NBUC hat geschrieben: ↑10 Okt 2017 19:57Wenn das BGE tatsächlich den Zwang zum Arbeiten unter "voller Teilhabe" ermöglichen soll, sind wir in einem Bereich, wo sich der Lottogewinn arbeitstechnisch nur noch im Luxusbereich vom BGE unterscheidet. Das ist doch sonst eins der dicken Argument für das BGE, dass dann frei entscheiden zu können und das trotzdem genügend Leute rein freiwillig weiter staatstragend produktiv wären.Reinhard hat geschrieben: ↑10 Okt 2017 19:41
Vergleichst du hier einen Lottogewinn, bei dem sich vermutlich einige hier einen Betrag von mehreren Millionen Euro vorstellen, mit den Beträgen, die für ein BGE so in den Raum gestellt werden? Hast du mal 3 Mio. Euro auf eine geschätzte Restlebenszeit von 600 Monaten aufgeteilt (von mir aus auch 800, für die jüngeren hier), nur mal so rechnerisch? Oder daran gedacht, dass man für einen Teil des Betrags ein Haus kaufen kann und sich damit Miete spart, was die Verfügbarkeit des restlichen Geldes für Konsum nochmal erhöht?
Vom Geldanlegen noch gar nicht angefangen ...
Ich weiß ja nicht, welche Idee von BGE dir jetzt im Kopf rumspukt. "Frei entscheiden können" und "keine Abstriche machen müssen" sind doch nicht identisch. Es soll mit BGE schon noch Motivation zur Arbeit dadurch entstehen, dass man sich mehr leisten kann, oder anders betrachtet: dass die Arbeit auch monetär wertgeschätzt wird.