Lilia hat geschrieben: ↑24 Mai 2018 20:44
Mediin hat geschrieben: ↑24 Mai 2018 18:24
Nehmen wir mal sexuelle Selbstbestimmung als Beispiel. Jeder erkennt an, dass es ein zugrundeliegendes Menschenrecht ist, selbst über seine Genitalien zu bestimmen, und Manipulationen an ebendiesen, egal wie klein und folgenlos, zu verbitten. Trotzdem sind nur die weiblichen Beschneidungen verboten, während Vorhäute männlicher Säugline in
Kosmetik-Produkte für Frauen verrührt werden.
Ich schwanke gerade zwischen: er glaubt doch nicht wirklich, dass wir einen link zur Huffington Post, dem Online-Journalismus auf RTL-Niveau Glauben schenken und einer gewissen Fassungslosigkeit, wie wenig du über das, was du da behauptest informiert bist und trotz der Tatsache, dass du bereits eine Freundin hattest, über die weibliche Anatomie weißt.
Der §226A StGB stellt die weibliche Genital
VERSTÜMMELUNG unter Strafe. § 1631d I S2 BGB sagt zur männlichen Beschneidung und des Rechts der Eltern, in die Beschneidung einzuwilligen: "Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird." In beiden Gesetzestexten gibt es Grenzen, die sich am Kindeswohl bzw den möglichen Folgen für die Person orientieren. Insofern wird eben nicht bei Jungs erlaubt, was bei Mädchen verboten ist.
Die häufigste Form der weiblichen Beschneidung ist mit 80% die Excision, bei der ganz oder teilweise die Klitoris und die Schamlippen entfernt werden. Vergleichbar wäre das mit der teilweisen oder kompletten Entfernung des Penis. Du wirst doch nicht allen Ernstes behaupten, dass Jungs bei einer Beschneidung die Penisse abgeschnitten werden und der Gesetzgeber da tatenlos zuschaut.
Um eine Behauptung zu entkräften, müsste man doch prinzipiell die Behauptung entkräften, nicht das Beweismittel.
§ 226a StGB ist eine Verbotsnorm bzw. Strafanspruchsnorm, die in sich keine Einschränkungen enthält.
§ 1631d I 2 BGB ist (u. a.) eine Erlaubnisnorm bzw. Strafanspruchsausschließungsnorm, die in sich Beschränkungen enthält.
Mediin hat das Verbot weiblicher Beschneidungen und die explite - beschränkte - Erlaubnis der Beschneidung des männlichen Kindes gegenübergestellt. Der unterschiedliche Charakter der Normen wurde damit - auch ohne Einordnung des § 226d StGB als spezielle Form der Körperverletzung - hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht. Ein Korrektor hätte sich natürlich eine präzisere Einordnung in das Normgefüge gewünscht, aber hier werden ja keine Klausuren geschrieben.
Gänzlich von der Hand zu weisen sind Mediins Einwände nicht. Auch Teile der Jurisprudenz betrachten die momentane Gesetzeslage kritisch. Eschelbach sieht in seiner Kommentierung zu § 226a StGB Rn. 1 im BeckOK StGB jedenfalls einen markanten Kontrast zur gleichzeitigen Gestattung der Knabenbeschneidung und eine insoweit bestehende Kollision mit dem Gleichbehandlungsgebot. Böse hält in seiner Kommentierung zu § 226a StGB Rn 3 in Kindhäuser/Neumann/Paeffgen StGB den Widerspruch zwischen den beiden Normen für verfassungsrechtlich kaum zu rechtfertigen.
Mediin hat geschrieben: ↑24 Mai 2018 18:24
Es gibt einen Unterschied in der Problembehandlung zwischen Männern und Frauen, und das Problem der stetig wachsenden Anzahl frustrierter, sozial isolierter Männer wird man nicht mit gutmenschlichen Kalendersprüchen lösen lassen, dass doch alle dasselbe Paket zu tragen hätten. Klar kann einem das auch einfach egal sein. Aber dann braucht man sich halt auch nicht über Vans die in Menschenmengen gefahren werden wundern.
Aufgrund des letzten Satzes sag ich dir als Berlinerin im Hinblick auf die Geschehnisse am Breitscheidplatz im Dezember 2016, dass ich hoffe, dass die Moderatoren bald ein paar Konsequenzen ziehen.
Auch wenn der Satz lediglich mögliche Folgen ausdrücken wollte, würde mir die Löschung des Satzes durch Mediin sehr zusagen. Soweit ich weiß, kann man seine Posts nachträglich noch ändern.
Im Übrigen schätze ich Peters Beiträge sehr, sie sind alles andere als "gutmenschliche Kalendersprüche". Ich denke mal, ich kann für den größten Teil der Frauen und Männer im Forum sprechen, dass deine Beleidigungen in seine Richtung nicht an unserer Wertschätzung für ihn ändern werden. Übrigens ohne dass er viel dafür tun muss.
Die Argumentation Mediins war ad rem, nicht ad hominem. Der eine schätzt den Inhalt der Posts, der andere den Inhalt anderer Posts. Zudem können unterschiedliche Positionen in den verschiedenen Posts auch den Horizont erweitern. Selber war ich kürzlich sehr erstaunt, dass von einer Person, der ich nie einen sachlichen Kommentar zugetraut hätte, eine sehr sachliche und auch einfühlsame Antwort auf einen FrustPost kam. Postschreiber können also durchaus für Überraschungen gut sein.
Und jetzt kommt mein Frust-Post:
Unsachlichkeiten, Unfairness etc. nerven. Es wäre schön, wenn die Postschreiber sich hier alle um einen fairen Umgang in Sache wie Sprache miteinander bemühen.
Zum Threadthema
Sappho (übersetzt von Franz Wilhelm Richter)
Göttern gleich scheint jener beglückte Mann mir,
Welcher dir entgegen vor Augen dasitzt
Und in deiner Nähe der Lippe süsses
Tönen dir ablauscht,
Und das Lächeln schauet der Liebesanmuth.
Mir bewegt dies wogend das Herz im Busen;
Denn erscheinst vor Augen mir du, so stockt gleich
Jeglicher Laut mir.
Ja gelähmt erstarret die Zung', und leises
Feuer rinnt dann über die Haut mir plötzlich;
Nacht umhüllt fortan das Gesicht, und gellend
Klingen die Ohren;
Kalter Schweiss entträufelt der Stirn, und Zittern
Fasst mich ganz, und falber, denn Gras, erblass' ich,
Und der Nacht des Todes nur wenig fern noch
Schein' ich [o Atthis.]
Aus: Sappho und Erinna
nach ihrem Leben beschrieben und in ihren poetischen
Überresten übersetzt und erklärt
von Professor Frz. W. Richter
Quedlinburg und Leipzig 1833
(S. 31)
Sappho ("übersetzt" von Catull)
Ille mi par esse deo videtur ,
ille, si fas est, superare divos,
qui sedens adversus identidem te
spectat et audit
dulce ridentem, misero quod omnis
eripit sensus mihi: nam simul te,
Lesbia, aspexi, nihil est super mi,
Lesbia, vocis;
lingua sed torpet, tenuis sub artus
flamma demanat, sonitu suopte
tintinant aures, gemina teguntur
lumina nocte.
Otium, Catulle, tibi molestum est :
otio exultas nimiumque gestis;
otium et reges prius et beatas
perdidit urbes.