Es gibt natürlich Fälle, wo Frauen bzw. Familienangehörige nach jahrelangen Misshandlungen sich in ihrer Verzweiflung nicht anders zu helfen wussten, als dem Peiniger letztendlich eins über den Schädel zu ziehen. (So diese Handlung das Ableben des Peinigers zur Folge hatte, könnte das übrigens trotzdem zumindest als Totschlag angeklagt werden, es sei denn, die Frau kann beweisen, dass sie in diesem Moment in Notwehr gehandelt hat.)_Ghostwriter_ hat geschrieben: ↑22 Jun 2023 13:57Mit solchen Absolutismen macht man es sich imho zu einfach.
Mobbing gibt es auch in Beziehungen, und wenn der Gemobbte dann vielleicht nach Jahren des Psychoterrors gewalttätig wird soll der Mobber daran keine Mitverantwortung haben?
Hattest du nicht das Beispiel mit der nervenden Flüchtlingsfrau gebracht bei der dir beinahe die Hand ausgerutscht wäre?
Stell dir so etwas dann mal in einer Beziehung vor, wo du nicht einfach nach 8h nach Hause gehen oder fremdes Geld auf das Problem werfen kannst und es sich schon über Jahre mit ständig wechselnden Themen hinzieht...
Aber so einen Fall meinst du wahrscheinlich sowieso nicht, schon klar.
Wenn du den Thread aufmerksam verfolgt hast, könntest du schon irgendwo gelesen haben, dass es eine beliebte Rechtfertigung von Männern fürs Zuschlagen ist, dass die Frau sie bis zur Weißglut provoziert hätte und ihnen "die Hand ausgerutscht" sei.
(Manche prügelnde Erwachsene argumentieren sogar auf diese Weise, wenn sie ihr Kind windelweich geschlagen haben. Würdest du einem Kind denn auch eine Mitschuld geben? ) Abgesehen davon, dass es sich dabei also um eine dämliche Ausrede handelt: Wenn ich mich von meinem Partner zur Weißglut provoziert fühle, dann stimmt doch was in der Beziehung ganz und gar nicht! Und dann muss man Mittel und Wege finden, mit der Situation umzugehen - ohne Gewalt. Man könnte etwa einschlägige Beratungsangebote wahrnehmen, im Idealfall mit dem Partner/der Partnerin zusammen eine Beziehungsberatung oder Therapie probieren und im Notfall als ultimatives Mittel die Scheidung einreichen.
Es. Gibt. Keine. Rechtfertigung. Fürs. Zuschlagen. Weder gegenüber den Kindern noch gegenüber dem Partner/der Partnerin. Und auch sonst gegen niemanden. Es sei denn, man handelt in Notwehr.
Es zählt nicht als "Notwehr", wenn man meint, sich gegenüber einem seinem Partner/seiner Partnerin nur durch Schläge behaupten zu können.