diese Person leidet, gibst du ihm nix zu essen. du willst aber in jedem Fall, dass die Person stirbt. so qualvoll wie möglich (grausam).... nur mal so als beispiel für mord durch unterlassen.Nell The Sentinel hat geschrieben:Was soll denn bitte Mord durch unterlassen sein? Ich habe dazu bei meiner schnellen Suche nicht wirklich was gefunden, was das erklärt. Es soll Todschlad durch Unterlassen und unterlassene Hilfeleistung geben.
Unterlassung wäre, du entdeckst dass sich dein Erbonkel (sonstwer) im Keller aus Versehen selbst eingeschlossen hat und ignorierst sein Flehen, ihn wieder rauszulassen?
Make love not war!
Re: Ehemann liess Frau verhungern
nur das Einsperren ist ja nicht zwangsläufig ne Handlung, die zum Tode führt. es ist ja eher die Vorenthaltung von Essen und Trinken, also das unterlassene Ausbleiben der Ernährung.Reinhard hat geschrieben:Ist das nicht Mord durch die aktive Handlung des Einsperrens im Keller? (Zusätzlich zu Freiheitsberaubung?)
dann fehlt aber aber wieder der spezielle Mordvorsatz. nur durch sein Versehen bist du ja in die Lage gekommen. also wieder eher Totschlag.Reinhard hat geschrieben:Unterlassung wäre, du entdeckst dass sich dein Erbonkel (sonstwer) im Keller aus Versehen selbst eingeschlossen hat und ignorierst sein Flehen, ihn wieder rauszulassen?
der Mord durch Unterlassen ist etwas sehr seltenes. da muss man durchaus schon ziemlich konstruieren. oder mir fällt gerade nicht mehr ein